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Urteil im "Ehrenmord"-Prozess:Es war Mord

Das Hamburger Landgericht hat den angeklagten Deutsch-Afghanen Ahmad O. im Prozess um den Mord an seiner Schwester Morsal wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen verurteilt.

Des heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen für schuldig befunden: Ahmad-Sobair O. mit Verteidiger Hartmut Jacobi vor Prozessbeginn. Bild: ap

Beifall von Zuschauerinnen bei der Urteilsverkündung auf der einen, Tränen, Wutausbrüche, Pöbeleien und Nervenzusammenbrüche sowie eine Attacke auf eine Mahnwache der Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes durch Angehörige auf der anderen Seite - so fielen die Reaktionen aus, als am Freitag das Landgericht Hamburg das Urteil "lebenslänglich" gegen Ahmad-Sobair Obeidi verkündete.

Der 24-jährige habe seine Schwester Morsal aus niedrigen Beweggründen getötet und sei dabei heimtückisch vorgegangen, befand das Gericht. Es gebe "nicht die geringsten Zweifel" daran, dass Ahmad seine 16-jährige Schwester am 15. Mai vorigen Jahres von einem Cousin auf einen Parkplatz locken ließ, um sie wegen ihres westlichen Lebensstils mit direktem Tötungsvorsatz umzubringen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen. "Morsals Unglück war, dass sie eine Frau war."

Damit wich das Gericht von der Einschätzung der psychiatrischen Gutachterin Marianne Röhl ab. Diese hatte eine "Affekttat" konstatiert und Ahmad Obeidi eine verminderte Schuldfähigkeit zugestanden. Da Morsal auf die Frage, ob sie als Prostituierte arbeite, geantwortet habe, "das geht dich einen Scheißdreck an", habe Obeidi einen "explosionsartigen Zusammenbruch" erlitten.

Zwar ging auch das Gericht davon aus, dass Obeidi unter einer "narzisstischen Persönlichkeitsstörung" leide, kam jedoch aufgrund von Befundtatsachen und eigener Sachkunde zu der Schlussfolgerung, dass es keine Anzeichen für eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit gebe. "Er tötete seine Schwester, weil alle Versuche ihr die afghanischen Wertevorstellungen anzuerziehen, misslungen waren", sagte Backen. "Morsal wollte nicht nach den strengen Regeln afghanischer Traditionen leben, sondern wie ein deutsches Mädchen."

Vorausgegangen sei dem Mord ein jahrelanges Martyrium. Obwohl die Obeidis schon lange in Deutschland lebten, seien sie noch in den "Werten und Normen ihres Heimatlandes gefangen", die die Ehre als "hohes Gut" erachteten.

Morsal, die ihre Mitschülerinnen als selbstbewusst, durchsetzungsfähig und fröhlich beschreiben, passte sich diesen Normen nicht an. Deshalb sei es ständig wegen "zu knapper Kleidung, Umgang mit dem anderen Geschlecht oder Schminken" zum Streit mit dem Vater oder Bruder gekommen. 2007 sei Morsal sogar unter dem Vorwand, die Familie wolle Urlaub machen, nach Afghanistan verschleppt worden, so Backen, "um ihr zu zeigen, wie man sich als Frau richtig zu verhalten hat". Obwohl sie dort wie ein Tier gehalten worden sei, sagt Backen, "hat sie das nicht dazu gebracht, sich zu beugen".

Bereits am Nachmittag des Tattages habe Ahmad Obeidi den Entschluss gefasst, die "Ehre der Familie" durch den Mord wieder herzustellen. "Die bisherigen Maßnahmen, Morsal mit Gewalt zu disziplinieren, waren gescheitert." Dabei sei er geplant vorgegangen. Im Beisein des Cousins habe er zunächst ein Gespräch vorgetäuscht, um eine Flucht Morsals zu verhindern. Dann habe er plötzlich zugestochen. Da Morsal kurz flüchten konnte, habe er ihr nachgesetzt, sie zu Boden gerissen, rekonstruiert Backen. "Dann setzte er sich auf sie und vollendete das Blutbad von 23 Messerstichen." Dass es keine Affekttat gewesen sei, sieht das Gericht auch durch den Umstand belegt, dass er nach der Tat einem Taxifahrer gestanden hatte "ich hoffe, dass sie tot ist, sie gehört nicht mehr zur Familie." Auch wenn es keine Beweise dafür gebe, dass der Vater Ahmad Obeidi beauftragt habe, bekräftigt Backen, trügen die Eltern "eine hohe moralische Mitschuld".

