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■ UrteilPrüfer überprüfen

Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Prüflingen erheblich gestärkt. Prüflinge können künftig verlangen, daß die Prüfer ihre Entscheidungen noch einmal überdenken, heißt es in drei gestern veröffentlichten Urteilen (Az: 6 C 32.92, 35.92, 38.92).

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