: Umweltsünder müssen zu selten zahlen
Das Verursacherprinzip wird nur unvollständig angewandt, kritisiert der EU-Rechnungshof
Die EU muss mehr tun, um Umweltsünder zur Rechenschaft zu ziehen und Schäden an Luft, Gewässern und Böden zu beheben. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Gutachten zum Umweltrecht. Das Verursacherprinzip werde nur unvollständig angewandt; viele Umweltschäden würden noch immer vom Steuerzahler beglichen, kritisieren die unabhängigen Prüfer.
Besonders viele Verstöße gibt es in der Landwirtschaft. Agrarbetriebe verschmutzen das Grundwasser, müssen dafür aber nicht haften. Auch die Industrie kommt ihrer Verantwortung für den Umweltschutz nur unzureichend nach, monieren die Rechnungsprüfer. In der EU gebe es etwa 2,8 Millionen Standorte, die potenziell kontaminiert sind, meist durch industrielle Tätigkeiten und Abfallentsorgung.
Bisher wird die „Reparatur“ der Umweltschäden oft noch aus dem Gemeinschaftshaushalt bezahlt. Damit müsse Schluss sein, fordern die Experten aus Luxemburg. Generell müsse das Verursacherprinzip stärker durchgesetzt werden. Die dafür eigentlich vorgesehene Umwelthaftungsrichtlinie weise immer noch „zentrale Schwachstellen“ auf, so das traurige Fazit. Eric Bonse
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen