Urteil in Ägypten: Harte Strafen für NGOs

Gericht in Kairo verhängt Haftstrafen gegen Mitarbeiter ausländischer Organisationen. Betroffen ist auch die Konrad-Adenauer-Stiftung.

Die Angeklagten bei der Prozesseröffnung am 25. Febraur 2012. Bild: dpa

KAIRO taz | Die Konrad-Adenauer-Stiftung muss ihr Büro in Kairo dichtmachen. Das hat am Dienstag ein ägyptisches Gericht beschlossen. Der Bürochef der Stiftung, Andreas Jacobs, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Christiane Bader, eine Mitarbeiterin der CDU-nahen Stiftung erhielt zwei Jahre Haft – beide in Abwesenheit.

Das Ganze ist Teil des Urteils in einem seit über einem Jahr laufenden Verfahren gegen Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Insgesamt wurden 43 NGO-Mitarbeiter von einem bis zu fünf Jahren verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, illegal Geld transferiert sowie ohne Lizenz gearbeitet zu haben. Unter den Verurteilten befinden sich auch 16 Amerikaner, die für US-Stiftungen gearbeitet haben. Sie müssen nun ebenfalls schließen.

Im Dezember 2011 hatte der damals regierende ägyptische Militärrat eine großangelegte Razzia veranlasst. Die Büros von 17 Organisationen wurden durchsucht, ihre ausländischen Mitarbeiter mit einem Ausreiseverbot belegt. Erst im März des folgenden Jahres wurde das Ausreiseverbot aufgehoben. Alle angeklagten Ausländer verließen das Land.

Ein Angriff auf die Zivilgesellschaft

Mit Ausnahme des Amerikaners Robert Becker, der für das National Democratic Institut (NDI) gearbeitet hat, einer Stiftung der US-Demokraten. Becker hatte sich geweigert, das Land zu verlassen, aus Solidarität mit seinen angeklagten ägyptischen Mitarbeitern. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber gefeuert und nun als einziger Ausländer in Anwesenheit zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

„Das Urteil bestätigt das gegenwärtige Klima in Ägypten, das keine Arbeit für Bürgerrechte zulässt“, erklärt Tarek Zaghloul, der stellvertretende Direktor der ägyptischen Menschenrechtsorganisation. „Es wird versucht, unabhängige Arbeit einzuschränken und die Rolle der Zivilgesellschaft auszuradieren“, fügte er hinzu.

„Schon als das Verfahren vor eineinhalb Jahren unter dem Obersten Militärrat begann, war es ein rein politischer Prozess, es ging nie wirklich um Fragen des Managements, der Registrierung und der Finanzierung, sondern darum, die Arbeit der NGOs zu kontrollieren“, glaubt die Anwältin Ragia Omran.

Ein neues NGO-Gesetz ist geplant

Sie sieht das Urteil im Zusammenhang mit einem neuen restriktiven NGO-Gesetz, das zurzeit in Ägypten diskutiert wird. „Das Urteil ist eine Warnung an die Zivilgesellschaft, die nicht nur von dem alten Regime, sondern auch von der neuen Regierung als Bedrohung angesehen wird“, sagt sie gegenüber der taz.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle beschreibt das Vorgehen der ägyptischen Justiz als „besorgniserregend“. Es schwäche die Zivilgesellschaft als wichtige Säule der Demokratie in einem neuen demokratischen Ägypten. „Wir werden die Adenauer-Stiftung dahingehend unterstützen, dass diese Urteile aufgehoben werden“, erklärte er.

Anwälte wollen in Berufung gehen

Die Anwälte der verurteilten NGO-Mitarbeiter haben bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Richter Makram Awad erklärte nach dem Urteil im ägyptischen Staatsfernsehen, dass er sich bei Interpol für einen Haftbefehl gegen die nicht anwesenden verurteilten Ausländer verwenden will.

Das dürfte nicht gerade die amerkanisch-ägyptischen Beziehungen verbessern. Bei einem der zu fünf Jahren verurteilten in Abwesenheit, handelt es sich um den Sohn U.S. Transportministers Ray LaHood.

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