: Urteil im Wachmann-Fall
■ 17jähriger bekam sieben Jahre Haft
Der 17jährige Jugendliche, der im Februar in Kreuzberg einen Wachmann niedergestochen hatte, ist am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Deutsche türkischer Herkunft hatte den 34jährigen auf offener Straße angegriffen. Der Anlaß soll eine kleine Rempelei gewesen sein. Das Opfer verblutete auf dem Weg ins Krankenhaus.
In dem aus Jugendschutzgründen nichtöffentlichen Prozeß hatte der Ankläger neuneinhalb Jahre Gefängnis wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen gefordert. Der Angeklagte habe wegen eines derart banalen Anlasses blitzschnell auf sein argloses Opfer eingestochen, erklärte der Staatsanwalt. Das Gericht ging jedoch von Totschlag aus, weil sich die beiden zuvor verbal auseinandergesetzt hatten. Als Motiv hatte die Anklage übersteigertes Ehrgefühl angenommen. Demnach habe der Jugendliche zugestochen, weil er eine Bloßstellung vor seinen Freunden befürchtet habe, falls es zu einem offenen Kampf und eine Niederlage für ihn gekommen wäre. Der Verteidiger hatte drei Jahre wegen Totschlags beantragt. Durch die Rempelei habe er sich von dem Deutschen angegriffen gefühlt. Gerade an dem Tag habe der 17jährige erfahren, daß die Behörden ihm eine Bescheinigung versagt hätten, die er für einen in Aussicht gestellten Arbeitsplatz gebraucht hätte. Davor sei seine Lehrstelle ohne Begründung gekündigt worden. Der Jugendliche habe sich gedemütigt, nutzlos und ausgegrenzt gefühlt, versuchte der Anwalt die Hintergründe der Tat zu erklären. dpa
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