Wilhelm Möllers, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, zeigte sich über den Schuldspruch wegen Mordes zufrieden. "Das Gericht ist unserer Auffassung in vollem Umfang gefolgt". Obeidis Verteidiger Hartmut Jacobi und Thomas Bliwier kündigten indes Revision an. "Die Gründe überzeugen nicht", sagte Jacobi. Der Gutachterin zu folgen und sich zugleich auf eigene Sachkunde zu berufen, ergebe "keinen Sinn" und sei "rechtsfehlerhaft".

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48 Kommentare

 / 
  • R
    Rojas

    @Agnostiker

     

    - das Urteil ist sehr wohl begründet worden. Und das Urteil wurde deshalb gefällt, weil Ahmed seine eigene Schwester eiskalt ermordet hat - weil sie nicht so leben wollte, wie *er* das wollte.

     

    Wie hättest du denn entschieden?

  • O
    Oliver

    Wenn ich allein schon dieses Wort Ehrenmord höre. Wenn dieser Mensch tatsächlich auch nur einen Funken Ehre besessen hätte, dann hätte er auch zu seiner Tat stehen können und seinen Anklägern die Stirn bieten können.

     

    Doch er steht nicht zu seiner Tat, was macht er stattdessen?

    Benutzt die übliche Standardausrede, er sei zum Zeitpunkt seiner Tat psychisch gestört gewesen und sei darum natürlich zu diesem Zeitpunkt nicht schuldfähig gewesen, eine von Straftätern immer wieder benutzte Ausrede, um einer Bestrafung zu entgehen.

     

    Wo ist denn seine Ehre, wenn er vor der Bestrafung seiner Taten davonläuft, statt mit Stolz der deutschen Justiz die Stirn zu bieten???

     

    Meiner Meinung nach, ist dieser Mensch unehrlich, feige und besitzt eine ausgeprägte Menschenverachtung.

  • G
    Gast

    Ihr linken Fuzzis hier scheint mittlerweile wohl Angst vor den Muslimen zu haben.

     

    Früher seit Ihr immer die ersten gewesen, die mehr "Migrationswillige" nach D holen wolltet. Jetzt habt ihr sie.

     

    Die patriarcharischen Verhaltensweisen scheinen nicht zu gefallen.

  • I
    Irene

    @hoko

    Das ist jetzt aber nicht ihr Ernst oder? In einem anderen taz-Artikel wird Morsal zititert sie wolle so leben, wie andere Deutsche auch. Sie ist hier sozialisiert und wollte leben wie wir und unsere Töchter, sie war eine von uns. Wir lassen diese Mädchen im Stich und wir verraten sie geradezu, wenn wir so tun, als wären sie Wüstenaraberinnen aus dem vorletzten Jahrhundert, die sich auch hier und jetzt anachronistischen und archaischen Ehrbegriffen unterwerfen müssen.

     

    Dass der Mord an Morsal von vielen Deutsch-Afghanen strengstens veruteilt wird, kann man übrigens in entsprechenden Foren nachlesen.

  • F
    fpk

    @hoko

     

    Absurdistan ist da wo der Kulturrelativismus blüht gleich um die Ecke. Als kleine Hommage, dein Text etwas abgewandelt:

     

    Ich denke, das urteil ist gefährlich, da es anti-österreichischen tendenzen vorschub leistet. In der urteilsbegründung hätte der kulturelle Hintergrund stärker berücksichtigt werden müssen. warum ist z.B. kein ethno-dolmetscher eingesetzt worden? Sicher hat der Täter überregiert, aber man sollte die kulturellen Hintergründe der tat berücksichtigen, so ist z.B. die rassereinheit in manchen Kulturkreisen ein hohes Gut. Lebenslang hilft niemandem weiter, hier werden sozialisationsfehler der österreichischen gesellschaft dem zweiten opfer der tat (=Adolf) aufgebürdet. Er hat sicher überreagiert, aber lebenslänglich einsperren bringt auch nichts.

  • T
    torsten

    richtig so.....leider ohne anschliessende sicherheitsverwahrung. unsere moslemischen mitbuerger muessen endlich mal kappieren, dass wir hier in deutschland leben und sie sich an unsere kultur anzupassen haben und nicht umgekehrt!!

