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Urteil nach Tod von trans MannAngreifer schuldig gesprochen

Anfang September starb Malte C. nach einem brutalen Angriff auf dem CSD Münster. Der Täter wurde nun zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und auch Debatten um Queerfeindlichkeit ausgelöst Foto: Imago

Münster dpa | Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines trans Manns beim Christopher Street Day in Münster ist der 20-jährige Angeklagte zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Heranwachsenden am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert und sich für eine Entziehungsanstalt ausgesprochen. Der psychisch instabile Heranwachsende sei bereits mehrfach wegen Körperverletzung aufgefallen, einmal verurteilt worden. Die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten bestehe, hieß es auf Anklageseite. Einer Gutachterin zufolge braucht der Heranwachsende eine Suchttherapie und psychotherapeutische Unterstützung, dann gebe es gute Chancen mit Blick auf die Reduzierung von Rückfallrisiken.

Die Verteidigung hatte sich für eine „angemessene Jugendstrafe“ ausgesprochen – ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Das Wichtigste für den Mandanten seien eine Therapie und ein Überwinden seiner Drogen- und Alkoholsucht. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe.

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Er hatte Malte C. beim CSD im August 2022 zweimal gegen den Kopf geschlagen, dieser war daraufhin auf dem Asphalt aufgeschlagen. Er hatte sich zuvor schützend vor Menschen gestellt, die am CSD teilgenommen hatten und vom Angeklagten aggressiv beschimpft und beleidigt worden waren. Der 25-jährige Malte C. starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und auch Debatten um Queerfeindlichkeit ausgelöst. Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten aber keine Hinweise.

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4 Kommentare

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  • ...für einen erwachsenen Mann im Alter von 20 Jahren, eine Jugendstrafe von 5 Jahren - für töten eines Mitmenschen ?



    Wir sind sprachlos, dann sollte sofort Wahlrecht, Geschäftsmässigkeit und der Erwerb einer Kfz Fahrerlaubnis, auch unbedingt der Reifevorstellung von



    20 jährigen " Heranwachsenden " des verantwortlichen Gerichts für dieses " Urteil " , angepasst werden....

  • Nach 3,5 Jahren ist er ein freier Mann. Für ein Menschenleben zu wenig Strafe.

  • Der Täter stammt aus Tschetschenien und greift in einer Zeit weltweit steigender Queerfeindlichkeit eine pride-parade an und die Richter sehen keine queerfeindlichen Tendenzen beim Täter?

  • 5 Jahre für einen Hassmörder und Lina sitzt seit 2 Jahren und 4 Monaten in U-Haft! Spricht mal wieder Bände über die deutsche Justiz...