Urteil zu Gemälde-Fotos auf Wikipedia: Keine Uploads von van Gogh
Das Landgericht Stuttgart gibt den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen recht. Seine Besucher dürfen keine Bilder von Ausstellungsstücken auf Wikipedia hochladen.

Selfies sind okay, solange sie nicht auf Wiki landen Foto: imago/Haytham Pictures
MANNHEIM/STUTTGART dpa | Es geht um die Rechte an Fotos von Kunstwerken, die selbst keinen Urheberschutz mehr beanspruchen können: Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen haben sich im Streit um die unabgesprochene Veröffentlichung von Bildern im Online-Lexikon Wikipedia vor Gericht gegen einen Besucher durchgesetzt.
Das Landgericht Stuttgart bestätigte eine entsprechende Mitteilung der Berliner Kanzlei MMR vom Dienstag, die das Museum vor Gericht vertreten hatte. Nach dem Urteil darf allein das Museum darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf – sofern das Museum auch das Eigentumsrecht an den Gegenständen besitzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Besucher hatte Gegenstände wie antike Vasen und Münzen abfotografiert und die Bilder auf die Mediendatenbank Wikimedia des Onlinelexikons Wikipedia hochgeladen. Zudem scannte er Fotografien von Kunstobjekten ein, die das Museum für eigene Publikationen in Auftrag gegeben hatte. Mit der Veröffentlichung bei Wikipedia und der dort verwendeten Creative-Commons-Lizenz war auch eine unentgeltliche kommerzielle Nutzung möglich. Hiergegen ging das Museum vor.
„Wir haben nichts gegen Wikipedia“, kommentierte Alfried Wieczorek, Generaldirektor der Museen, das Urteil. „Aber wir entscheiden, für welche Fälle die Freigabe erteilt wird, und wann das als Motiv für Merchandise verwendet werden darf und wann nicht.“
Das Landgericht Berlin hatte im Sommer bereits in einem ähnlichem Prozess zugunsten des Mannheimer Museums entschieden.
Leser*innenkommentare
Ansgar Reb
Irgendwann ist auch mal Schluss mit Copyright-Exzesss. Ich bin dafür, dass Museen, die sich so aufführen, sämtlich von öffentlichen Mitteln ausgeschlossen werden. So etwas darf sich die Öffentlichkeit nicht bieten lassen.
Velofisch
@Ansgar Reb Sicher "führt" sich das Museum hier auf. Aber die Gerichte unterstützen es dabei noch. Wir haben dutzende Urheberrechtsreformen hinter uns. Jede hat das Urheberrecht immer weiter ausgedehnt um es angeblich "fit für das digitale Zeitalter" zu machen. Effektiv wurde die Gesellschaft enteignet und das ausgedehnte Urheberrecht erweist sich als eine Hindernis für den Übergang in die digitale Welt. Leider legen Oettinger & Co auf europäischer Ebene immer weiter nach. Die Rechteverwerter und Rechteinhaber feiern ob der grosszügigen Ausweitung der Möglichkeiten bei der Gesellschaft abzukassieren.