Unerlaubt beantragte Corona-Hilfen: Rückzahlung straffrei möglich
Rund 200.000 BerlinerInnen haben Corona-Soforthilfen beantragt. Einige, obwohl ihnen das Geld wahrscheinlich gar nicht zusteht.
Der Andrang auf die Corona-Soforthilfen in Berlin überstieg alle Erwartungen – und leider auch die Ressourcen. Rund 199.000 BerlinerInnen haben laut der Senatsverwaltung für Finanzen für sich oder ihre Firma Hilfen beantragt. Um eine schnelle Auszahlung in der wirtschaftlich angespannten Situation zu gewährleisten, hat die zuständige Investitionsbank Berlin (IBB) lediglich stichprobenartig überprüft, ob auch jede/r zum Kreis der Berechtigten gehörten.
Das ist offenbar auch der Finanzverwaltung bewusst. In einem Tweet kündigte sie am Mittwoch an, dass alle AntragstellerInnen in den nächsten Tagen per Mail angeschrieben werden. Darin würden die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen Zuschuss noch einmal erläutert. „Unberechtigt beantragte Corona-Soforthilfen können straffrei zurückgezahlt werden“, heißt es. Insgesamt wurden mehr als 1,3 Milliarden Euro in diesem ersten Nothilfeprogramm des Senats ausgezahlt.
Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass das Landeskriminalamt in fast 50 Fällen wegen Betruges bei den Soforthilfen für Unternehmen ermittelt. Bei falschen Angaben im Antragsformular kommen neben einer falschen Versicherung an Eides statt je nach Organisation und Tätigkeit des Antragstellers Betrug oder Subventionsbetrug in Betracht. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen.
Zahl der Betrüger bleibt unklar
Wie viele Menschen aus falscher Annahme oder in betrügerischer Absicht die Hilfen in Höhe zwischen 5.000 und mehreren Hunderttausend Euro bekommen haben könnten, ist offen. Weder die Finanzverwaltung noch die für die Bearbeitung und Auszahlung zuständige IBB wollten sich am Mittwoch dazu äußern. Ein Sprecher der IBB erklärte jedoch, es habe viele Nachfragen zu den Anträgen gegeben, die an sich relativ einfach formuliert und strukturiert waren.
Etwa 2.500 Begünstige haben laut der Finanzverwaltung das ihnen ausgezahlte Geld bereits wieder zurückgezahlt – ob aus Reue oder anderen Gründen, lässt sich kaum beurteilen. „Anderen geht es einfach deutlich schlechter – bei mir hält sich der Einbruch der Aufträge noch sehr in Grenzen“, sagte eine selbstständige Journalistin, die anonym bleiben wollte, der taz zu ihrer Motivation.
Hoffnungen, dass das zurückgezahlte Geld jenen zu Gute kommen könnte, die bei dem Andrang auf die Hilfen leer ausgingen, zerstreut eine Sprecherin der Finanzverwaltung jedoch: „Dieses Geld fließt wieder in den Landeshaushalt.“
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