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Urteil zur Beschneidung in DeutschlandEin strafbarer Ritus

Das Landgericht Köln hält die genitale Beschneidung von Jungen für rechtswidrig. Die Religionsfreiheit müsse zurückstehen. Doch die Rechtslage ist nach wie vor unklar.

Vorbereitungen für eine Beschneidung. Bild: dpa

FREIBURG taz | Das Urteil hat nichts geklärt, sondern große Rechtsunsicherheit verursacht. Wohl zum ersten Mal hat ein deutsches Strafgericht die Beschneidung eines Knaben als strafbare Körperverletzung eingestuft. Gegen das Urteil des Landgerichts Köln sind keine Rechtsmittel mehr möglich, die Debatte dürfte aber jetzt erst richtig beginnen.

Im November 2010 hatte ein muslimisches Elternpaar aus Köln seinen vierjährigen Sohn zu einem niedergelassenen Allgemeinmediziner gebracht. Der Arzt beschnitt den Jungen wie beauftragt und nähte die Wunde mit vier Stichen. Doch nach zwei Tagen kam es zu Blutungen. Die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme eines Krankenhauses, wo die Blutung gestillt wurde. Nach Informationen des Kölner Stadtanzeigers schalteten die Ärzte nur deshalb die Polizei ein, weil die Frau einen verwirrten Eindruck machte und die Ärzte eine Zwangsbeschneidung des Jungen für möglich hielten.

Die Untersuchung des Falls ergab jedoch, dass die Frau nur aufgeregt war und schlecht Deutsch sprach. Auch der beschneidende Arzt habe keine medizinischen Fehler gemacht. Trotzdem erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn wegen Körperverletzung. Grundsätzlich gelten zwar alle ärztlichen Eingriffe als Körperverletzung, doch in der Regel sind diese durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt und damit rechtmäßig.

In erster Instanz wurde der Arzt vom Kölner Amtsgericht im September 2011 in vollem Umfang freigesprochen. Die erziehungsberechtigten Eltern des Jungen hätten wirksam in den Eingriff eingewilligt und dabei auch das Kindeswohl beachtet. Sie hätten einer „drohenden Stigmatisierung des Kindes entgegengewirkt“, denn die Beschneidung sei eine „traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft“. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Gefährdung des Kindeswohl

Das Urteil des Landgerichts Köln kam Anfang Mai zu anderen Wertungen. Die elterliche Einwilligung gefährde das Kindeswohl, weil Kinder laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Die dauerhafte und irreparable Veränderung des Körpers laufe auch dem Interesse des Kindes zuwider, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.

Demgegenüber müsse die Religionsfreiheit der Eltern zurückstehen. Der Arzt wurde allerdings auch vom Landgericht freigesprochen. Er habe sich in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ befunden, weil die Rechtslage „sehr unklar“ war und Gerichte bisher die Beschneidung als rechtmäßig ansahen. Nach Ansicht der Richter handelte der Arzt zwar rechtswidrig, aber ohne Schuld.

Da in diesem Fall die religiöse Motivation der Eltern ausschlaggebend war, spielten in beiden Urteilen Gesundheitsfragen nur am Rande eine Rolle. Doch auch hier widersprachen sich die Gerichte. Das Amtsgericht erwähnte „hygienische Verbesserungen“ und „Vorbeugung gegen Krebserkrankungen“. Das Landgericht meinte dagegen, dass Beschneidungen „jedenfalls in Mitteleuropa“ nicht zur Gesundheitsvorsorge notwendig seien.

Weder der freigesprochene Arzt noch die Staatsanwaltschaft legte gegen das Kölner Urteil Revision ein, sodass dieses nunmehr rechtskräftig ist. Die Bindungswirkung des Urteils ist aber äußerst gering. Nicht einmal in Köln ist die Rechtslage geklärt, weil es am Landgericht noch sechs weitere Kleine Strafkammern gibt, die den nächsten ähnlichen Fall ganz anders entscheiden können. Niemand weiß, wie zuständige Strafgerichte entscheiden werden.

Das betrifft nicht nur Ärzte, die Beschneidungen durchführen, sondern auch Eltern, die sie in Auftrag geben. Unsicher ist sogar, ob sich Ärzte und Eltern weiterhin auf einen Verbotsirrtum berufen können. Dafür spricht zwar die anhaltend unklare Rechtslage, ein besonders strenges Gericht könnte aber auf die breite Medienberichterstattung über den Kölner Fall verweisen. Danach wäre dann ein Verbotsirrtum nicht mehr „unvermeidbar“.