  • C
    creation

    Ich schließe mich der Meinung von Udo Radert an:

    Nicht fehlende Gesetze einhergehend mit "Kuscheljustiz" führen zu einer Gewaltbereitschaft, die den Mord an Mitgliedern der eigenen Familie einschließt, sondern Richter, die immer noch versuchen, diesen Leuten "eine Chance" zu geben.

     

    Auch ich ziehe meinen Hut vor diesem Richter und hoffe auch, dass die Familie kapiert hat, die sich übrigens mehr als schämen sollte, dass solches Vorgehen nicht toleriert wird. Schade eigentlich, dass nicht denen auch eine Strafe aufgebürdet wurde.

  • N
    NKN

    Ob es sich bei der Tat um "Totschlag" oder "Mord" handelt, ist doch eine juristische Frage, keine moralische. Das ist in einem Rechtsstaat zum Glück so.

    Allerdings hat sich der Richter nicht über irgendwelche Gutachten "hinweggesetzt", denn er ist unanbhängig und insofern in seiner Entscheidung frei.

     

    Was mir derzeit ein bisschen Angst bereitet, ist der Umstand, dass die Tagesthemen-Redaktion die Ausgabe vom 13.02.2009 kommentarlos im Internet zensiert hat; der Beitrag "Urteil Ehrenmord-Prozess" wurde komplett aus der Aufzeichnung entfernt.

     

    Wieso?

  • R
    Rojas

    @Wayne

     

    Selbst wenn Morsal als Prostituierte tätig gewesen *wäre*:

     

    Der Mord an einer Prostituierten ist nach deutschem Rechtsempfinden genauso anzusehen wie der Mord an einer Nonne. Ein Mord ist ein Mord.

     

    Die gerade verstorbene Domenica Niehoff war auch lange Zeit Prostituierte (wenn auch zum Schluss Pensionswirtin). Hätte sie deshalb jemand aus ihrer Familie umbringen dürfen?

     

    Oder Sonia Rossi, die sich bekanntlich aus Prostituierte ihr Studium verdient und darüber das kontrovers diskutierte Buch "Fucking Berlin" geschrieben hat: Gäbe es auch nur irgendeinen "mildernden Umstand", wenn die jemand deshalb umbringen würde?

     

    Um das noch einmal klarzustellen: Es steht keineswegs fest, dass Morsal sich je prostituiert hat, aber selbst wenn sie es hätte, hätte das ihrem Bruder kein Recht gegeben, ihr junges Leben auszulöschen.

     

    Ausserdem: Der wirkliche Gipfel der Doppelmoral ist doch, dass Morsals Bruder und Mörder Ahmed an sich selber offensichtlich *nicht* dieselben Verhaltensmaßstäbe angelegt hat, die er von seiner Schwester verlangt hat. Denn er hat sehr wohl vorehelichen Sex gehabt - und nicht zu knapp.

     

    Hätte also dafür Morsal *ihn* abstechen dürfen?

  • RV
    Rüdiger von Gizycki

    Soweit kommt das noch, das Psychiater letztlich Richter spielen könnten. SieGutachten sind nur eine Entscheidungshilfe, kein richterlicher Ersatz. Die Fakten scheinen mir klar. Könnte es sein, das die Psychiaterin möglicherweise Angst hatte vor einem gefährlichen angriff der betroffenen Familie? Hat sie deshalb verminderte Schuldfähigkeit diagnostiziert? Ich kann das nicht sagen. Aber ich denke, die Fakten sprechen sehr dagegen, das dies ein kalkulierter und vorbereiter Mord war.

    Diese Ehrenmorde sind durchweg kulturell und damit religiös begründet, besonders wenn sich Werte und Orientierung aus orthodox-dogmatischen Religionsvorstellungen speisen, ganz gleich auf jüdisch, christlich, islamisch oder sonstwas. Für eine freiheitliche demokratische Grundordnung sei es allen versuchen aus diesen Richtungen ins stammbuch geschrieben: wehret ihren Anfängen und setzt Euch für eine säkularisierte Gesellschaft ein.

