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Urteil zum InformationsanspruchSchufa kann die Auskunft verweigern

Wie die Daten für die Kreditwürdigkeit zustandekommen, darf geheim bleiben. Die Schufa muss nur über bestimmte gespeicherte Daten Auskunft geben.

Darf ihr Geheimnis für sich behalten: die Schufa. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Verbraucher haben keinen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber der Schufa. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte an diesem Dienstag die Klage einer Frau aus Hessen ab, die nach schlechten Erfahrungen mit der Schufa dieser genau auf die Finger schauen wollte.

Die Angestellte Sonja Hissenich kaufte sich im Oktober 2011 einen Mini Cooper für knapp 25 000 Euro. Diesen wollte sie mit einem Kredit finanzieren. Doch zu ihrer eigenen Überraschung lehnte ihre Bank, eine Volksbank, den Kredit ab. Als auch andere Banken ablehnten, unter anderem die BMW-Finance-Bank des Autohändlers, gab dieser ihr einen Tipp: Die Schufa habe sie schlecht eingestuft.

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Wirtschaftsauskunftei, die nach eigenen Angaben Informationen über 66,2 Millionen Personen, darunter drei Viertel aller Deutschen, gesammelt hat. Insbesondere Informationen über Kredite und Zahlungsschwierigkeiten interessieren die Schufa. Jahrlich gibt sie 106 Millionen Auskünfte an Firmenkunden, die wissen wollen, ob man mit einem Kunden sichere Geschäfte machen kann.

Sonja Hissenich war über die negative Schufa-Auskunft entrüstet. „Ich fühlte mich richtig abgewertet.“ Zwar stellte sich bald heraus, dass sie das Opfer einer Namensverwechslung der Schufa gewesen war. Und nachdem das Malheur aufgeklärt war, bekam sie auch einen Kredit für ihren Mini Cooper.

Scoring-Wert

Doch nachdem sie die Macht der Schufa am eigenen Leib erfahren hatte, wollte Hissenich mehr wissen. Sie stellte einen Auskunftsantrag bei der Schufa, die zunächst mitteilte, dass sie keine Informationen über die richtige Sonja Hissenich habe, in weiteren Auskünften wurden dann ihre Kreditanfragen und die Kreditvergabe dokumentiert. So erfuhr sie auch, dass die Schufa ihr nun einen Scoring-Wert von rund 89,2 Prozent gegenüber Banken zubilligte. Das soll bedeuten, dass sie mit 89,2-prozentiger Wahrscheinlichkeit einen Kredit zurückzahlen wird.

Hissenich wollte nun wissen, wie dieser Scoring-Wert zustandekommt, doch die Schufa berief sich auf ihr Geschäftsgeheimnis. Auch die Gerichte halfen ihr nicht weiter. Sie scheiterte sowohl beim Amts- als auch beim Landgericht in Gießen. Doch die Hessin ließ nicht locker und legte Revision zum BGH ein.

In der Karlsruher Verhandlung bat der Schufa-Anwalt Matthias Siegmann um Verständnis: „So ein Scoring-Wert ist keine Bewertung Ihrer Person, Frau Hissenich, sondern nur eine Wahrscheinlichkeitsprognose.“ Der Wert werde durch das Verhalten von Vergleichsgruppen mit ähnlichem Kreditverhalten gebildet. Wenn man über eine Person keine Informationen habe, wie über Sonja Hissenich, dann nehme man das Kreditverhalten derjenigen zum Vergleich, über die man auch keine Informationen habe.

Nach Ansicht des BGH hat der Bürger gegenüber der Schufa zwar einen Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 34 Absatz 4). Dieser beschränke sich aber auf die für ihn errechneten persönlichen Scoring-Werte sowie die persönlichen Daten, die der Berechnung zugrunde lagen. Die Schufa müsse aber nicht über die Gewichtung einzelner Daten und die Bildung der Vergleichgruppen Auskunft geben. Es genüge, wenn der Bürger erkenne, welche „Lebenssachverhalte“ in die Bewertung eingeflossen sind. Das Geschäftsgeheimnis der Auskunfteien, insbesondere die Scoreformel, müsse geschützt werden. Das sei auch die Intention des Gesetzgebers gewesen, so die BGH-Richter.

