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Umweltsünder müssen zu selten zahlen

Das Verursacherprinzip wird nur unvollständig angewandt, kritisiert der EU-Rechnungshof

Die EU muss mehr tun, um Umweltsünder zur Rechenschaft zu ziehen und Schäden an Luft, Gewässern und Böden zu beheben. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Gutachten zum Umweltrecht. Das Verursacherprinzip werde nur unvollständig angewandt; viele Umweltschäden würden noch immer vom Steuerzahler beglichen, kritisieren die unabhängigen Prüfer.

Besonders viele Verstöße gibt es in der Landwirtschaft. Agrarbetriebe verschmutzen das Grundwasser, müssen dafür aber nicht haften. Auch die Industrie kommt ihrer Verantwortung für den Umweltschutz nur unzureichend nach, monieren die Rechnungsprüfer. In der EU gebe es etwa 2,8 Millionen Standorte, die potenziell kontaminiert sind, meist durch industrielle Tätigkeiten und Abfallentsorgung.

Bisher wird die „Reparatur“ der Umweltschäden oft noch aus dem Gemeinschaftshaushalt bezahlt. Damit müsse Schluss sein, fordern die Experten aus Luxemburg. Generell müsse das Verursacherprinzip stärker durchgesetzt werden. Die dafür eigentlich vorgesehene Umwelthaftungsrichtlinie weise immer noch „zentrale Schwachstellen“ auf, so das traurige Fazit. Eric Bonse

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