Urteil wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz: 1,27 Millionen Euro Strafe für NPD

Für einen fehlerhaften Rechenschaftsbericht müssen die Rechten 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zahlen - halb so viel wie ursprünglich gefordert. Parteichef Voigt dementiert einen fianziellen Kollaps.

Hat keine vollen Taschen mehr für die rechte Propaganda: NPD-Parteichef Udo Voigt beim Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Bild: dpa

BERLIN ap | Die NPD muss wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen und damit nur halb so viel wie ursprünglich vom Bundestag gefordert. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte am Freitag zwar Verstöße der rechtsextremistischen Partei gegen das Parteiengesetz, korrigierte aber den von der Bundestagsverwaltung festgesetzten Betrag. Es erachtete nur 635.677,90 Euro aus dem Rechenschaftsbericht 2007 als falsch ausgewiesen. Laut Parteiengesetz muss die NPD den doppelten Betrag als Strafe zahlen.

NPD-Chef Udo Voigt zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. "Die Diskussion um eine Insolvenz der NPD wird damit beendet sein", sagte er. "Es wurde ein Dämpfer für den Bundestag erteilt."

Der Strafbescheid des Bundestag vom März hatte die Diskussion über einen finanziellen Kollaps der verschuldeten Partei angeheizt. Trotz des Teilerfolgs will die NPD das Urteil möglicherweise anfechten. Voigt sagte, er werde dem Vorstand in der nächsten Woche empfehlen, Rechtsmittel einzulegen. Er gehe davon aus, dass es vor Ende des Jahres kein rechtskräftiges Urteil geben werde.

Voigt hatte bereits vor dem Prozess finanzielle Schwierigkeiten seiner Partei eingeräumt. Wegen Geldmangels seien die Gehälter der Vorstände gekürzt und die Hälfte der Mitarbeiter entlassen worden. Die Existenz der Partei sei aber nicht gefährdet.

In der Urteilsbegründung hieß es, die NPD habe es insbesondere unterlassen, die für das Jahr 2007 festgesetzten staatlichen Mittel in voller Höhe auszuweisen. Die Partei habe auf der Einnahmenseite bei der Position "Staatliche Mittel" unzulässigerweise nur den Betrag angegeben, der sich nach Abzug einer von ihr geleisteten Rückzahlung an den Bundestag ergeben hatte. Dadurch werde das Ausmaß der tatsächlichen Parteienfinanzierung nicht hinreichend deutlich, hieß es.

Allerdings könne dieser Verstoß entgegen der Rechtsauffassung des Bundestages nur einmal sanktioniert werden, auch wenn er sich auf der Ausgabenseite nochmals auswirke. Deswegen halbierten die Richter die Strafe.

Der Prozessvertreter der Rechtsextremisten sagte, die Ungereimtheiten im Rechenschaftsbericht seien der "großen Hektik und dem Zeitdruck" geschuldet. In den entscheidenden Wochen vor Fristablauf Ende 2008 habe der regulär zuständige Schatzmeister Erwin Kemna in Untersuchungshaft gesessen; zudem seien notwendige Unterlagen teilweise von der Polizei beschlagnahmt gewesen.

Die NPD steht seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Nach dessen Erkenntnissen hatte sie 2007 etwa 7.200 Mitglieder. Seit 2006 sitzt sie im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und seit 2004 im sächsischen Landesparlament.

Anfang des Monats hatte die SPD den Streit über ein NPD-Verbot neu entfacht: Die fünf sozialdemokratischen Landesinnenminister legten eine 92-seitige Sammlung von Zitaten aus NPD-Publikationen vor, die die Verfassungsfeindlichkeit belegen soll. Die Dokumentation soll die Forderung nach einem neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht untermauern.

NPD-Chef Voigt war zudem Ende April vom Berliner Kammergericht wegen Volksverhetzung und rassistischer Beleidigung des Fußballprofis Patrick Owomoyela zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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