  • C
    CB

    Es war ein guter Tag für den Deutschen Rechtsstaat. Das Gericht fand klare Worte gerade auch an die Eltern des Angeklagten. In Bezug auf archaische Riten und einhergehender "Ehrbegriffe" darf es weder Respekt noch Toleranz geben. Das Schlusswort des Angeklagten (zum Staatsanwalt: "Ichfickedeinemutter") und die empörten Reaktionen des Umfelds ("Lebenslang wegen so einer Kleinigkeit") waren signifikant. Möge der letzte Wandler auf den Traumpfaden mulikultureller Folklore aufwachen und begreifen.

  • VV
    Volker Vonssen

    Der Mörder meinte sinngemäß, in Afghanistan wäre er frei. Schade, daß er und seine Familie nicht zuvor die Gelegenheit nutze, allsamt dorthin zurück zu gehen. Solche Menschen sind meiner Meinung nach hier nicht willkommen. Daher Glückwunsch zum klaren Urteil!

  • KB
    karin bryant

    Das Wort Ehrenmord solle ab sofort verbannt werden...

  • J
    Juritinator

    Endlich wird mal der gesetzliche Rahmen voll ausgeschöpft!

    Wie viele Ehrenmorde müssen wir uns noch in unserer Mitte ansehen, bis endlich die Politik begreift, dass die mittlerweile existierenden Nebengesellschaften zu einem echten Zündstoff in unserer/m Gesellschaft/ Land werden.

     

    Es darf in keinem Lander der Welt sein, dass ein Bruder seine Schwester mit x Messerstichen "ermordet" (mir fällt dazu eher ein noch extremeres Wort ein) und dann auf Unzurechnungsfähigkeit (sprich: nicht ganz dicht und eher ein Fall für die Klapse) plädiert!

     

    Wer in diesem Land leben möchte, muss auch die hiesigen Gesetze und die Gesellschaftordnung respektieren, oder seine eigenen Konsequenzen ziehen und dahin gehen, wo es anscheinend viel schöner und besser war. Ich frage mich bloss warum dann solche Familien überhaupt in unsere verhaßte Gesellschaft kommen? Irgendwie scheinen wir dann doch das kleinere Übel im vergleich zu ihrem Heimatland zu sein.

     

    Letztendlich stellt sich diese "Randgesellschaft" durch solche Taten selbst ins AUS!

  • B
    Baader

    Klares Urteil zu einer ehrenlosen Tat. **Morsal wir vergessen dich nie!**

    Ich frage mich wie sich dieser Anwalt als "Helfer" eines perversen Mörders morgens noch in den Spiegel schauen kann. Frühstückt Sonntags mit seinen Kindern und lässt Nachmittags Kindermörder als arme Bengel darstehen die angeblich ein übertriebenes Ich-Gefühl haben und deshalb mal eben jemanden mit 23 Messerstichen aufschlitzen aber milde Strafen in seinem Namen und Überzeugung bekommen sollen. Weiss hier jemand wie es sich anfühlt eine 20cm Klinge in seine Leber gedrückt zu bekommen, anschliessend in die Bauchspeicheldrüse, dann mal eben in die Bronchien und das 23mal ohne Betäubung? Sind das die wahren Menschenrechte heutzutage die dieser Anwalt vetritt? Und dann ist er auch noch bei Amnesty International beschäftigt. Immer diese Psycho-Masche in der Hoffung auf ein äussert mildes Urteil. Sein Ziel, 7 Jahre wegen Totschlages, anschliessend zwei Drittelstrafe, Anrechnung der U-Haft und schwups ist der Abschaum spät. nach 4,5 Jahren wieder auf Hamburgs Strassen unterwegs. Wäre dann ein bisschen ein härteres Urteil als er in Kabul bekommen hätte. Alles im Namen der Anwalts-Karriere. Bisschen mehr Ruhm und Medienpräzens kann dem Geldbeutel nicht schaden.Grossartig Anwalt Bliwier & Co. hoffe deine Karriere bei Amnesty ist bald Geschichte.

  • JG
    Jürgen Gojny

    Miro sülzt etwas von Beleidigung der Afghanen. Da befindet er sich auf dem Holzweg, denn für ihre eigene Beleidigung sorgen die Afghanen schon selbst, hierzulande mit ihrem unmöglichen Benehmen vor Gericht und in ihrer Heimat mit Zwietracht und Antipolitik seit geraumen zweihundert Jahren. Wie pöbelte doch der Mörder al der Richter ihm vorhielt, daß eine solche Tat auch in Kabul strafbar sei: "Nee, da wär' ich schon längst draußen." Auf jeden Fall werde ich die afghanischen Randalierer (ein Papierstapel folg in Richtung Staatsanwalt und Richter u.a) wegen versuchter Körperverletzung, tätlichem Angriff, Beleidigung des Gerichts u.a.) anzeigen.

