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Unterbringung von FlüchtlingenMilliardenhilfe für Kommunen

Bund und Länder einigen sich im Streit über die Kosten für Flüchtlinge. Kommunen erhalten Hilfe. Berlin nimmt vorerst keine weiteren Flüchtlinge auf.

Tetris: Neue Unterkünfte werden in Berlin nicht schnell genug gebaut. Bild: reuters

BERLIN dpa/rtr/taz | Bund und Länder haben ihren Streit um die Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen in letzter Minute beigelegt. Der Bund will Ländern und Kommunen 2015 und 2016 jeweils bis zu 500 Millionen Euro bereitstellen – als Entlastung für steigende Kosten für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Gezahlt werde dies über einen Festbetrag an der Umsatzsteuer, heißt es in dem der Nachrichtenagentur reuters vorliegenden Papier. Die Länder sollen die Hälfte der Summe innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen.

Im Gegenzug stimmte der Bundesrat am Freitag dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem EU-Freizügigkeitsgesetz zu. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wird die Höhe der Leistungen für die Betroffenen künftig ähnlich wie bei Hartz IV ermittelt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leistungen 2012 als unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Mit der Änderung des Freizügigkeitsgesetzes sollen Betrugsfälle im Bereich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie beim Bezug von Kindergeld innerhalb der EU verhindert werden.

Durch die Vereinbarung wurden die rot-grün regierten Länder ins Boot geholt, ohne die Union und SPD im Bundesrat keine Mehrheit haben. Andernfalls hätte die Anrufung des Vermittlungsausschusses oder gar ein Scheitern der Gesetze gedroht. Über eine höhere Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten war seit Wochen hinter den Kulissen beraten worden. Die Asylbewerberzahlen sind in diesem Jahr drastisch gestiegen und werden am Jahresende wohl über 200.000 erreichen.

Berlin macht dicht

Unterdessen wird Berlin noch bis mindestens Dienstag nächster Woche keine weiteren Asylbewerber aufnehmen. Das sagte Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, am Freitag dem RBB. Die Hauptstadt bleibe damit weiter von der bundesweiten Verteilung der Flüchtlinge ausgenommen. In Berlin sind seit vergangenen Freitag keine neuen Flüchtlinge mehr in Heimen aufgenommen worden – wegen ansteckender Krankheiten. Eine weitere Verlängerung des Aufnahmestopps sei nicht ausgeschlossen.

In den fünf Erstaufnahme- und einer Gemeinschaftseinrichtung des Landes seien Masern und Windpocken ausgebrochen, dort dürften keine Menschen mehr aufgenommen werden und keine die Einrichtungen verlassen, so Allert. Die anderen der insgesamt 48 Heime seien schlicht voll, sagte Karen Busch, Personalrätin im Landesamt. Bereits Anfang September musste die zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge wegen Überfüllung für mehrere Tage geschlossen werden.

Landesamt kaum mehr arbeitsfähig

Aufgrund des aktuellen Stopps seien im November rund 250 Flüchtlinge weniger im Vergleich zum Oktober diesen Jahres in Heimen untergebracht worden, so Allert. Die Menschen bekämen Gutscheine für Hostels und Pensionen und müssten sich selbst einen Schlafplatz suchen. Flüchtlinge, die derzeit nach Berlin kämen, würden nicht in die Obdachlosigkeit entlassen, betonte Sozialsenator Mario Czaja (CDU). „Wir verteilen die Asylbewerber auf die anderen Bundesländer.“

Im Sozialausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hatten bereits am Mittwoch Mitarbeiter über Personalprobleme berichtet. Die Beschäftigten seien angesichts der ständig steigenden Flüchtlingszahlen kaum mehr arbeitsfähig. 12-Stunden-Tage seien keine Ausnahme, Pausen würden nicht gemacht. Ein Mitarbeiter müsse am Tag bis zu 50 Fälle bearbeiten. Die Arbeitsverdichtung sei um 450 Prozent seit 2011 gewachsen, das zusätzliche Personal aber nur um 155 Prozent.

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1 Kommentar

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  • Asylaufnahmestopp in Berlin - Grund: Politische Masern bei der Berliner Sozialverwaltung

     

    Mit unzutreffender Begründung hat Berlin erneut die Aufnahme Asylsuchender rechtswidrig gestoppt. Asylsuchende werden vom LAGeSo vielfach - und nicht zum ersten mal - einfach in die Obdachlosigkeit geschickt.

     

    Tatsächlich gilt ein Aufnahmestopp wegen Masern bzw. Windpocken nur in zwei der sechs Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen. In den vier weiteren Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es keine solche Quarantäne.

     

    In zwei Einrichtungen in Spandau ist je eine Handvoll Kinder erkrankt. Beide bestehen aus mehreren Wohngebäuden, auch ein separater Krankenbereich wird vorgehalten. Weshalb dennoch beide Gebäudekomplexe komplett gesperrt wurden, bleibt das Geheimnis der Spandauer Amtsärztin.

     

    Die unsinnige Spandauer "Quarantäne" erinnert an die unverantwortliche Panikmache des Gesundheitsamtes Reinickendorf, das vor einem Jahr ein Flüchtlingsheim durch die Polizei absperren ließ, weil einige Kinder die Windpocken hatten. Das Verwaltungsgericht hatte die Maßnahme für rechtwidrig erklärt, da ein Flüchtlingsheim - anders als zB ein Krankenhaus - keine geeignete Quarantäneeinrichtung nach IFSG ist.

     

    In Berlin stehen derzeit 50 Unterkünfte für Asylsuchende zur Verfügung. Zur Erstaufnahme werden auch viele der nicht offiziell als Erstaufnahme deklarierten Gemeinschaftsunterkünfte genutzt. Dies ist unproblematisch, weil Berlin - anders als andere Bundesländer - das behördliche Asylaufnahmeverfahren nicht in der Unterkunft, sondern in Behördengebäuden der Sozialverwaltung in Moabit und des Asylbundesamtes in Spandau durchführt.

     

    Flüchtlinge erhalten von Jobcentern und Sozialverwaltung keine ausreichende Unterstützung bei der Wohnungssuche. Stattdessen bezahlt das Land ein Vielfaches an die privaten Betreiber der Unterkünfte, die bei Tagessätzen von bis zu 25 Euro/Person/Tag ohne Verpflegung für ein möbliertes Zimmer bis zu 3000 Euro im Monat kassieren.