: Unvollständig und unzulässig
Mühlenberger Loch: Naturschützer kritisieren Planfeststellungsunterlagen ■ Von Gernot Knödler
20 Ordner füllen die Planfeststellungsunterlagen für die Zerstörung des Mühlenberger Lochs, und trotzdem halten die Hamburger Naturschutzverbände diese für unvollständig. Mehr noch: Sie seien nicht mit dem Recht der Europäischen Union (EU) vereinbar. Der BUND, der Nabu und „Rettet die Elbe“ verlangen daher das Ende der Planungen. „Rettet die Elbe“ kündigte gestern an, bei der EU-Kommission eine Beschwerde einzureichen wegen Verletzung der Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habi-tat-Richtlinie sowie des Beihilfeverbots nach Artikel 92 des EG-Vertrages. Heute ist der letzte Tag, an dem sich die Verbände zu dem Planungsverfahren äußern können.
„Die ökologischen Risiken und der immense Arbeits-, Material- und Finanzaufwand stehen in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen“, faßt Uwe Westphal vom Nabu (Naturschutzbund) seine Einwände zusammen. Das Verhältnis von Kosten und Nutzen sei nicht einmal untersucht worden, moniert Herbert Nix von „Rettet die Elbe“. Mit bis zu 1,8 Milliarden Mark wolle der Senat dem Airbus-Konzern die Wahl des Standorts Hamburg schmackhaft machen, für „Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung“ schreibe die Landeshaushaltsordnung aber eine Kosten-Nutzen-Untersuchung vor. Es sei fraglich, ob sich die enorme Subvention samt Zins und Zinseszins durch die Ansiedlung der Fabrik für den Airbus A3XX jemals für die Stadt auszahle.
Daß Hamburg noch mehr für den möglichen Investor „Airbus Industries“ (AI) tut, daß sie nämlich die Fläche auf eigene Kosten herrichten will und AI vermutlich zu weniger als den ortsüblichen Preisen überlassen wird, verletzt in den Augen von „Rettet die Elbe“ EU-Recht. Und daß in den Antragsunterlagen eine städtische Gesellschaft als Planer, Antragsteller und Betreiber auftrete, halten die Umweltschützer schlicht für einen Verstoß „gegen die guten Sitten“.
Alle drei Verbände sind sich einig, daß die geplanten Ausgleichsmaßnahmen für das Zuschütten des Mühlenberger Lochs detailliert hätten erläutert werden müssen. „Eine gesetzlich garantierte Gelegenheit zur Äußerung entsprechend Paragraph 29 I Bundesnaturschutzgesetz ist damit zu diesem wichtigen Punkt nicht möglich“, schreibt der BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland). Die Planfeststellung könne somit derzeit nicht beschlossen werden.
Des weiteren hätten nach Ansicht von BUND und Nabu geprüft werden müssen, ob es bessere Standorte für die A3XX-Fabrik in Deutschland gibt. Ein europaweit zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, wie es die EU anstrebt, könne andernfalls nicht erhalten werden. Alle Verbände monieren schließlich, der angebliche Bedarf für die Airbus-Fabrik werde von der Wirtschaftsbehörde nicht mit harten Zahlen sondern lediglich wolkigen Vermutungen begründet. Die stütze sich, so die Kritik, auf „Hörensagen“.
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