  • M
    Mammut

    Tumulte gab es ja auch nach der Urteilsverkündung. Diese "tolle Familie" hat Richter, Staatsanwälte, Presse und Mitglieder einer Frauenorganisation schwer beleidigt und sogar teilweise angegriffen! Das sind weitere Straftatbestände! Diese Familie hat rein gar nix dazugelernt. Diese Leute sind eine Schande für alle Migranten in unserem Land. Die Mutter von Morsal wollte sich sogar aus einem Fenster stürzen. Warum hat man sie bloß davon abgehalten?

  • NM
    Nursultan Mektjar

    Eine mutige Entscheidung! Die Wertvorstellungen dieser Bande gelten vielleicht in Afgähnistan, aber damit müssen wir uns hier wirklich nicht auseinandersetzen. Hoffentlich kann die Polizei Richter und Staatsanwalt vor dieser Familie schützen.

  • KB
    karin bryant

    Ich glaube dieses Mal bekam ein sogenannter Ehrenmoerder keinen Migranten Bonus sonder wurde verurteilt wie jeder andere Gewalttaeter auch und das ist gut so.

    Wenn man bedenkt dass ein Intensiv-Taeter mit einem Mord seine sogenannte Ehre zu verteidigen kann man nur mit dem Kopf schuetteln.Die Reaktion der Familie anschliessend nach der Urteils-Verkuendung zeigt ganz klar dass diese Familie nie in Deutschland angekommen ist,sondern nach den eignen Regeln lebt und handelt und eigentlich sind alle 'schuldig' an dieser Tat.

  • A
    Agnostiker

    Bestrafung: Ja!

    Begründung: Nein!

    Total überheblich!

    "Lebt wie wir, oder...!"

     

    ...

     

    Im Allgemeinen glaube ich, dass in Deutschland die Hautfarbe und Herkunft bei Gerichtsurteilen eine Rolle spielt.

    Wie oft haben wir schon erlebt, dass mordende Nazis auf Bewährung gestellt werden oder das Verfahren wegen angeblich fehlender Beweise eingestellt wird.

    Aber wenn es ein Moslem ist, dann gibt es immer Beweise für Mord.

    Sehr merkwürdig und doppelmoralisch.

  • R
    Robert

    Endlich. Man kann nur sagen: Weiter so. Wenn patriarchalischer Wahn ein Schuldminderungsgrund sein soll, kommen wir ganz schnell in die Barbarei. Für mich liegt hier klarerweise ein Hass-Verbrechen vor, das eigentlich strafverschärfend wirken sollte. 15 Jahre sind eigentlich zu wenig.

  • P
    precision

    @ Wayne

     

    Der Richter ist in seiner Entscheidungsfindung frei und nur seinem Gewissen und dem Gesetz unterworfen - aber nicht psychiatrischen Gutachten. Im Übrigen hätte es ohne diese Gutachten vielleicht lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld gegeben ...

  • PK
    Peter Kohler

    Was soll der ganze Kulturrelativismus? Der Junge ist in D aufgewachsen. Der Mensch ist machtsüchtig. Laut Weber ist Macht die Chance innerhalb einer sozialen Beziehung seinen Willen auch gegen Widerstand durchzusetzen.

    Dieser junge Mann hat die Macht über seine Schwester verloren und konnte es nicht verkraften. Das ganze Kultur-Islam-Afghanistan-bla-bla ist absoluter Müll. Kultur ist nicht essenzialistisch, sondern ein konstruiertes Bedeutungsnetz, aus dem manN nach Belieben fischen kann. Er verdient das Urteil.

  • H
    hoko

    Ich denke, das urteil ist gefährlich, da es islamophoben tendenzen vorschub leistet. In der urteilsbegründung hätte der kulturelle Hintergrund stärker berücksichtigt werden müssen. warum ist z.B. kein ethno-dolmetscher eingesetzt worden? Sicher hat der Täter überregiert, aber man sollte die kulturellen Hintergründe der tat berücksichtigen, so ist z.B. die Familienehre in manchen Kulturkreisen ein hohes Gut. Lebenslang hilft niemandem weiter, hier werden sozialisationsfehler der deutschen gesellschaft dem zweiten opfer der tat (=ahmad) aufgebürdet. Er hat sicher überreagiert, aber lebenslänglich einsperren bringt auch nichts.

