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Urteil gegen Helge Achenbach19,3 Millionen an Aldi-Erben

Kunsthändler Helge Achenbach soll Millionen an Schadenersatz an die Familie des Aldi-Erben Berthold Albrecht zahlen. Parallel läuft der Strafprozess weiter.

Hat beim Verkauf von Kunstwerken und Oldtimern an den 2012 gestorbenen Albrecht unberechtigte Aufschläge erhoben: Achenbach. Bild: dpa

DÜSSELDORF afp | Der Düsseldorfer Kunsthändler Helge Achenbach muss laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf den Hinterbliebenen des Aldi-Erben Berthold Albrecht 19,3 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Achenbach habe beim Verkauf von Kunstwerken und Oldtimern an den 2012 gestorbenen Albrecht unberechtigte Aufschläge erhoben, urteilte das Gericht am Freitag. In dem Geschäft zwischen Achenbach und Albrecht ging es um 21 Kunstwerke und elf Oldtimer, für die der Aldi-Erbe insgesamt rund 97 Millionen Euro zahlte – 19,3 Millionen Euro zu viel, wie die Zivilkammer nun befand.

Dem Gericht zufolge hatten sich Achenbach und Albrecht darauf verständigt, dass der Kunstberater für den Ankauf von Gemälden und Skulpturen eine Provision in Höhe von fünf Prozent und für den Ankauf von Oldtimern eine Provision von drei Prozent des Nettokaufpreises erhalten sollte. Vom Jahr 2007 an erwarb Achenbach dann laut Urteil die 21 Kunstwerke zu einem Gesamtkaufpreis von gut 24 Millionen Euro und die elf Oldtimer für insgesamt mehr als 48 Millionen Euro – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Diese Kaufpreise rechnete Achenbach demnach nicht in gleicher Höhe mit Albrecht ab, sondern nahm nach eigenem Ermessen den Aufschlag vor. Letztlich zahlte Albrecht dann einschließlich Mehrwertsteuer für die Kunstwerke knapp 34 Millionen Euro und für die Oldtimer gut 63 Millionen Euro – 19,3 Millionen mehr als Achenbach an die Veräußerer der Kunstwerke und der Oldtimer gezahlt hatte.

Dem Urteil zufolge war Achenbach zu diesen Aufschlägen nicht berechtigt, weil er Albrecht nicht darüber informiert hatte. „Kein wirtschaftlich einsichtiger Mensch und erst recht nicht eine Unternehmerpersönlichkeit“ wie Albrecht hätte sich „auf eine solche völlig undurchsichtige Preisgestaltung eingelassen“, befanden die Richter.

Gegen Achenbach läuft derzeit auch ein Strafprozess. Vor dem Landgericht Essen muss er sich wegen Betrugs verantworten.

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