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Uploadfilter im BundestagKoalition beharrt auf EU-Entwurf

Der Versuch der Opposition, Uploadfilter noch zu stoppen, scheitert erwartungsgemäß. Die Debatte liefert aber Material für den EU-Wahlkampf.

Demonstration gegen die Reform des EU-Urheberrechts Foto: dpa

Berlin taz | Nicht einmal mit einer Ablehnung würdigte die Koalition am Donnerstagabend im Bundestag die Anträge von Linken und Liberalen. Beide Parteien hatten in ähnlich lautenden Drucksachen gefordert, die Bundesregierung möge der im EU-Parlament beschlossenen Urheberrechtsrichtlinie die Zustimmung verweigern. Gegen die Stimmen der Opposition wurde statt dessen die Überweisung der Anträge in Ausschüsse beschlossen.

Mitten im beginnenden Europa-Wahlkampf bekommen Linke, Grüne und FDP so noch einmal eine Chance, sich bei internetaffinen Jungwähler*innen als netzpolitisch progressive Stimmen zu annoncieren. Insbesondere der SPD fällt die undankbare Rolle zu, gegen die erklärte Überzeugung ihrer eigenen Spitzenkandidatin, Katarina Barley, agieren und die inzwischen selbst bei CDU und CSU eher ungeliebte Richtlinie verteidigen zu müssen.

Dabei hatte Petra Sitte (Linkspartei) nicht nur dem Bundestagsvizepräsidenten Hans-Peter Friedrich (CSU) mit ihrer Antragsbegründung ein Schmunzeln entlockt. „Der Koalitionsvertrag gilt – und Punkt.“ Mit einer gewissen Süffisanz unterbreitete Sitte Union und SPD das Angebot, ihrer Regierungsbank mal die Richtung zu weisen. Auch Grüne und FDP argumentierten, dass die Urheberrechtsrichtlinie im Wortlaut gegen den Koalitionsvertrag verstoße.

Fragen bleiben offen

Thorsten Frei (CDU) formulierte die direkte Erwiderung. Darin vertrat er die bekannte, nach heftiger öffentlicher Debatte gefundene Sprachregelung, dass die Richtlinie genügende Spielraum biete, Lösungen jenseits der viel kritisierten Uploadfilter zu finden. Frei betonte die Vorteile für Urheber*innen durch der Novellierung zu den aktuellen Regelungen.

Letztlich wird Justizministerin Katarina Barley als anweisende Ressortchefin ihre Kolleg*innen also beauftragen, der Richtlinie, wie beschlossen, am 15. April im EU-Rat zuzustimmen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters noch vor der Bundestagsdebatte berichtete, will Barley jedoch eine Protokollerklärung zur Bedingung machen. Darin soll, wenn auch nicht rechtsverbindlich, die Absicht der Bundesregierung festgehalten werden, „ohne das Instrument ‚Uploadfilter‘ auszukommen“.

Kritiker*innen überzeugen diese Versuche sicher nicht. Wie schon vor der Abstimmung im EU-Parlament blieb auch in der Bundestagsdebatte die Frage unbeantwortet, welche anderen technischen Maßnahmen außer Uploadfiltern denn Schutz vor teurer Haftung bieten könnten. Die Idee, über den Umweg dieser Haftung, Lizensierungen zu erzwingen, die wiederum Geld in die Kassen der Urheberrechtsverwerter fließen lassen würden, wurde von Tabea Rößner (Grüne) als der falsche Hebel zur Regulierung der großen Internetplattformen beschrieben. Deren Marktbeherrschung zu brechen, sei ein wichtiges Anliegen, würde so aber nicht erreicht werden.

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1 Kommentar

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  • Na. So langsam kehr Vernunft in die Argumentation ein. Diese Richtlinie dient den Urheberrechtsverwertern, nicht den Urheber*Innen -- erstere haben nämlich die Lobbyisten gestellt.

    Im o.a. Artikel leider wieder etwas schwammig behandelt, übrigens.

    Und was die grossen Plattformen betrifft: die sind anpassungsfähig und werden es verstehen, aus der neuen Situation Kapital zu schlagen -- sei es dadurch, dass sie (zahlungspflichtige) Uploadfilter anbieten, die einem vor Regress schützen: zwei Fliegen mit einer Klappe, Geld und auch noch mit im Datenstrom sitzen und diesen analysieren -- feuchter geht der Traum kaum.