  • LI
    Lando II

    zu Bert:

    Diese Einzeltat als Beleg und typische Folge religiösen Glaubens darzustellen ist eine gedankenlose, dreiste Dummheit.

    Solcher vulgär-Atheismus vergisst unter anderem, dass die Unterscheidung in Gut und Böse eine Frage des Glaubens ud der Frage nach der Wahrheit ist. Die Tat ist doch nur für den verwerflich, der Gut und Böse für real hält. So wie das wir Katholiken tun. Oder solche, die an die Menschenrechte glauben. Einem echten Zyniker wird der Lebenswandel des Mädchens genau wie die Tat des Bruders völlig egal sein.

  • J
    JuraFreund

    Von Balu:

     

    @Christian: Ab wievielen Messerstichen ist es denn kein Totschlag mehr?

     

    Das hat mit der Anzahl von Messerstichen nichts zu tun. Alleiniges Unterscheidungsmerkmal von Mord/Totschlag ist, ob Mordmerkmale i.S.d. § 211 StGB vorliegen und ob diese auch in den Vorsatz des Täters Eingang gefunden haben.

  • H
    Hans

    Den Eltern macht man den Vorwurf, dass sie nach dem Urteil LL geschrieen und quasi getobt haben sollen. Die Kommentare gehen alle dahinaus, dass bei solchen Eltern, die ihre Tochter bereits vergessen haetten, eine Abschiebung noetig waere.

     

    Ist denn hier niemand der einen Hauch Einfuehlungsvermoegen besitzt? Es ist doch unvorstellbar, dass die Mutter unter dem toedlichen Verlust ihrer Tochter nicht leidet. Soll die Familie dieses Leid all die Monate rauslassen, waehrend der Sohn in U-Haft sitzt? Das wuerde ja das Signal geben: Wir trauern um die Tochter, den Sohn lehnen wir damit ab. Das bedeutet, wir spielen dem Gericht noch noch in die Hand, damit wir nicht auch noch den Sohn verlieren.

    Also schwieg sie.

    Und hoffte, dass vielleicht zumindest er wieder in Freiheit kaeme.

    Und nun haben die Eltern die Tochter und den Sohn verloren.

    Wen wuerde das nicht schocken?

    Kann man die Reaktion dieser Familie nicht wenigstens im Ansatz zu verstehen versuchen, und nicht gleich mit er Boshaftigkeitkeule kommen? Oder weshalb unterstellt man einer afghanischen Familie, dass sie weniger Gefuehlsleben besaesse als eine deutsche? (Das sagt ein Deutscher der seit vielen Jahren im Ausland lebt und Hautnah verspuert, was tiefe Diskriminierung im Alltag bedeutet)

  • B
    Balu

    @Christian: Ab wievielen Messerstichen ist es denn kein Totschlag mehr?

  • HK
    Helmut Kroll

    Also vom Spiegel kopiert hat die taz nicht wirklich, denn im Spiegel kann man lesen, daß der Verurteilte dem Staatsanwalt Aktenordner zuwarf und dabei rief: ""Du Hurensohn, ich ficke deine Mutter."

     

    Irgendwie kenne ich den Spruch schon aus dem Supermarkt, der Bushaltestelle oder der U-Bahn.

  • M
    Miro

    Das Urteil mag gerechtfertigt sein, aber die Argumentation von Herrn Backen, wie er vermeintliche deutsche und afghanische Werte, etc. gegenueber stellt, ist eine Beileidigung fuer die meisten Afghanen. Und eine wundervolle Selbstbestaetigung fuer die zivilisierten Deutschen. Emanzipation wird damit gleichgesetzt, wie ein deutsches Maedchen leben zu wollen. Na schoenen Dank auch.

  • M
    Marcel

    Mal davon abgesehen wo und ob sich das Opfer "rumgetrieben" hat bzw. sich dem westl. Lebenstil zuwendete, ist der Täter der letzte der darüber entscheiden hätte können. Ein Kleinkrimineller der auf die Ehre pocht... Eigentlich hat der Bruder Schande über seine Familie gebracht und nicht seine Schwester.

