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„Das System ist tot, wenn man es seines Kerns beraubt“, jubeln jene Juristen, die nun vorm Europäischen Gerichtshof obsiegten. Der EuGH habe die Regeln, die den Kern „des von der Fifa geschaffenen und verwalteten Transfersystems ausmachen, in aller Deutlichkeit und Schärfe verurteilt“. Was ist also geeignet, die Grundfesten des Fußballspielerhandels zu erschüttern?

Das höchste europäische Gericht hat am Freitag geurteilt, dass „einige Fifa-Bestimmungen über internatio­nale Transfers von Berufsfußballspielern“ gegen das so genannte Unions­recht verstoßen. Betroffen sind die Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Wettbewerbsrecht. Konkret geht es um den Fall, wenn ein Spieler seinen Arbeitsvertrag vorzeitig ohne triftigen Grund kündigt. Diesen Plan hatte einst der französische Profi Lassana Diarra, der vorzeitig von Lokomotive Moskau wegwollte, aber von seinem Arbeitgeber nicht aus dem Vertrag entlassen wurde.

Was auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt mit einer gewissen Kündigungsfrist jederzeit möglich ist, ist im Fußball komplizierter – gewesen. Laut Fifa-Regeln wird eine Strafzahlung fällig, für die der Spieler und der Verein haften, der den Profi verpflichten möchte. Diarra sollte im Jahr 2014 satte 10,5 Millionen Euro zahlen, sein erhoffter Wechsel zu einem belgischen Club zerschlug sich. Sind nun allerhand Wechsel während der Saison und nicht nur bei geöffnetem „Transferfenster“ möglich? Man wird sehen. Die Fifa will das Urteil in Ruhe „analysieren“, ist aber jetzt schon davon überzeugt, dass der Systemsturz dadurch nicht bevorsteht. (taz)

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