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29 Kommentare

 / 
  • ML
    Motty Levi

    Naja, Kinder schuetzen! Wer gibt schon einem Embryo ein Formular, mit dem er, als Embryo, schon fuer die naechsten 18 Jahren bestimmt keine Dicke Bohnen und Spinat essen zu wollen? Als Jude empfinde ich das Beschneidungsverbot als nazistisch, unabhaengig vom Fakt, das dieses Verbot von einem koelner Gericht der heutigen Tage herruehrt.

    Diese ganze sonderbare Hysterie Europa, summa summarum, als christlich verkaufen zu wollen, ohne jegliches Geschichtsbewusstsein.

     

    Ich wuerde meinen Sohn in Deutschland beschneiden lassen und es darauf ankommen lassen als "Kinderverstuemmler" in den Knast gehen!!!

  • DT
    Der Türke

    @PeterWolf:ich bin selbe beschitten aber mein Sohn nicht. Aus dem Grund ist mein Sohn nicht beschnitten, weil ich mein Sohn vor dem deutschen Rassismus schützen wollte. Sie wissen schon wie gemeint ist. Bei den Juden haben gutmenschen Deutschen kontrolliert, ob sie beschitten oder nicht beschnitten sind. Ich halte vor den Religiösen ritualen nicht aber trotdem feiere ich weihnachten wegen meiner Frau mit. Weil ich vor ihr Glauben respekt habe. Das haben leider viele deutschen nicht. Es ist immer wieder "Verstümmelung" gesprochen. es stimmt überhaupt nicht. So eine Behauptung ist albern und hat mit realität geringsten zu tun. Ich halte vom Verbot sowieso nichts.

  • P
    PeterWolf

    @ Der Türke

     

    ich garantiere Ihnen persönlich, dass Sie niemals wegen Körperverletzung belangt werden, wenn Sie statt einer Beschneidung lediglich Wasser über die Vorhaut/die Eichel Ihres Sohnes träufeln.

    Dürfen bzw. sollen Sie sogar jeden Tag machen!

    Ehrlich!

  • H
    Hansi

    Zu recht gibt es in einigen Ländern mit hoher Zahl an Beschneidungen an Kindern, nämlich in Israel und den USA, immer mehr Widerstand gegen diese Praxis. In Israel sind es laut Haaretz wohl schon 5% der Jungen, die nicht mehr beschnitten werden, trotz des gesellschaftlichen Druckes. In den USA gibt es viele Gruppen, vor allem von betroffenen Männer, die sich gegen die Genitalverstümmelung wenden, u.a. "Intactamerica", "Jews Against Circumcision", "Mothers Against Circumcision" usw.

  • A
    ATHEIST

    ch stimme Der Türke zu :

    Es tut mir leid aber viele haben leider keine Ahnung wovon Sie reden. Ich bin vor 60 Jahren beschnitten und obwohl ich weder Jude noch Muslim bin. Es war für mich weder zwang noch brutal. Ich war stolz und wollte jedem zeigen, dass ich beschnitten bin. Heute werden Säuglinge beschnitten.

    Die Beschneidung eines Kindes ist kein Kindesmissbrauch. Ich bin immer noch STOLZ.

    In Afrika ist Beschneidung so häufig, dass man es als Regelfall bezeichnen kann. Egal ob Christ, Muslim, Naturreligiös....

  • P
    PeterWolf

    Christen können seit 12 Jahren ihren Glauben in Deutschland nicht mehr praktizieren, denn das mehrfach in der Bibel vorgeschriebene Verprügeln der eigenen Kinder ist seitdem gesetzlich verboten.

    Konservative Christen finden das Gesetz falsch.

    Ich nicht.

  • D
    Dorian

    Das Recht des Kindes auf Unversehrtheit zu schuetzen muss auf alle Faelle hoeher gewertet werden, als ein archaischer religioeser Ritus. Wenn es um die Beschneidung von Maedchen geht, sind wir uns doch auch alle einig, dass es sich um einen nicht zu rechtfertigenden barbarischen Akt handelt. Wenn wir hier nicht die Linie ziehen, werden sich die Verstuemmler von Maedchen demnaechst auch auf die Religionsfreiheit berufen. Um den Zwist dieser beiden Grundrechte zu entscheiden, hat das Gericht, meiner Meinung nach, ein richtiges Urteil gefaellt. Zur Religionsfreiheit gehoert naemlich auch, dass sich ein Mensch frei fuer oder gegen eine Religion entscheiden kann, ohne von seinen Eltern hinein gedraengt zu werden.

