Urteil zu Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten
Das Landgericht verhängt hohe Gefängnisstrafen gegen vier Beschuldigte im Missbrauchskomplex Münster. Die Männer müssen danach in Sicherungsverwahrung.
Die Urteile für die anderen Männer lauten: 10 Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für 4 Fälle, 11 Jahre und 6 Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für 5 Fälle und 12 Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für 6 Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Münster ist neben dem Komplex Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen.
Mit seinen Urteilen folgte das Landgericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Der Missbrauchskomplex war vor etwas mehr als einem Jahr bekannt geworden. Im Zentrum der Ermittlungen stehen insgesamt 30 Stunden lange Videoaufnahmen von den Taten in der Gartenlaube, bei Durchsuchungen wurden diverse Speichermedien mit Missbrauchsdarstellungen entdeckt. Die Arbeit der Polizei ist noch nicht beendet. Durch die Auswertung geraten immer wieder neue Verdächtige aus ganz Deutschland ins Visier.
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