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Urteil im Berliner Tiergartenmord-ProzessLebenslange Haft

Berliner Rich­te­r:in­nen haben einen Russen des Mordes an einem Georgier tschetschenischer Herkunft schuldig gesprochen. Der Kreml stecke hinter dem Anschlag.

Der Angeklagte wurde am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt Foto: Christophe Gateau/dpa

Berlin rtr/afp/dpa | Das Berliner Kammergericht hat im sogenannten Tiergartenmord-Prozess einen Russen des Mordes an einem Georgier schuldig gesprochen und ihn zu lebenslanger Haft verurteilt. Das verkündete der zuständige Richter am Mittwoch. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Auftrag des russischen Staates gehandelt hat. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Bundesanwaltschaft. Der Fall könnte die ohnehin schwierigen diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und Deutschland weiter belasten.

Die Richter erkannten zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte. Nach Überzeugung der Behörde handelte es sich um einen Mordanschlag im Auftrag staatlicher russischer Stellen. Die Verteidigung des Beschuldigten forderte Freispruch.

Bei dem Opfer handelt es sich um einen tschetschenischstämmigen Georgier, der nach Darstellung der Bundesanwaltschaft früher als Milizenführer während des zweiten Tschentschenienkriegs 2000 und 2004 gegen Russland kämpfte und von russischen Sicherheitskräften als Staatsfeind betrachtet wurde. Der Angeklagte ist demnach ein früheren Oberst des russischen Geheimdiensts FSB, der eigens für die Tat mit einer Aliasidentität über Umwege nach Berlin reiste.

Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach dem Verbrechen am 23. August 2019 in der Nähe des Tatorts von Polizisten festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Auf das Opfer waren drei Schüsse aus einer Pistole mit Schalldämpfer abgegeben worden, vor der Tat hatte sich der Angeklagte laut Anklage dem Getöteten in dem Park im Zentrum von Berlin von hinten auf einem Fahrrad genähert.

Geheimagent des FSB?

Der Fall wurde vor einem Staatsschutzsenat verhandelt. Die Tat und die Ermittlungen dazu belasten das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland schwer. Nach der Tat wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus. Die russische Seite wies die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmords als haltlos zurück.

Nach Überzeugung der Richter handelt es sich bei dem Angeklagten um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden. Für die Tat in Berlin soll er eine Scheinidentität bekommen haben.

Der Getötete sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte. Der russischen Präsident Wladimir Putin hatte den ermordeten Georgier, der in der russischen Teilrepublik Tschetschenien auf Seiten der Separatisten gekämpft haben soll, einen „Banditen“ und „Mörder“ genannt.

Der kräftige, dunkelhaarige Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er.

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1 Kommentar

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  • Sach mal so: keine eine eine Frage: der eine Richter!;)

    Anyway - hörnmer doch mal rein - heilige Sorgfalt!



    www.berlin.de/geri...eilung.1157896.php



    “ Der Vorsitzende des Senats sprach in seiner heutigen Urteilsbegründung von „Staatsterrorismus“.

    Nach den Feststellungen des Senats reiste der Angeklagte im August 2019 als Tourist getarnt über Paris und Warschau nach Berlin. Dabei habe er sich als Bauingenieur aus Sankt Petersburg ausgegeben und einen auf die Alias-Personalien Vadim S. ausgestellten, echten Pass mit sich geführt. In der seit Oktober 2020 andauernden Hauptverhandlung hatte der Angeklagte daran festgehalten, Vadim S. zu sein und einen Vadim K. nicht zu kennen. Der Senat kam jedoch nach 55 Verhandlungstagen zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Personalie Vadim S. um eine sorgfältig durch den russischen Staat vorbereitete Legende gehandelt habe…



    Der Senat hörte …insgesamt 47 Zeugen – darunter auch zwei russische Investigativjournalisten sowie der ehemalige Schwager von Vadim K. – und 10 Sachverständige. Darüber hinaus wertete das Gericht zahlreiche Dokumente, Videos, Fotos u.a. aus. Dabei spielten auch viele Ermittlungsergebnisse eine Rolle, die im Rahmen von Rechtshilfeersuchen zusammengetragen worden waren. So hatten u.a. Estland, Frankreich, Georgien, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Russische Föderation, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, USA und Zypern Erkenntnisse beigesteuert.

    In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, dass insbesondere DNA- und Schmauchspuren an der in der Spree treibenden Kleidung den Angeklagten als Täter überführt hätten. Darüber hinaus seien eine Vielzahl von Beweismitteln aus der Spree geborgen worden, darunter u.a. die Tatwaffe, mit welcher der Geschädigte getötet worden sei. Es habe vor diesem Hintergrund kein Zweifel daran bestanden, dass der Angeklagte Tornike K. heimtückisch getötet habe.“