  • N
    nadine

    @Wayne: selbst wenn sie als prostituierte tätig gewesen wäre (und dann wohl aus freien stücken, evtl um sich schnell geld zu beschaffen um nur von der familie wegzukommen): das geht dann nur morsal etwas an und rechtfertigt in keinster weise den an ihr begangenen heimtückischen und brutalen mord!!

  • C
    cycodead

    @nina: steht doch dran, dass das ne dpa meldung ist.

  • W
    Wayne

    Westlicher Lebensstil angegriffen?

    Was soll diese schwachsinnige Begründung denn?!

    Morsal trieb sich im Prostituierten Milieu herum.

    Dass sich der Richter auch noch über 2(!) psychiatrische Gutachten hinwegsetzte und den Prozess als gesellschaftspolitische Abrechnung nutzte, ist mehr als verwerflich.

    Ein schlechter Tag für die deutsche Justiz.

  • MB
    M Berg

    Dieses Urteil ist ein absolut wichtiges Signal an alle Muslime, die glauben, sie könnten in der deutschen Gesellschaft parallel und entsprechend "unantastbar" existieren.

  • C
    Christian

    Ich kann mich da nur anschließen. Bei 23 Meserstichen von Totschlag zu sprechen ist eine ziemliche Dreistigkeit. Wir sollten uns jedoch nicht über den Ablauf des Prozesses, sondern über die Familie aufregen. Solche Reaktionen nach dem Prozess sprechen eine sehr deutliche Sprache: Hier hat niemand auch nur irgendetwas verstanden. An Morsal denkt hier wohl niemand mehr. Der Richter hatte schon ganz recht wenn er sagt, die Eltern haben den Sohn zum Handlanger ihrer eigenen Erziehungsmethoden gemacht.

  • N
    Nina

    und bitte, bitte hört auf das Wort Ehrenmord auch nur in Klammern zu setzen!!!!!

  • N
    Nina

    1. Steht der Artikel 1zu1 so bei Spon, ertappt! Wieder mal nur die dpa Meldung gecopyt&pastet....?

     

    2. Traurig wie hier in den Kommentaren in Bildzeitungsleser-Manier völlig unreflektiert über einen solchen Fall geurteilt wird. Natürlich hat der Mann eine Strafe verdient, natürlich ist diese Tat nicht entschuldbar. Deutsche Männer schlagen ihre Frauen auch gern mal "aus versehen" tot, und das mit sehr viel geringfügieren Motiven ("Sie wollte mich verlasen.").

    Komisch das da kein Aufschrei durch die moderne deutsche taz-Gesellschaft läuft.

  • B
    Bert

    Dass diese sog. Familie noch wütend an die Glasscheibe hämmert zeigt, wohin primitiver Tribalismus und religiöse Gläubigkeit führen. Es ist noch gar nicht lange her, dass es die Katholen genauso gemacht haben. Vor dreihundert Jahren mit dem Scheiterhaufen, in den 1960er Jahren (wie mir Betroffene berichtet haben) mit Enterbung durch seine vom örtlichen Pfaffen aufgehetzten Katholeneltern, als ein Mann in Freiburg/Br. aus Liebe eine Frau heiratete, die Mitglied der Lutheraner war.

     

    Daran sieht man, wie wichtig es ist, dass ein aufgeklärter Rechtsstaat den religiösen Spinnern enge Grenzen setzt.

  • N
    NoNoNo

    Also ohne jetzt PIler oder so anfeuern zu wollen..

    Der Junge war ja Intensivtaeter, ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass er ein Opfer der Kuscheljustiz wurde. Oder besser Morsal.

     

    Weil "wir" keinen rausschmeissen wenn er kriminell wird, bzw mit der deutschen Staatsbuergerschafft um uns werfen und auch ansonsten Migranten weniger hart bestrafen(das ist so, gibt es mehrere Studien zu - ist auch wegen der schweren Situation vieler nicht doof) verschaerft das die Situation in diesen Familien.

     

    Wenn der jedes mal fuer ein halbes Jahr im Knast gesessen haette wenn er ein Messer gezogen haette, wuerde Morsal mit uns - assimiliert - in der Disco tanzen.

     

    Fuer diese Tat und die fehlende Erziehung ist auch der Staat und nicht nur die (uberforderten) Eltern verantwortlich.

