Urteil im Klarnamen-Streit: Schlappe für Facebook-Kritiker
Facebook-Nutzer müssen sich weiter mit Klarnamen registrieren. Die Beschwerden von Datenschützern wurden von einem Gericht erneut abgelehnt.
KIEL dpa | Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die Anmeldung mit ihrem echten Namen verlangen. Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert musste in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer auch in der zweiten Instanz eine Schlappe einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig lehnte die Beschwerden von Weicherts Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gegen zwei Entscheidungen des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab.
Die Richter hatten entschieden, dass für den Datenschutz in dem Sozialen Netzwerk hierzulande Irland zuständig sei, weil dort die Datenverarbeitung stattfinde. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an. Damit gelten die Eilanträge von Facebook gegen Weicherts Verordnungen von Dezember 2012 weiter.
Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonym zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen.
Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen die „Gefällt mir“-Schaltfläche des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich