Urteil im Haderthauer-Prozess: Politikerin-Gatte muss zahlen
Das Gericht hat entschieden: Der Mann von Christine Haderthauer hat Steuern hinterzogen und versucht zu betrügen. Ein skurriler Fall.
Der Fall, den die 5. Strafkammer des Landgerichts München über mehrere Monate hinweg zu verhandeln hatte, ist ebenso komplex wie skurril. Brisant wurde die Sache deshalb, weil die Politikerin Christine Haderthauer darin verwickelt war. Sie musste im Zuge der Affäre schließlich 2014 ihr Amt als Chefin der Staatskanzlei abgeben.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe standen Modellautos. Nicht irgendwelche Modellautos freilich, sondern Kunstwerke des Modellbaus, für die man gut und gern 15.000 Euro pro Stück kassieren kann. Für dasselbe Geld bekommt man natürlich auch einen Kleinwagen, aber wahre Sammler juckt das nicht.
Hergestellt wurden die Modellautos von echten Meistern ihres Fachs: verurteilten Straftätern in der Psychiatrie. Wichtigster Konstrukteur: ein dreifacher Mörder. Als Landgerichtsarzt hatte Hubert Haderthauer einen direkten Zugang zu den Psychiatrie-Insassen. Vertrieben wurden die kostbaren Anfertigungen dann von der Firma Sapor Modelltechnik. Miteigentümer des Unternehmens waren wiederum – nacheinander – die Haderthauers. Außerdem mit an Bord: Geschäftspartner Roger Ponton.
Modellautos stillschweigend entnommen
2008 schließlich verkaufte Hubert Haderthauer die Firma – ohne Pontons Wissen. Drei Jahre später einigte man sich auf einen Vergleich. Ponton bekam 20.000 Euro und verzichtete dafür rückwirkend auf seinen 50-prozentigen Firmenanteil. Später jedoch fühlte sich der Franzose hintergangen. Er sei über den wahren Wert des Unternehmens getäuscht worden, befand Ponton und klagte gegen die Haderthauers.
In der Tat, das sieht auch das Gericht so, hat Hubert Haderthauer zumindest vier der Modellautos stillschweigend aus dem Betrieb entnommen und dies bei dessen Verkauf verschwiegen. Gesamtwert: 60.000 Euro. Den Schaden habe Ponton gehabt. Haderthauer habe gewusst, dass er die entnommenen Autos nicht hätte verschweigen dürfen und dass sein Geschäftspartner der Leidtragende gewesen sei. Dennoch folgte das Gericht hier nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft und befand nicht auf Betrug, sondern lediglich auf versuchten Betrug.
Zudem kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Ingolstädter Arzt Provisionen aus dem Verkauf von Modellautos nicht beim Finanzamt angegeben hatte. Hier herrschte aber ohnehin Einigkeit zwischen allen Prozessbeteiligten. Auch Haderthauer bestritt nicht, Steuern hinterzogen zu haben. Nur was die Höhe der Steuerhinterziehung anging, war man unterschiedlicher Auffassung. Sie sei weitaus geringer, als von der Staatsanwaltschaft angenommen, sagte Haderthauers Verteidiger, ohne selbst eine Summe zu nennen. Auf 49.759 Euro schließlich bezifferte das Gericht den Schaden für den Fiskus.
Dass das Urteil vergleichsweise glimpflich ausfiel, hat dem Vorsitzenden Richter Rupert Heindl zufolge auch damit zu tun, dass man bei der Strafzumessung die besonderen Belastungen als strafmildernd berücksichtigt habe, die sich für den Angeklagten aus der hohen öffentlichen Wahrnehmung des Verfahrens, aus dem „Drumherum“, ergeben hätten. Man sei deshalb zu der Auffassung gelangt, dass eine Geldstrafe ausreiche.
Andernorts hatte der Arzt wenige Tage zuvor einen juristischen Erfolg verbuchen können. Das Landgericht München I wies eine Klage des Freistaats ab, der Honorare in Höhe von fast 90.000 Euro zurückgefordert hatte. Haderthauer hatte das Geld für Gerichtsgutachten bekommen – etwa für Drogen-Screening-Untersuchungen bei Probanden, die Bewährungsauflagen erfüllen müssen. Die Vertreter des Freistaats argumentierten, das Geld habe dem Arzt nicht zugestanden, weil er kein Facharzt für Labormedizin, sondern Facharzt für Psychiatrie sei. Selber schuld, urteilte nun das Gericht, Haderthauer habe die Gutachten schließlich „auf gerichtliches und staatsanwaltschaftliches Ersuchen“ hin erbracht.
Ausgestanden ist die ganze Sache für Haderthauer freilich noch nicht. Gegen den Arzt läuft noch immer ein Disziplinarverfahren, an dessen Ende Haderthauer seinen Beamtenstatus verlieren könnte. „Dieses Damoklesschwert schwebt über Ihnen“, so Richter Heindl zu dem Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Haderthauer als auch die Staatsanwaltschaft können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
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