Umwandlungen in Eigentumswohnungen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll erschwert werden. Die Bundesregierung will damit den angespannten Wohnungsmarkt beruhigen.
Die Bundesregierung will solchen Verdrängungsprozessen nun entgegenwirken und in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Die neuen Regelungen sollen zunächst bis Ende 2025 gelten, sofern der Bundestag zustimmt.
Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor: Künftig soll eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ erst von örtlichen Behörden genehmigt werden. Welche Gebiete das genau betrifft, können die Landesregierungen für eine Dauer von bis zu fünf Jahren festlegen. Etwa dort, wo die Mieten überdurchschnittlich stark steigen oder wachsender Wohnbedarf nicht durch Neubau zu decken ist. Solche Umwandlungen sind derzeit nur in „Milieuschutzgebieten“ genehmigungspflichtig.
Die Neuregelung wird oft als „Umwandlungsverbot“ bezeichnet, doch um ein Verbot handelt es sich nicht. Ausnahmen sind im Entwurf explizit vorgesehen, etwa wenn Eigentümer:innen Wohnungen an Familienmitglieder zur eigenen Nutzung verkaufen wollen oder wenn sie vorhaben, die Wohnungen an zwei Drittel der Mieter zu verkaufen.
Zank in der Union
Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete das geplante Gesetz als „Meilenstein der Wohnungspolitik“. Doch die Passage zur Umwandlung war innerhalb der Union extrem umstritten. Dabei hatten sich Bund, Länder und Kommunen beim Wohngipfel im September 2018 bereits darauf verständigt, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu erschweren.
Vor der Verabschiedung im Kabinett war zwischenzeitlich die gesamte Passage gestrichen worden, was das Ministerium von Seehofer mit Widerstand in den Ländern begründete. Doch auch die Immobilienlobby schien gehörig Druck gemacht zu haben: In der Zeit vom 10. Juni bis zum Oktober 2020, während der Entwurf diskutiert wurde, trafen sich Regierungsvertreter:innen bei fünf Anlässen 13-mal mit Vertreter:innen der Immobilienwirtschaft und nahestehenden Verbänden. Nur 2-mal waren Vertreter:innen von Interessen der Mieter:innen dabei, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage zeigt.
Doch die SPD, die das Projekt in der Großen Koalition vorangetrieben hat, drohte nach der Streichung mit Blockade, die Passage kam wieder rein. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Sören Bartel, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, reagierten dementsprechend zufrieden auf den Kabinettsbeschluss. „Der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wollen wir in angespannten Wohnungsmärkten künftig einen Riegel vorschieben“, sagte Bartel. Wichtig sei ein schneller Bundestagsbeschluss.
Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion und wohnungspolitische Sprecherin, begrüßte die gesetzliche Neuregelung als „längst überfällig“. Nun müssten die zahlreichen Schlupflöcher geschlossen werden. „Die 2/3-Regelung, wonach Eigentümer, die zwei Drittel der Wohnungen an Mieter*innen verkaufen das restliche Drittel frei verkaufen dürfen, schützt nicht die Mieter“, kritisierte sie etwa. Der Eigentümerverband Haus und Grund zeigte sich gänzlich unerfreut. Präsident Kai Warnecke beklagte: „Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten.“ Er verlangte von der Union, den Plänen im Bundestag die Zustimmung zu verweigern.
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