: Urteil wegen sexueller Nötigung
Ein 31jähriger Hausmeister ist gestern wegen versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. In der Nacht zum 3. August 1994 war der Mann in die Erdgeschoßwohnung einer Frau in Steglitz eingestiegen. Die Frau wehrte sich gegen den Versuch, auf das Bett gedrückt zu werden. Ihre Hilferufe alarmierten Nachbarn. Dem Gericht tischte der Angeklagte ein Märchen auf. Er habe zwei Tage zuvor Schlüssel verloren. Durch den nächtlichen Besuch wollte er angeblich nur feststellen, ob sie sich in der Wohnung der Nachbarin befinden.ADN
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