Urteil gegen Sigi Maurer aufgehoben: Erster kleiner Sieg
Ein Gericht hebt das Urteil gegen die Ex-Politikerin Sigi Maurer auf. Ihr wurde üble Nachrede vorgeworfen, weil sie sich gegen Belästigung wehrte.
Im Mai 2018 hatte Maurer im Internet obszöne Textnachrichten bekommen. „Hallo Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du Ihn essen“, hieß es da unter anderem. Verschickt wurden die Nachrichten vom Facebook-Account eines Bierladenbetreibers. Maurer veröffentlichte die Nachrichten, sowie den Namen und die Ladenanschrift des mutmaßlichen Absenders.
Der Mann verklagte Maurer wegen übler Nachrede und behauptete vor Gericht, er habe die Nachrichten nicht geschrieben und wisse nicht, wer sie verschickt habe. Die Richter folgten seiner Argumentation und verurteilten Maurer tatsächlich wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro sowie zu einer Zahlung von 4.000 Euro an den Kläger. Zwar zeigten sich die Richter schon damals nicht überzeugt von der Aussage des Klägers, argumentierten aber, dass Maurer nicht eindeutig habe beweisen können, dass die Nachrichten tatsächlich von ihm stammten.
Das Urteil hatte für viel Kritik gesorgt. Denn der Kampf gegen Hassnachrichten im Netz ist für Opfer oft schwer genug. Wenn die Opfer nun auch noch nachweisen müssen, dass hinter einem Profil in den sozialen Medien tatsächlich die Person steht, die das Profil angibt zu sein, schwinden die Aussichten auf Erfolg fast gänzlich.
Genau an diesem Punkt setzten die Richter des Oberlandesgerichts Wien nun an: Immerhin seien die Nachrichten vom Computer und vom Facebook-Account des Ladenbesitzers versendet wurden. Bei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises sei demnach „eine gewisse Lebensnähe zu beachten“.
Will heißen: Es ist ziemlich schwer vorstellbar, dass ein anderer als der Ladenbetreiber seinen Computer und Facebook-Account genutzt habe, um die Nachrichten zu verschicken. Der Prozess muss jetzt mit einem neuen Richter wiederholt werden. Wann genau, steht noch nicht fest.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pelicot-Prozess und Rape Culture
Der Vergewaltiger sind wir
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Baerbock warnt „Assads Folterknechte“
100 Jahre Verkehrsampeln
Wider das gängelnde Rot
Trendvokabel 2024
Gelebte Demutkratie
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was
Mord an UnitedHealthcare-CEO
Gewalt erzeugt Gewalt