Urteil zu Flüchtlingslager in Calais: „Dschungel“ darf geräumt werden

Die Behörden dürfen das Lager mit 3.500 Flüchtlingen räumen, so ein Gericht in Lille. Hilfsorganisationen hatten versucht, das zu verhindern.

Ein Junge auf einem Fahrrad fährt durch Schlamm, dahinter das Flüchtlingslager in Calais

Mehrere tausend Menschen leben im „Dschungel“ in slumähnlichen Zuständen. Foto: ap

LILLE/CALAIS afp/dpa | Die französische Justiz hat die geplante Räumung eines Teils des Flüchtlingslagers in Calais gebilligt. Das Verwaltungsgericht der nordfranzösischen Stadt Lille erklärte ein entsprechendes Dekret am Donnerstag für rechtmäßig, wie aus dem Umfeld der zuständigen Präfektur verlautete.

Damit können die Behörden wie geplant den südlichen Teil des als „Dschungel“ bekannten Lagers am Ärmelkanal räumen. In diesem Abschnitt leben nach Angaben der Behörden bis zu 1000 Flüchtlinge in selbstgebauten Hütten oder Zelten. Hilfsorganisationen sprechen dagegen von rund 3500 Flüchtlingen.

Die Präfektur des Départements Pas-de-Calais hatte den Flüchtlingen bis Dienstagabend Zeit gegeben, den südlichen Abschnitt zu räumen. Flüchtlinge und Hilfsorganisationen versuchten, die Räumung per einstweiliger Verfügung zu verhindern, und zogen vor das Verwaltungsgericht von Lille.

Das Ultimatum der Behörden wurde damit bis zur Entscheidung des Gerichts unwirksam. Nun aber gab das Verwaltungsgericht der Präfektur recht.

Hilfsorganisationen warnen, dass es nicht genug Unterkünfte gebe und die Migranten an andere Orte ausweichen könnten, wo die Lebensbedingungen noch schlechter sind. Belgien kontrolliert bereits an seiner Grenze zu Frankreich, um die Entstehung von Lagern bei sich zu verhindern.

In Calais sammeln sich seit Jahren Menschen, die illegal nach Großbritannien gelangen wollen. Inzwischen sind Ärmelkanaltunnel und Hafen mit hohen Zäunen abgeriegelt.

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