Urteil zur Elbvertiefung: Die Planung ist vorerst rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat weite Teile der Pläne für die Elbvertiefung gebilligt. Weitergearbeitet werden kann aber erst, wenn rechtliche Mängel aufgehoben sind.
dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die umstrittene Elbvertiefung weitgehend gebilligt. Es gebe zwar noch rechtliche Mängel, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar. (Az.: BVerwG 7 A 2.15)
Die Elbe soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.
Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die Elbvertiefung geklagt. Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit der Fahrrinnenvertiefung. Die Entwicklung des Containerumschlags verlaufe längst nicht so wie in früheren Prognosen erwartet. Zudem bemängelten sie zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Dem folgte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgericht so jedoch nicht.
Die Planungen für die Elbvertiefung begannen vor 15 Jahren. Die Klage der Umweltschützer beschäftigte das Gericht seit rund viereinhalb Jahren. Zweimal war darüber mündlich verhandelt worden. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Hamburger Behörden hatten die Planungen bereits mehrfach ergänzt und überarbeitet.
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