Urteil des Europäischen Gerichts: Geldsperre nur mit guten Gründen
Das Vermögen von Politikern des alten Regimes in der Ukraine wurde zu Unrecht eingefroren. So sieht es zumindest das Europäische Gericht.
Asarow war ab 2010 Regierungsschef und stand dem damaligen russlandfreundlichen Präsidenten Viktor Janukowitsch nahe. Im Januar 2014 trat Asarow unter dem Druck der Massendemonstrationen zurück. Ende Februar floh Janukowitsch, und das Parlament erklärte ihn für abgesetzt.
Nach diesem Umsturz veröffentlichte der EU-Ministerrat am 5. März 2014 eine Liste mit Politikern der alten Machtelite, deren in der EU liegendes Vermögen eingefroren wurde - weil ihnen entweder Menschenrechtsverletzungen oder die Veruntreuung von Staatsvermögen vorgeworfen wurde.
Das EU-Gericht gab nun Asarow Recht
Auf der Liste stand auch Asarow mit der knappen Begründung, er sei „in der Ukraine Gegenstand von Ermittlungen wegen der Beteiligung an Straftaten im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Gelder.“
Asarow klagte gegen das Einfrieren seines Vermögens. Die Vorwürfe seien viel zu vage gewesen. Die EU entgegnete, dass das Einfrieren von Geldern schnell gehen müsse, weil die Betroffenen sonst gewarnt sind und das Geld aus Europa abziehen. Das EU-Gericht erster Instanz gab nun Asarow Recht. Es habe ein „offensichtlicher Beurteilungsfehler“ vorgelegen.
Die Listung Asarows habe nur auf einem Schreiben des ukrainischen Generalstaatsanwalts vom 3. März beruht, in dem Ermittlungen gegen Asarow wegen Veruntreuung angekündigt werden. Es fehlten aber Informationen darüber, was ihm konkret vorgeworfen wurde. Deshalb hätte die EU das Vermögen Asarows nicht einfrieren dürfen, so das EU-Gericht.
In ähnlichen Verfahren hatten am Donnerstag auch Asarows Nachfolger Sergej Arbusow und drei weitere Ukrainer Erfolg. Der EU-Ministerrat kann gegen die Urteile noch Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon bleibt das Vermögen Asarows eingefroren, weil der Rat einen neuen Beschluss auf besserer Grundlage gefasst hat, wogegen Asarow ebenfalls klagt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Die Wahrheit
Herbst des Gerichtsvollziehers