Die Schufa-Anwälte versicherten in Karlsruhe, dass der Wohnort nicht in die Berechnung des Scoring-Werts einfließe – obwohl dies gesetzlich erlaubt wäre und die Schufa in Merkblättern die gelegentliche Verwendung von kreditrelevanten Daten „aus der direkten Umgebung der Anschrift“ sogar einräumt. (Az.: VI ZR 156/13)

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4 Kommentare

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  • "So ein Scoring-Wert ist keine Bewertung Ihrer Person, Frau Hissenich, sondern nur eine Wahrscheinlichkeitsprognose."

     

    Oh, welch fulminater Unterschied.

     

    Geoscoring und Redlining - ein Tabu in der privatwirtschaftl. Schufa ? Nee

  • AU
    Andreas Urstadt

    ps es steht auch wissenschaftlich bereits a priori fest, dass bspw Mobbingopfer relativ oft in finanzielle Schwierigkeiten gemobbt werden (was auch ein Ziel von Mobbing ist), während die Soziopathen (Mobber) sauber da stehen. Das betrifft nicht nur Mobbingopfer. Aber es steht auch wissenschaftlich fest (Hamburger Inst f Soz Forschung), dass es drei Gruppen gibt, die so behandelt werden als sie überhaupt keinen dt Pass.

     

    Folteropfer

    Opfer der Stasi/Nazi-Diktaturen

    Mobbingopfer

     

    Die Schufa weiss das alles auch und ist völlig diskreditiert. Es gibt im GG einen Gleichheitsgrundsatz,l der sich gegen die Diskriminierung einzelner Gruppen richtet, die Schufa versagt da.

     

    Die Methoden, über die hier so viel Geheimnisse getan werden, werden aus der bspw. empirischen Kulturwissenschaft längst kritisiert.

     

    Ich sehe nicht, dass das SchufaSystem ok ist.

     

    Transparent ist das System ohnehin nicht, es verdient kein ethisches Prädikat, kein trans fair, kein business ethics Zertifikat, gar nichts.

     

    Es ist zudem wahnwitzig, für Leute, über die man keine Info hat, einfach statistische Werte zugrunde zu legen. Es gilt doch idR die Unschuldvermutung, daran hält sich die Schufa überhaupt nicht, deutsche Richter offensichtlich auch nicht.

     

    Judging in emergencies: 6.

  • O
    Ober-Hartzer

    Die Schufa lügt. Natürlich geht auch das Wohnumfeld in den Scoring-Wert ein. Ferner gibt es bei der Schufa eine sogenannte Sippenhaftung. Wer in der Familie einen Angehörigen mit einer abgebenen eidesstattlichen Versicherung hat, bei dem sinkt auch der Scoring-Wert. Angeblich sinkt der Scoring-Wert seit zwei Jahren nicht mehr bei der Schufa, sobald überhaupt eine Anfrage über eine Person dort eingeht. Durch eine undichte Strelle war nämlich bekannt geworden, dass bereits eine Anfrage des Scoring-Wertes die Kreditwürdigkeit beeinträchtigte und zum Sinken brachte.

     

    Die korrupte CDU/CSU in Mittäterschaft der SPD hat bereits vor Jahren sich geweigert das Scoring abzuschaffen. Es ist klar, wer die Weigerung den Regierungsparteien vorgegeben hat. Denn ein dubioser Internethändler, der mehrfach von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt wurde, nahm für sich in Anspruch Miterfinder des "Scoring-Verfahrens" zu sein. Dieses Verfahren ist im Dunstkreis der "Volkswagenbank" entstanden. Damals war dieser merkwürdige Typ noch bei dieser Bank beschäftigt. Die Verflechtung mit der SPD-Niedersachsen, Peter Hartz und dem Graf Gerhard vonne Gasanstalt ist wohl jedem bekannt. Wegen seiner Kostbarkeit ist der Unternehmer in Deutschland umfassend zu schützen gegen die kriminellen Geier, die man manchmal auch als Kunden bezeichnet.

  • AU
    Andreas Urstadt

    Die Leute regen sich hier ueber Markus Lanz auf, aber wo mit Wucht eine heftige Petition sinnvoll ist, ist gegen die Schufa.

     

    Es wird nicht die letzte Klage gegen die Schufa gewesen sein. Die war ja relativ wenig vorbereitet.

     

    Schufa/NSA... It all sounds the same.