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Urheberrecht in der EUDialog gegen Upload-Filter

Der Streit um das europäische Urheberrecht brachte der Großen Koalition heftigen Gegenwind. Jetzt werden Nachbesserungen angestrebt.

Zensur ist die größte Sorge der KritikerInnen Foto: dpa

Die Bundesregierung hofft noch immer, die novellierte EU-Urheber-Richtlinie ohne die umstrittenen Upload-Filter zur Prüfung von Inhalten auf Urheberrechtsverletzungen auf Internetplattformen umsetzen zu können. Ermöglichen soll ihr dies ein Dialog-Prozess, den die EU-Kommission jetzt eingeleitet hat.

Die Reform war Mitte April im EU-Ministerrat endgültig beschlossen worden. Am 6. Juni, also am kommenden Donnerstag, tritt sie in Kraft. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Strittig war vor allem Artikel 17 (vormals Artikel 13) der Richtlinie, der die urheberrechtliche Verantwortung von Plattformen wie Youtube und Facebook einführt. Diese sollen Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern schließen und dafür sorgen, dass keine unlizensierten Inhalte hochgeladen werden.

Kritiker wie die ehemalige Piraten-Abgeordnete Julia Reda wiesen darauf hin, dass die erforderlichen Uploadfilter so aufwändig seien, dass nur große Konzerne sich die Investition leisten können. Außerdem sei eine derartige Software nicht in der Lage, Parodien, Memes und Remixes zu erkennen. Letztlich sei also auch die Meinungs- und Kunstfreiheit bedroht.

Die Auseinandersetzung um die Urheberrichtlinie wurde neben der Klimapolitik immer wieder als Grund für das schlechte Abschneiden von CDU/CSU und SPD bei der Europawahl, insbesondere bei jungen Wählern, genannt. SPD-Spitzenkandidatin Katarina Barley war als Justizministerin in der Bundesregierung für die Reform zuständig. Der CDU-Mann Axel Voss war im Europäischen Parlament maßgeblich beteiligt. Damals entstanden die Hashtags #niemehrcdu und #niemehrspd. Die große Koalition hat also allen Grund, zu befürchten, dass sie bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erneut in die Kritik geraten würde.

Im Zuge der Reform entstanden die Hashtags #niemehrcdu und #niemehrspd

Die Bundesregierung veröffentlichte deshalb im April eine Protokollerklärung, in der sie als Ziel der Umsetzung angab, „das Instrument ‚Uploadfilter‘ weitgehend unnötig zu machen.“ Sie verwies dabei auf die EU-Richtlinie, wonach sich die Anforderungen an Plattformen am „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ orientieren sollen. Außerdem heiße es: Die Anwendung von Artikel 17 dürfe „nicht zu einer Pflicht zur allgemeinen Überwachung führen.“

Der Bundesregierung ist allerdings klar, dass sie eine Lösung ohne Upload-Filter nicht im Alleingang beschließen kann, schließlich will die EU-Richtlinie eine europaweit einheitliche Lösung schaffen. Außerdem ist es nur schwer vorstellbar, dass globale Plattformen wie Youtube in Deutschland nach anderen Prinzipien funktionieren als im Rest der EU.

Die deutsche Regierung setzt daher auf einen in der Richtlinie vorgesehenen Dialogprozess mit den Interessengruppen, an deren Ende die EU-Kommission „Leitlinien“ veröffentlichen soll. Die Bundesregierung hofft, dass ihr in diesem Dialogprozess doch noch gelingt, woran sie im eigentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren gescheitert war: „Uploadfilter nach Möglichkeit zu verhindern“.

Veranstalter des Dialogs ist die EU-Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten. Eingeladen sind insbesondere die Plattformen (z.B. Youtube und Facebook), die Rechteinhaber (zB. Platten- und Filmfirmen, Verwertungsgesellschaften) und Nutzerorganisationen. Die Bundesregierung ist dabei als Co-Gastgeberin vorgesehen und nicht als Input-Geberin.

Auf taz-Nachfrage erklärte eine Kommissionssprecherin, es werde noch über Art und Zeitplan der Dialoge nachgedacht. Die Leitlinien will die Kommission rechtzeitig vor der Umsetzungsfrist 2021 veröffentlichen. Nach taz-Informationen wird ein erster Workshop von Kommission und EU-Mitgliedsstaaten bereits am 11./12. Juni in Brüssel stattfinden. Der Dialogprozess mit den Interessengruppen dürfte also bald danach beginnen.

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5 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Was Julia Reda äußert ist leider sachlich falsch. Wie man diese Technologien bezeichnet (Scanner, Filter, Content Recognition) ist natürlich abhängig vom Kontext, Fakt ist aber dass diese bereits z. T. in kos­ten­lo­se Ap­ps wie Shaz­am oder So­und­Hound in­te­griert sind. Durch die EU-Kom­mis­si­on selbst wur­de ein Über­blick von An­bie­tern von In­halts­er­ken­nungs­tech­no­lo­gi­en in ei­nem Ar­beits­do­ku­ment (SWD (2016) 301 final, Part 3/3, An­nex 12A) zu­sam­men­ge­stellt, mut­maß­lich gibt es ab­ge­se­hen von den dort auf­ge­führ­ten noch sehr vie­le wei­te­re. Teuer sind diese keineswegs - das hängt eben vom Funktionsumfang ab. Open Sour­ce-Lö­sun­gen sind ebenfalls ver­füg­bar, für Au­di­oda­tei­en et­wa Acous­tID oder echo­print, für Spra­cher­ken­nung et­wa CMUS­phinx, Ope­nEars, auch hier gibt es sicher noch weitere. Die Auswahl wird durch die Richtlinie wohl kaum geringer werden...

