Uni prüft Doktorarbeit von Giffey erneut: Die Prüfungsangst ist zurück
Bis Februar will die Freie Universität Berlin die umstrittene Arbeit von Franziska Giffey prüfen. Wem schadet die Affäre mehr: Ihr oder der Uni?
Die Freie Universität Berlin (FU) wird die Doktorarbeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erneut prüfen. Diese Ankündigung der Hochschule vom späten Mittwochabend kommt nicht überraschend. Gleiches hatte sie bereits vor zwei Wochen erklärt.
Interessant ist die schriftliche Mitteilung der FU dennoch: Danach besteht der ausdrückliche Wunsch, dass diese Prüfung „möglichst in der Vorlesungszeit des Wintersemesters“ abgeschlossen wird, also bis Mitte Februar. Und die Uni hat eine umfangreiche Zusammenstellung von Informationen zum Fall Giffey online gestellt, in dem sie ihren eigenen bisherigen Umgang damit als „zögerlich“ bezeichnet.
Offenbar ist der Universitätsleitung inzwischen bewusst, dass der Fall Giffey in gleichem Maße ein Fall FU geworden ist: Es geht letztlich nicht nur um einen Doktortitel, sondern darum, ob die Uni alle Studierenden gleich behandelt. Und in diesem Punkt bestehen weiterhin berechtigte Zweifel.
Als Folge aus der ersten Prüfung von Giffeys politikwissenschaftlicher Promotionsarbeit – „Europas Weg zum Bürger: Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft“ – hatte das Präsidium der Hochschule beschlossen, Giffey lediglich eine „Rüge“ zu erteilen. Erstaunlich dabei: An der FU war diese Kategorie der Sanktionierung freilich bislang nie vorgekommen. Eine Lex Giffey also, mit der man die SPD-Ministerin schützen wollte?
Grund für die Rüge: Trotz der festgestellten Mängel habe nicht grundsätzlich infrage gestellt werden können, dass es sich um eine „eigenständige wissenschaftliche Leistung“ handle. Den Titel zu entziehen sei nicht angemessen. Da es eine solche Rüge vorher nie gegeben hat, blieb unklar, wofür diese Einstufung steht.
Da ist die Uni inzwischen schlauer: Nach mehreren Gutachten, unter anderen vom Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses, ist die FU laut Mitteilung sicher, „dass eine Rüge allenfalls in einem minder schweren Fall zulässig“ ist. Ein solcher sei aber im Prüfungsbericht für Giffeys Dissertation „nicht dargetan worden“. Sprich: Es wurde keine eindeutige Aussage getroffen, ob ein minder schwerer Fall nun vorliege oder nicht – was wiederum einen Gefälligkeitscharakter der Untersuchung nahelegt. Nun müsse erneut geprüft werden, so Unipräsident Günter Ziegler. Der Promotionsausschuss des zuständigen Fachbereichs werde ein neues Gremium dafür einsetzen.
Bis zu dessen Ergebnis – das stellt die Hochschule auf ihrer Webseite klar – ist weder die Rüge aufgehoben, noch habe die Familienministerin durch ihre Ankündigung von Freitag, den Doktor nicht mehr tragen zu wollen, ihren Titel verloren. Für die Uni heißt es nun also prüfen, für Giffey bangen.
Druck von der CDU
Denn die Bundes-CDU drängt darauf, dass Giffey im Fall einer Aberkennung des Titels als Ministerin zurücktritt, wie sie das zuvor in Aussicht gestellt hatte. Unionschefin Annegret Kramp-Karrenbauer äußerte sich ähnlich am Mittwoch: Sollten die Vorwürfe zutreffen, „gehe ich davon aus, dass Frau Giffey das tut, was sie nämlich selbst schon angekündigt hat – und ich gehe davon aus, dass die SPD hier eben nicht mit zweierlei Maß misst.“
Dummerweise will die Berliner SPD Giffey Ende nächster Woche zur neuen Landeschefin wählen und mit ihr als Spitzenkandidatin in die Abgeordnetenhauswahl im September 2021 ziehen. Fatal wäre es da, wenn sie auf halbem Weg ganz offiziell ihren Doktortitel verlieren würde.
Und die FU? Es scheint kaum vorstellbar, dass die Hochschule angesichts der schweren Plagiatsvorwürfe und der jüngst bekannt gewordenen Vorgeschichte Giffey den Titel noch belassen kann. Tatsächlich wäre eine klare Entscheidung auch für die Uni das Beste, um einen Schlussstrich unter die Debatte ziehen zu können, die der Uni bereits genug geschadet hat.
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