  • HH
    Hans Hansen

    Ich weiß gar nicht was es überhaupt zu diskutieren gibt. Es steht nirgendwo geschrieben, das Gott gesagt hat das er die Vorhaut den Menschen gegeben hat um sie dann den Kindern abzuschneiden.

    Es geht doch hier nur ums große Geldverdienen. Bei jeder Beschneidung wird Geld verdient. Es ist schon klar das einigen Leuten nicht gefällt wenn die Beschneidung verboten wird. Jeder Arzt hat einen Eid abgelegt den Menschen zu helfen aber bei der Beschneidung wird dieser Eid zugunsten des Geldes schnell vergessen. Außerdem kann es nicht sein das medizinsche Laien in Deutschland Beschneidungen durchführen. Es wird dringend Zeit Gesetze in Deutschland zu schaffen, die die Beschneidung unter 18 Jahren verbietetr, bzw. bei medizinischer Notwendigkeit immer ein zweiter unabhängiger Arzt zustimmen muß.

  • J
    Jaakov

    Die Zwangsrektrutierung in einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist sicherlich ein viel schwerwiegender Eingriff in die Rechte eines Kindes als die Beschneidung!

    Wenn man die Rechte der Kinder so hoch stellt, dann müsste es auch verboten werden, dass Kinder (ohne ihre ausdrückliche Einwilligung) zu Mitgliedern einer Kirche, Synagoge, Moschee oder irgendeiner Religionsgemeinschaft gemacht werden können.

  • BO
    best of

    @ Wolfgang Banse:

     

    >>Auch sollte darüber nachgedacht werden,ob der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden.

  • U
    Ute

    Man soll sich merken, was sich da alles zusammenfindet, um das Verstümmeln von Minderjährigen gar von Säuglingen zu rechtfertigen.

    Und auch merken, was für Argumente die für solchen Unsinn heranziehen.

     

    Ich wette aber, Volker Beck hätte auf "der anderen Seite" gestanden, wenn "nur" Muslime solche Praktiken aufweisen würden.

  • DT
    Der Türke

    @Klaus:es tut mir leid aber Sie haben keine Ahnung wovon Sie reden. Ich bin vor 55 Jahren beschnitten und obwohl ich keine Müslime bin. Es war für mich weder mitleidlos noch brutal. Ich war stolz und wollte jedem zeigen, dass ich beschnitten bin. Wenn ein Kind nach christlichen Ritual getauft wird, ist ja nicht mitleidlos oder brutal. Die Säuglinge weinen, wenn der Prister mit Wasser den Kopf nassmacht. Ich würde sagen, der Richter war bestimmt deutscher, es ist nämmlich tpyisch für die deutschen. Besser Wisser, Arrogant, eingebildet, überheblich. Na ja Sie wissen schon was....

  • K
    Klaus

    Man muss schon sehr mitleidlos und brutal sein, mit einem Wort, man muss religiös sein, um ausblenden zu können, was man seinem Kind antut. Und sich erst durch ein Gericht darüber aufklären lassen zu müssen, dass das eine Gewalttat ist.

  • EH
    Ernst-Friedrich Harmsen

    Da hat die Staatsanwaltschaft in Köln ja wirklich toll agiert; herzlichen Glückwunsch! Die - religiöse - Beschneidung eines männlichen Genitals ist zumindest in heißen Ländern dann eine hygienische Notwendigkeit, wenn nicht dauernd Wasser zur Intimpflege vorhanden ist oder nicht genutzt wird. Das wussten die Altvorderen, nämlich die jüdischen und islamischen religiösen Führer. In den USA war das früher ein nichtreligiöser medizinischer Standard. Und unsere etwas einfacher gestrickten nationalsozialistischen Rasseforscher haben das mal erst klar als Zugehörigkeit zum Judentum "erkannt", als religiöses Merkmal, tja. Hat da vielleicht einer die weibliche Beschneidung mit all ihren Folgen mit der männlichen verwechselt? Das ist doch wohl hauptsächlich viel Lärm um nichts!

  • D
    Dhimitry

    "Nicht einmal in Köln ist die Rechtslage geklärt, weil es am Landgericht noch sechs weitere Kleine Strafkammern gibt, die den nächsten ähnlichen Fall ganz anders entscheiden können."

     

    Diesen Teil verstehe ich nicht ganz. Weiß die eine Hand dort nicht was die andere tut? Wann gibt ein Urteil denn Rechtssicherheit?

