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V-Mann-Verdacht gegen NSU-HelferErfolglose Suche nach Spitzel-Liste

Nach dem Durchforsten hunderter Akten hält das Innenministerium den V-Mann-Verdacht gegen den mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben für ausgeräumt.

Suchspaß ohne Ende: Aktenordner in Reih und Glied. Bild: dpa

BERLIN taz | „Mutmaßlicher NSU-Mordwaffenbeschaffer Ralf Wohlleben unter V-Mann-Verdacht“: Als diese Meldung vor zehn Tagen in der Presse landete, war der Wirbel groß. Vor allem auch weil die Quelle für die Vermutung so seriös ist.

Es war ein Karlsruher Bundesanwalt, Hans-Jürgen Förster, der sich zu erinnern glaubte, während seiner Zeit im Bundesinnenministerium vor rund zehn Jahren in Verbindung mit dem damaligen NPD-Verbotsversuch eine Liste mit V-Leuten in der Partei gesehen zu haben – samt Wohllebens Namen.

Seitdem haben sich Mitarbeiter des Innenministeriums, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie Förster selbst auf die Suche nach der ominösen, angeblich DIN-A3-Format großen Tabelle gemacht, die der Bundesanwalt vor Augen hatte. 345 Aktenordner seien durchstöbert worden, schrieb das Bundesinnenministerium nun an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Doch die von Förster beschriebene Liste sei nirgendwo aufgetaucht.

Der Grund, warum der Bundesanwalt sich auch Jahre später so gut an den Namen Wohlleben zu erinnern meinte, war ein zweiter markanter Name, der mit diesem zusammen auf der vermeintlichen V-Mann-Liste aufgetaucht sei. Der Name ist der taz bekannt.

Dieser zweite Mann taucht tatsächlich in den nun durchforsteten Akten des Bundesinnenministeriums und des Bundesamts für Verfassungsschutz auf – als einer von angeblich acht V-Leuten des Bundesamts für Verfassungsschutz in den Vorständen der rechtsextremen NPD von 1996 bis 2002. Aber eben nur er – und nicht Wohlleben.

Landeskriminalämter wissen von nichts

Zumindest für die Polizeibehörden und Geheimdienste des Bundes hält das Innenministerium den V-Mann-Verdacht nun für ausgeräumt. Auch fast alle Landesverfassungsschutzämter und Landeskriminalämter hätten inzwischen beteuert, Wohlleben nicht als bezahlten Informanten in der Neonaziszene angeheuert zu haben. „Ein Dokument, das Wohlleben als V-Mann aufführt, existierte und existiert nach den Feststellungen des Bundesinnenministeriums nicht“, heißt es in dem Schreiben an den NSU-Ausschuss.

Was es 1999 im Bundesamt für Verfassungsschutz aber gegeben habe, sei die Überlegung, Wohlleben als Spitzel anzuwerben. Davon habe aber der Thüringer Verfassungsschutz abgeraten, der mit der Idee davor schon gescheitert sei.

Der Thüringer Neonazi und Ex-NPD-Funktionär Wohlleben sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zu neun der zehn NSU-Morde vor. Den V-Mann-Verdacht hatte Wohlleben über seine Anwältin zurückweisen lassen. Zum Vorwurf der Mordbeihilfe schweigt er.

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3 Kommentare

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  • D
    Detlev

    Wenn etwas in diesen Ämtern noch nie stimmte, dann waren es Akten. Mal wurden sie geschreddert, mal vergeßen, mal nicht weitergereicht ... die Liste kann man lange fortsetzen.

     

    Also: Dieses Mal kein Hinweis in den Akten!

    Das beruhigt natürlich. Gewünschter Effekt: Alle, vor allem diese Medien, sind ruhig (= halten die Klappe)

  • C
    Celsus

    Ob das Innenministerium und der Innenminister selber insofern vertrauenswürdige Quellen sind für einen angeblich ausgeräumten Verdacht? Ich bezweifle es sehr. Zu lange haben die schon Leute in ihren Reihen, die wegen des Verdachtes rechtsextremer Tendenzen selber hätten überwacht werden müssen.

  • J
    Jörn

    Der Gedanke, dass die Akten in der Absicht durchsucht worden sein könnten, Hinweise auf eine V-Mann-Tätigkeit von Wohlleben aus den Akten zu tilgen, liegt sicher fern. Inkriminierende Akten würde der Verfassungsschutz sicher nicht vernichten sondern sofort dem Untersuchungsausschuss zustellen.

    Das nächste Mal fragt sicher auch die Kriminalpolizei den des Raubes verdächtigen, ob dieser seinen Keller selbst durchsuchen könne, ob sich da Diebsesgut befinde.

    Der Verdächtige findet nichts und die Polizei stellt zufrieden fest, dass der Verdacht ausgeräumt werden konnte. Das Ergebnis ist nicht überraschend doch die Suche war trotzdem nicht umsonst: Der Verdächtige ist sich danach sicher, dass sich in seinem Keller kein Diebesgut (mehr) befindet.