  • UR
    Udo Radert

    So siehts also aus, wenn unsere bestehenden Gesetze endlich auch *einmal* angewendet werden.

     

    Ja, sowas ist natürlich ganz und gar "ungewohnt" für manche und der Schock dürfte deshalb auch wirklich echt gewesen sein.

     

    Na, da haut man dann eben schon mal an die Scheibe und auf die Pressevertreter ein, wenn schon kein anderer greifbar ist und gibt gratis noch eine bühnenreife Vorstellung sich aus dem Fenster stürzen zu wollen.

     

    Dieses (vielleicht erste) wirklich konsequente Urteil gegen *solche* Mörder (es gibt vor dem Gesetz keine "Ehren"-Mörder) zeigt doch nur eines in aller Deutlichkeit:

     

    Wir brauchen vielleicht wirklich keine anderen Gesetze - aber auf jeden Fall andere Richter.

     

    Sollte dieses Urteil Schule machen,

     

    - dann können solche Morde nämlich nicht mehr von vornherein im "Familienrat" eingeplant werden,

     

    - dann nützt es auch nichts mehr (mit Blick auf die zu erwartende Strafe) regelmäßig den jüngsten damit zu beauftragen, sondern dann

     

    - ja dann hören solche Morde vielleicht wirklich mal so gut wie ganz auf.

     

    Meinen Respekt vor dem Richter, der hat nicht nur Vernunft, sondern auch sehr viel Mut bewiesen.

     

    Hoffen wir alle, das dieses Urteil Bestand hat. - Und zwar zur Abwechslung mal im Interesse der Opfer.

  • J
    Jugendstrafrechtexperte

    Ahmad hatte Pech, er hatte keinen jüngeren Bruder so um die 12 oder 13...

  • AB
    Alex Breyer, Bamberg

    Es ist richtig, dass das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen gefolgt ist. Bei der Tat handelt es sich eindeutig um geplanten Mord. Das man dem Angeklagten seine Reue vom büßendden Bruder nicht abnehmen konnte, war offensichtlich. Die Tumulte nach der Verkündigung des Urteils zeigen eines klar: Diese Familie ist nie in Deutschland angekommen und hat ihre Tochter mit Füßen getreten, auch nach ihrer Ermordung.

  • M
    Masado

    Recht so, wer gezielt Menschen tötet hat sich die lebenslange Haft verdient. Es wird höchste Zeit das der Rechtsstaat solchen Tätern klar macht, das heimtückischer Mord verabscheungswürdig ist und gar nicht hart genug bestraft werden kann. Von Totschlag im Affekt kann wirklich keine Rede sein, es ist abstoßend. Meist kommen lebenslängliche Mörder jedoch nach 15 Jahren frei, wenn Sie sich gut geführt haben. Der Gesetzgeber sollte grundsätzlich darüber nachdenken, ob uneinsichtige Täter wie dieser, der aus niedrigsten Beweggründen handelte so eine Gnade verdient hat, egal ob die individuelle Prognose dann positiv oder negativ ist. Wer möchte mit so einem nachher im gleichen Haus leben ? Mal ehrlich ?!

  • BR
    Bob Ross

    Winke Winke Ahmad und viel Spass im Knast! Sicher wird er viele neue Freunde kennenlernen, denen er erklären kann, welche Werte er an seiner Schwester so vermisst hat.

  • BH
    Banjo Hansen

    Ganz erstaunliche Verdraengungstechnik, die erlaubt, bei 23 Messerstichen eine Toetungsabsicht zu bestreiten.

     

    Aber das ist eh nicht der Punkt...

  • A
    aso

    Keine Tötungsabsicht?

    Warum dann 23 Messerstiche?

    Ein einziger kann bekanntlich schon tödlich sein.

    Welche andere Absicht mag den jungen Mann motiviert haben?

    Und vor allem:

    wer hätte da einen Nutzen von dieser unbekannten Absicht?

    Das Mädchen?

    Der Täter?

    Die Familie?

  • R
    Reader

    Er bestritt jede Tötungsabsicht? Also wollte er seine Schwester nur ein bisschen necken, als er dreiundzwanzigmal auf sie einstach?

     

    Bleibt zu hoffen, dass von diesem Urteil ein deutliches Signal in die bundesrepublikanische Parallelwelt ausgeht. Wenngleich dies in der Tat nur eine bloße Hoffnung sein dürfte ...