    Die Richtlinie selbst enthält kei­ne Ver­pflich­tung zum Ein­satz von Fil­ter­tech­no­lo­gi­en. Mit einer de-facto Verpflichtung, die in der Diskussion ja fortwährend unterstellt wird, lässt sich nur dann argumentieren wenn man eben von sehr großen Datenmengen ausgeht - das kann daher höchstens für große Plattformen angenommen werden die derartige Filter bereits längst einsetzen. Für kleinere Plattformen gibt es an­ge­pass­te Pau­schal­li­zen­zen (Art 17 Abs 9), und zur Ent­fer­nung nicht­li­zen­sier­ter In­hal­te können diese auch (dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit, Art. 17 Abs. 5 ent­spre­chend) auch we­sent­lich ein­fa­che­re Maß­nah­men ein­set­zen. Niemand wird zu etwas verpflichtet das er nicht leisten kann. In der Diskussion kommt das leider kaum durch.

    Das Argument der falschpositiven Ergebnisse (Memes usw) verfängt ebenfalls nicht, die Richtlinie sieht bei Konflikten ein "human review" verbindlich vor (Art. 17 Abs 9), eher wäre das ein Argument um die derzeitigen Zustände zu kritisieren. Zur Zeit kann YT willkürlich sperren, mit Richtlinie nicht mehr...

  • Christian Rath , Autor des Artikels, Rechtspolitischer Korrespondent

    Geregelt ist dieser Dialog in Artikel 17 Absatz 10 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

  • Es steht jedem Rechteinhaber schon immer frei, die Löschung von allen Inhalten, für welche er die Rechte besitzt zu verlangen. Darüber hinaus kann Schadensersatz in mehrfacher Höhe der üblichen Lizenzgebühr zivilrechtlich geltend gemacht werden. PS.: Für Musikvideos erhalten die Musikverlage Lizenzgebühr von Youtube, diese Videos sind also nicht illegal. Wegen dem Streit mit der GEMA über die Vergütung waren deshalb viele Musikvideos in Deutschland gesperrt.

  • Ich bin sehr froh um dieses Gesetz. Alle reden von der digitalen Unfähigkeit der Union oder den Upload–Filtern, die ja zu anderen Zwecken schon längst im Einsatz sind. Aber hier geht es um Urheberrecht. Millionen über Millionen von Musikalben stehen illegal auf Youtube für jedermann zur Verfügung, und die Urheber selbst stehen dem machtlos gegenüber. Weder Youtube, noch die Piratenpartei, und auch kein einziger anderer Reformgegner hat sich je ernsthaft bemüht, einen Weg zu finden, diese Gesetzesverletzung zu vermeiden. Da ist es nur sinnvoll, Gesetze, die für andere Plattformen, wie Zeitschriften oder Fernsehsender gelten, auch auf Internetplattformen anzuwenden. Ich bin alles andere als ein Fan der CDU, aber hier hat sie richtig gehandelt.

    • @draddon:

      Sehr geehrter Herr Meyer,

      Ich fürchte Sie haben sich nicht sonderlich intensiv mit der Vorlage beschäftigt.



      Diese ist handwerklich leider recht schlecht gemacht. Das von Ihnen beschriebene Problem, war eigentlich, dass sich die Uploader nicht eindeutig identifizieren ließen, respektive YouTube diese Daten nicht an den Urheber weiterreichte. Damit die Klage verzögerte/verhinderte. Dies hätte man recht rinfach lösen können. Mit einer Verpflichtung, den Uploader eindeutig identifizieren zu können.



      Auch vernünftige Bezahl/Ausgleichszahlungsmodelle hätten nicht zu diesen Widerständen geführt sondern wären begrüßt worden.



      Die Richtline sieht vor alles zu lizenzieren und falls das nicht möglich ist allen Upload von lizenziertem und beanspruchtem Material zu verhindern.



      Hier wird es kompliziert. Alle Lizenzen ist unmöglich, da das Urheberrecht im Moment des Erschaffens gilt. Jedes Foto das Sie machen ist per se Urheberrechtlich geschützt. Jeden Text den Sie schreiben auch. Selbst für diese Antwort gilt das. Würde es sich nur um Musik in den Charts handeln, wäre das technisch lösbar, auch wenn die Entscheidung was Hauptwerk (urheberrechtlich relevant) und was nur Beiwerk (urheberrechtlich irrelevant) wäre irgendwie noch zu definieren wäre ohne einen Gerichtsverfahren zu benötigen, was der aktuelle Stand ist.



      All diese Definitionen fehlen aber in der Richtlinie.



      Auf den Fußball übertragen wäre das ungefähr: Jeder Spieler hat sich fair zu verhalten, falls nicht, ist dieser vom Spielfeld zu verweißen. Der Spielfluss darf dabei nicht unterbrochen werden.



      Gute Grundsätze aber keine Beschreibung wie das möglich sein soll. Keine Beschreibung wie was umzusetzen ist.



      Aber schlimme mögliche Folgen. (Zensurinfrastruktur, weitere Monopolisierung, Rechtssprechung durch Privatkonzerne anstelle von der Judikative.)



      Für eine Vorlage aus der Gesetze entstehen sollen ist das echt wenig und schwach. Das ist leider keine Digitalkompetenz.