  • A
    Ant-iPod

    Also ich weis nicht... mal von diesem Einzelfall abgesehen und auf's Ganze geschaut:

    In den USA ist Beschneidung so häufig, dass man es getrost als Regelfall bezeichnen kann. Die werden beschnitten und können in großer Zahl dennoch ihrem christlichen Glauben nachgehen.

     

    Auch hier ist mir nicht bekannt, dass die Kirche explizit Beschnittene ausschließen würde.

     

    Zwar ist bekannt, dass unter Juden wie Muslimen die Beschneidung als ein Teil der religiösen Kultur verstanden wird. Ich verstehe aber nicht, wieso man als Teil der Urteilsbegründung die vermeintlich eingeschränkte Wahlfreiheit der Religion anführt?

     

    Jahrhunderte von Kultur und Tradition haben dieses Ritual geprägt und ich kann nicht erkennen, dass dies den Juden und/oder Muslimen geschadet hätte. Auch die Anderen, die aus medizinischer Indikation operiert wurden, hatten danach weit überwiegend einen Behandlungserfolg, oder?

     

    In der Praxis werden nun viele schlichtweg nicht mehr ihre religiöse Motivation angeben, sondern von medizinischer Notwendigkeit sprechen und es werden sich hinreichend Ärzte finden, die dies mittragen.

    Im Endeffekt führt so eine Vorgehensweise also nur dazu, dass wir nicht wahrhaftig leben und ehrlich miteinander umgehen.

     

    Insofern hat das Gericht vielleicht Recht gesprochen... ob uns dass insgesamt aber Recht sein kann, sehe ich sehr kritisch.

  • H
    HendrikR

    Beschneidung verbieten? Das kann aber zu massiven Missstimmungen kommen, insbesondere da man ja wohl hoffentlich eine Ausnahme für die Juden machen wird.

  • F
    Falmine

    Schade, dass dieses Urteil des Landgerichts nicht längst gefällt wurde. Höchstricherlich. Das Rechtsgut der freien Religionsausübung endet dort, wo ein anderes Rechtsgut, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Babys und kleine Jungen, verletzt wird. Hygienische Gründe können in unserer zivilisierten Welt auch nicht mehr geltend gemacht werden.

    Juden und Muslime werden sich einen anderen Ritus für die Aufnahme ihrer Jungen in die Religionsgemeinschaft überlegen müssen. Wie werden denn Mädchen aufgenommen? Oder der Aufnahmezeitpunkt wird verschoben, bis sich ein 18jähriger junger Mann in freier Selbstbestimmung beschneiden lässt.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Gedfälltes Urteil ist ein Anschlag auf die Religiosität

    Das ergangene Urteildes Landgerichts Köln im Bezug auf das Verbot der Beschneidung ist ein Fehlurteil und zugleich ein Anschölag auf die Religiosität.Muslime und der Zentralrat der Juden sollten gegen dieses Urteil Revision einlegen und den Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgerichts gehen.

    Auch sollte darüber nachgedacht werden,ob der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden.

    Religionsfreiheit wird im Grundgesetz der Bundesrepublik-Deutschland gewährt-dieses sollte auch im Alltag erleb-und erfahrbar werden.

  • M
    Maria

    Welche Religionsfreiheit muss bei Muslimen zurückstehen? Es gibt keine einzige Stelle im Koran, in der über Beschneidung etwas gesagt wird. Es ist eher eine religiöse Pflicht, den Körper, Allahs Schöpfung, nicht zu verändern

    Die Beschneidung von Muslimen ist eine Tradition in diesen Ländern, aber nicht religiös begründet.

     

    Außerdem KÖNNTE in einem säkularen Staat wie in Deutschland oder in Europa die körperliche Unversehrheit Abhängiger oder Minderjähriger niemals irgendwelchen traditionellen oder religiösen Ritualen untergeordnet werden.

     

    Wenn dem so wäre, müsste man auch weibliche Beschneidung, Ehrenmorde usw. erlauben, denn all dies und mehr wird genauso begründet.

  • K
    KFR

    tja dann dürften wir ähnliche Umdenk-Prozesse bei anderen Straftaten der ( rituellen ) Körperverletztung erwarten ? das wird aber vielen cash-in Unternehmungen gar nicht passen !

    Was sagt eigentlich die Klitschkos dazu ?

  • N
    nanina

    Das Urteil war längst überfällig!

    Religiöse Riten, die Kinder opfern, verstümmeln oder religiös idoktrinieren sind atavistisch und in unserer Zeit nicht mehr hinnehmbar.

