■ Urteil gegen Mogul: Kirch muß sich Fragen gefallen lassen
Der Medienkonzern von Leo Kirch muß sich den Fragen der Länderkommission KEK stellen, die zuviel Meinungsmacht verhindern soll. Mit einer Niederlage Kirchs auf ganzer Linie endete ein Verfahren, daß der Konzern beim Berliner Verwaltungsgericht gegen die KEK angestrengt hatte.
Die KEK hatte von mehreren deutschen Fernsehsendern, unter anderem denen, die Kirch zugerechnet werden (Sat.1, Pro 7, Kabel 1) wissen wollen, wie abhängig sie von Filmlieferungen Kirchs sind. Während Kirch diese Fragen als unzulässig betrachtete, urteilte das Gericht, Unternehmen, die in einem vom Bundesverfassungsgericht so hoch bewerteten Bereich wie dem Mediengeschäft tätig sind, müßten es sich „gefallen lassen, einer bestimmten Transparenz ausgesetzt zu sein“. Es bestehe daher „eine umfassende Auskunftsverpflichtung des betroffenen Unternehmens“. Das „Unbehagen“ Kirchs an solcherlei Fragen sei nun mal „verfassungsrechtlich und gesetzgeberisch vorprogrammiert“. Das Gericht weiter: „Es soll nämlich verhindert werden, gleichsam im Verborgenen Meinungskartelle entstehen zu lassen.“
Bei dem Prüfverfahren der Kommission gegenüber Kirch geht es unter anderem darum, ob der Konzern seine Anteile am Pay-TV Premiere erhöhen darf und durch den Einstieg des Senders ins zukünftige Digitalfernsehen seine Meinungsmacht unzulässig erhöht. Kirch will das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht akzeptieren. Man habe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, teilte der Konzern mit. lm
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