Urteil zu Flüchtlingskatastrophe: Schlepper für 18 und 5 Jahre in Haft
Hunderte Menschen starben, als ihr Boot im April 2015 im Mittelmeer sank. Nun gibt es ein Urteil gegen Schlepper. Das Sterben wird so nicht beendet.
Bei der Marine hieß es nach der Bergung des Schiffes sogar, dass zwischen 800 und 900 Flüchtlinge starben, als das völlig überladene Schiff vor der Küste Libyens sank.
Der 28 Jahre alte Hauptangeklagte aus Tunesien wurde wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, Herbeiführens eines Schiffbruchs und Menschenschmuggels verurteilt – sein 26 Jahre alter Helfer aus Syrien nur wegen Menschenschmuggels. Beide hatten ihre Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Tunesier 18 Jahre und für den Syrer 6 Jahre Haft gefordert.
Das Schiff war am 18. April 2015 vor der libyschen Küste gesunken, weil die Menschen an Bord in Panik geraten waren, als ein Handelsschiff zur Rettung nahte.
Schiffswrack gehoben
Die italienische Regierung ließ das Wrack im Mai vom Meeresgrund heben. Es wurde nach Sizilien gebracht, wo Experten die Leichen identifizierten. Hunderte Tote wurden im Schiffsbauch gefunden. Als Symbol für die Flüchtlingskrise wollte der ehemalige italienische Regierungschef Matteo Renzi das Boot nach Brüssel bringen, um es als Mahnmal vor den EU-Behörden aufzustellen.
In Italien kommen immer noch Zehntausende Flüchtlinge an, in diesem Jahr waren es schon über 170.000. Das Land fühlt sich von den EU-Partnern alleinegelassen und verlangt seit Langem eine gerechtere Lastenverteilung.
In diesem Jahr kamen bereits mehr als 4.740 Menschen im Mittelmeer ums Leben. Oft werden skrupellose Schlepper für den Tod der Menschen verantwortlich gemacht, da sie die Flüchtlinge auf schrottreife Boote zwingen und ihnen weder zu essen noch zu trinken geben.
Staatsanwalt Carmelo Zuccaro erklärte, das Urteil sei aus mehreren Gründen richtungsweisend: Es setze fest, dass Italien die Gerichtsbarkeit über Menschenschmuggel in internationalen Gewässern habe, vorausgesetzt die Schlepper haben einen Notruf auf dem Meer abgesetzt. Und dass die normalen „Passagiere“ auf Flüchtlingsbooten als Leidtragende eingestuft werden müssten, nicht als mögliche Verdächtige.
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