    Außerdem führen solche Riten zu religiöser Ausgrenzung, zu religiösem Rassismus: hier die Beschnittenen, die Rechtgläubigen dort die Unbeschnittenen, die Ungläubigen.

     

    Die Beschneidung eines Kindes ist Kindesmissbrauch und hat einzig ein Ziel: Der spätere Erwachsenen kann seine Religion zumindest körperlich nicht mehr Rückgängig machen. Das ist einer der Hauptgründe für diese Verstümmelungen. Das widerspricht eklatant den humanistischen Idealen der Selbstbestimmung.

  • E
    EuroTanic

    Jetzt dürfen deutsche Gerichte wieder offiziell Juden verfolgen. Wenn dass mal nicht in die Hose geht?

  • HV
    Horst von Drüben

    Meine Erachtens ist die Rechtslage wie folgt geklärt:

     

    Art. 140 GG sagt, dass Art. 136-139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung weiterhin gültig sind.

    Art. 136 (4) WRV sagt: "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeiten oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."

     

    Damit ist jedoch nicht nur die Beschneidung von Kindern verboten, sondern - und jetzt kommt der springende Punkt - auch die TAUFE von Kindern!!

     

    Solange jedoch die Kindstaufe weiterhin erlaubt ist diesem Land, muss auch die Beschneidung von Kindern erlaubt sein! Alles andere ist grundgesetz- und grundrechtswidrig, da ein Verbot von Kindsbeschneidungen die Religionsfreiheit von Muslimen und Juden massiv beschneidet und die Gleichberechtigung der Religionen in Deutschland ausgehebelt wird.

  • T
    Totoro

    Das ist noch garnix. Mir ist aus erster Hand von einem Fall bekannt bei dem ein Junge der beschnitten wurde und infolge dessen bis heute ein Wachkomapatient ist.

    Klar kann das passieren aber man sollte das Risiko auf jeden Fall minimieren und an Kindern nicht medezinisch grundlos rumschneiden.

     

    Man sollte an die Sache einfach sehr sachlich herangehen. Religion gehört bei solchen Fragen grundsätzlich außen vor gelassen.

     

     

    Es wird sicherlich noch Jahrzehnte dauern bis so etwas durchgesetzt wird.

  • R
    RedHead

    Ärzte hielten eine Zwangsbeschneidung für möglich. Soso, hier wird irgendwie impliziert, dass dem doch nicht so war. Das bedeutet, der 4 jährige Junge kam von sich aus auf diese Idee und hat die Beschneidung eingefordert? Wohl kaum! Natürlich war das eine Zwangsbeschneidung!

    Die Menschen haben hier sehr viel Freiheit, ihre religiösen Wahnvorstellungen auszuleben, aber es geht einfach viel zu weit, wenn dabei andere verletzt werden.

  • BH
    Banjo Hansen

    Es sollte in diesem Land keine Frage sein, dass Beschneidung eine nicht zu rechtfertigende Körperverletzung darstellt, sofern sie nicht medizinisch inidiziert ist, was sie außer vielleicht bei einer Phimose nie ist. Außerdem sollte die Ächtung archaischer Verstümmelungsriten an Unmündigen weiter vorangetrieben werden.

    Mich hat auch keiner gefragt, jetzt habe ich keine Vorhaut mehr und bin voll der Atheist. Leider ist die Sache verjährt...

  • G
    Gottlieb

    Das Landgericht in Köln hat zu recht das Urteil gefällt. Die Beschneidung ob nun am Knaben oder Mädchen ist rechtswidrig und verstösst gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ist im Artikel 1 beschrieben. Eine Berufung auf Religionsfreiheit ist in diesem Fall absurd und wird nur von Relgionsfanatikern vertreten. Das Leben ist inzwischen 4000 Jahre älter geworden und wir leben im 21.Jahrhundert. Was soll also der alte Zopf. Weg damit in die Mottenkiste.

  • TR
    Thorsten Reinert

    Wenn aus religiösen Gründen Strafgesetze gebrochen werden, ist dies inakzepabel.

     

    Weder islamische Ehrenmorde, Steinigungen von Ehebrecherinnen, noch Klitorisbeschneidungen, noch das perverse Herumschnippeln am Genital von kleinen Jungen

     

    sind im geringsten akzeptabel und tolerierbar.

     

    Gesetze, insbesondere was die körperliche Unversehrtheit angeht, sind nicht verhandelbar, und wiegen schwerer als die "Religionsfreiheit".

     

    Jeder darf jeden Unsinn glauben, den er will, aber andere Menschen körperlich beschädigen, das darf er nicht.