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Urwald-Abholzung in PolenSitzblockade gewaltsam geräumt

Aus Protest gegen die Abholzung von Bäumen im Bialowieza-Urwald haben Aktivisten die Forstbehörde blockiert. Die Polizei nahm 22 Menschen fest.

Abholzungsarbeiten im Weltnaturerbe: Forstmaschine im Bialowieza-Wald (Archivbild) Foto: reuters

Warschau afp | Die polnische Polizei hat eine Sitzblockade von Umweltaktivisten, die gegen die Abholzung von Bäumen im Bialowieza-Urwald protestierten, gewaltsam beendet. 22 Menschen, die sich am Sitz der staatlichen Forstbehörde in Warschau angekettet hatten, wurden am Donnerstagabend festgenommen. Ihnen drohen bis zu einem Jahr Haft. Die Demonstranten hatten den Abzug schwerer Maschinen aus dem Wald gefordert, der teilweise zum Weltnaturerbe gehört.

„All unsere Aktionen – friedliche Märsche, Petitionen, Blockaden vor Ort – haben nichts gebracht“, sagte der Aktivist Adam Bohdan der Nachrichtenagentur AFP telefonisch vor den Festnahmen. Die Behörden ließen trotz des Verbots des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiter Bäume fällen. „Deswegen haben wir uns für diese äußerste Form des Protests entschieden“, sagte der Aktivist. Eine Sprecherin der Behörde nannte die von einem Zusammenschluss verschiedener Umweltschutzgruppen organisierte Blockadeaktion „illegal“.

Die EU-Kommission hatte Mitte Juli beim EuGH eine einstweilige Verfügung beantragt, weil Polen mit Holzeinschlag in dem geschützten Bialowieza-Gebiet begonnen hatte. Der EuGH hatte dem Antrag der Europäischen Kommission am 27. Juli stattgegeben und die Aussetzung der Abholzung in dem oft als Europas letzter Urwald bezeichneten Gebiet verordnet.

Damals gab die nationalkonservative Regierung in Warschau an, die Entscheidung des Gerichts zu respektieren. Von nun an wolle sie nur noch Bäume fällen, um Schädlinge zu bekämpfen, Verkehrsrouten zu schützen oder Waldbränden vorzubeugen. Zahlreiche Wissenschaftler und Umweltorganisationen bestreiten dies. Ein endgültiges Urteil des EuGH steht noch aus. Das Verfahren soll allerdings anderthalb bis zwei Jahre lang dauern.

Der Wald von Bialowieza erstreckt sich über 150.000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland. Ein Teil des Waldes ist Schutzgebiet und zählt zum Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco).

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6 Kommentare

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  • "Abholzung von Bäumen"

     

    Selektives Fällen von Bäumen ist nicht gleich "Abholzung".

    • @agerwiese:

      ...aber trotzdem ein massiver Eingriff. Bodenverdichtung durch die Harvester, Lebensraumvernichtung durch Totholzentfernung, und und und...

      • @linus o'carson:

        In Bialowieza gibt's Borkenkäfer. Was passiert, wenn nicht gezielt gefällt wird, kann man hier sehen: https://www.greenpeace-muenchen.de/index.php/gruppen/wald-papier/waldschutzgebiete/455-borkenkaeferbekaempfung-im-nationalpark-ist-zu-hinterfragen.html

         

        Der Protest ist politisch und wird sowohl in Polen, als auch in Europa politisch ausgeschlachtet.

        • @agerwiese:

          Die BoKä Bekämpfung im Bayer. Wald ist aufgrund der angrenzenden Privatwälder notwendig, damit die Waldbesitzer keinen finanziellen Verlust erleiden. In Polen ist der den Natioalpark umgebende Wald weitestgehend staatlich. Da das Schutzgebiet auf polnischer Seite ohnehin nicht sonderlich gross ist für ein Waldschutzgebiet von globaler Bedeutung (ja, Europa hat im Flachland kaum noch Wälder mit ursprünglicher Baumartenzusammensetzung, im Bayer. Wald sind es insgesamt nur 500 ha!!), geht es hier um eine grundlegende Entscheidung natürliche Prozesse zuzulassen. Da Wald ein komplexes Ökosystem ist, sind wenige Hektar für die Abbildung natürlicher Prozesse nicht ausreichend.

        • @agerwiese:

          Glauben Sie der polnischen Regierung tatsächlich, es ginge Ihr darum, bloß "Schädlinge zu bekämpfen"? Es macht Sie nicht stutzig, dass verschiedene Umweltschutzgruppen dagegen diese Aktion machen, der "friedliche Märsche, Petitionen, Blockaden vor Ort" vorangingen?

        • @agerwiese:

          Scheinbar existiert hier ein einstweiliger Rechtssetzungsakt des EuGH.

          So an dem ist, dass dieser nicht beachtet bzw verletzt wird, was der Artikel leider nicht erweist, wäre die Abholzung Rechtsbruch. Es handelte sich wohl kaum um eine begründet zu beanstandende pol. Ausschlachtung.