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Umwandlungen in EigentumswohnungenKabinett beschließt Gesetzentwurf

Der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll erschwert werden. Die Bundesregierung will damit den angespannten Wohnungsmarkt beruhigen.

Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln wird in angespanntem Wohnungsmarkt-Gebieten erschwert Foto: Müller Stauffenberg/Imago

BERLIN taz | In vielen Städten ist es ein altbekanntes Spiel: Investoren kaufen bewohnte Mietshäuser auf, wandeln die Mietwohnungen erst in Eigentumswohnungen um, um sie dann einzeln weiterzuverscherbeln – ein lukratives Geschäftsmodell. Mieter:innen ist der Kauf oft finanziell nicht möglich. Und das bedeutet wiederum, dass sie früher oder später ausziehen müssen. Entweder, weil sie die erhöhte Miete nach einer Luxussanierung nicht mehr zahlen können oder ihnen irgendwann eine Eigenbedarfskündigung in den Briefkasten flattert.

Die Bundesregierung will solchen Verdrängungsprozessen nun entgegenwirken und in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Die neuen Regelungen sollen zunächst bis Ende 2025 gelten, sofern der Bundestag zustimmt.

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor: Künftig soll eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ erst von örtlichen Behörden genehmigt werden. Welche Gebiete das genau betrifft, können die Landesregierungen für eine Dauer von bis zu fünf Jahren festlegen. Etwa dort, wo die Mieten überdurchschnittlich stark steigen oder wachsender Wohnbedarf nicht durch Neubau zu decken ist. Solche Umwandlungen sind derzeit nur in „Milieuschutzgebieten“ genehmigungspflichtig.

Die Neuregelung wird oft als „Umwandlungsverbot“ bezeichnet, doch um ein Verbot handelt es sich nicht. Ausnahmen sind im Entwurf explizit vorgesehen, etwa wenn Eigentümer:innen Wohnungen an Familienmitglieder zur eigenen Nutzung verkaufen wollen oder wenn sie vorhaben, die Wohnungen an zwei Drittel der Mieter zu verkaufen.

Zank in der Union

Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete das geplante Gesetz als „Meilenstein der Wohnungspolitik“. Doch die Passage zur Umwandlung war innerhalb der Union extrem umstritten. Dabei hatten sich Bund, Länder und Kommunen beim Wohngipfel im September 2018 bereits darauf verständigt, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu erschweren.

Vor der Verabschiedung im Kabinett war zwischenzeitlich die gesamte Passage gestrichen worden, was das Ministerium von Seehofer mit Widerstand in den Ländern begründete. Doch auch die Immobilienlobby schien gehörig Druck gemacht zu haben: In der Zeit vom 10. Juni bis zum Oktober 2020, während der Entwurf diskutiert wurde, trafen sich Regierungsvertreter:innen bei fünf Anlässen 13-mal mit Vertreter:innen der Immobilienwirtschaft und nahestehenden Verbänden. Nur 2-mal waren Vertreter:innen von Interessen der Mieter:innen dabei, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage zeigt.

Doch die SPD, die das Projekt in der Großen Koalition vorangetrieben hat, drohte nach der Streichung mit Blockade, die Passage kam wieder rein. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Sören Bartel, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, reagierten dementsprechend zufrieden auf den Kabinettsbeschluss. „Der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wollen wir in angespannten Wohnungsmärkten künftig einen Riegel vorschieben“, sagte Bartel. Wichtig sei ein schneller Bundestagsbeschluss.

Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion und wohnungspolitische Sprecherin, begrüßte die gesetzliche Neuregelung als „längst überfällig“. Nun müssten die zahlreichen Schlupflöcher geschlossen werden. „Die 2/3-Regelung, wonach Eigentümer, die zwei Drittel der Wohnungen an Mie­te­r*innen verkaufen das restliche Drittel frei verkaufen dürfen, schützt nicht die Mieter“, kritisierte sie etwa. Der Eigentümerverband Haus und Grund zeigte sich gänzlich unerfreut. Präsident Kai Warnecke beklagte: „Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten.“ Er verlangte von der Union, den Plänen im Bundestag die Zustimmung zu verweigern.

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5 Kommentare

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  • Ihr Artikel verkürzt leider die Zusammenhänge. Jede Mietwohnung hat einen Eigentümer. Der Unterschied ist, handelt es sich dabei um den Eigentümer des ganzen Hauses oder Straßenblocks oder um ein Konstrukt mit gemeinschaftlichem Eigentum an Grundstück und Gebäudehülle, das auch einem sparsamen Facharbeiter offensteht. Viele vermietete Eigentumswohnungen sind die Alterssicherung von Handwerkern und kleinen Selbständigen. Warum gerade Sie nur die ganz Reichen zu Lasten des unteren Mittelstandes -- tendenziell Ihre Leser -- fördern und begünstigen wollen, erschließt sich mir nicht. In Deutschland haben wir ohnehin die im europäischen Vergleich einmalige Sondersituation, daß beim Verkauf einer Wohnung und Kauf einer gleichwertigen, zum Beispiel beim Arbeitgeberwechsel, volle 20 % des Wertes und Preises als Steuern und Gebühren zusätzlich aufgebracht werden müssen und dann einfach so weg sind. Deshalb besitzen als Selbstschutz nur bei uns auch die gehobenen Gutverdiener oft kein Wohneigentum sondern sichern stattdessen die Geschäftsgrundlage von Großgrundbesitzern. Und Sie kämpfen dafür, daß das genau so bleibt.

  • Die SPD machte diese Verkäufe doch erst möglich. Das Modell geht so:

    Die städtische Hamburger Wohnungsgesellschaft SagaGWG verkauft offiziell keine Wohnungen die vermietet sind. Zieht aber der Mieter aus, dann wird dessen Wohnung verkauft. Besteht an einem Haus Sanierungsbedarf, so wird es nicht saniert, sondern verfallen gelassen, bis alle Mieter ausziehen, nachgeholfen wird dabei mit angeblich besseren Ersatzwohnungen für die unwilligen Mieter. Steht das Haus dann leer, wird es an Investoren verkauft. De jure findet dabei keine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen statt, denn es gibt ja keine Mieter mehr in dieser künstlich herbeigeführten Situation. Teils trifft es ganze Straßenzüge. Diese Wohnungsgesellschaft wird von SPD Parteibonzen geleitet. Gleichzeitig erzählt die SPD dann, dass sie die Mieter schützt. Im Grunde war die CDU unter Bürgermeister Ole von Beust nur ehrlicher- sie wollte die Wohnungsgesellschaft SagaGWG gleich komplett an Heuschrecken verschachern. Die SPD macht das auch, nur eben in kleinen Stücken.

    • @el presidente:

      Sie haben vollkommen recht. Für die Regelung einer Gesellschaft in staatlichem Eigentum braucht es aber keine Gesetze sondern nur Mehrheiten in den Aufsichtsgremien. Hier geht es um Regeln für private Großeingentümer.

  • 8G
    80576 (Profil gelöscht)

    Da fragt man sich, wie aus einer Mietwohnung eine Eigentumswohnung wird. Indem ich selber einziehen, oder sie an jemanden verkaufe, der dann direkt einzieht. Und dass soll verboten werden. Warum? Sind jetzt Eigentumwohnungsbesitzer die Bösen?

  • bauland ist nicht knapp sondern wird unter allen möglichen oft pseudoökologischen vorwänden verknappt um die einnahmen von vermieter*innen und die gewinne von immobilienspekulant*innen zu maximieren.

    man verbiete den privaten automobilismus in grossstädten mit wenigen ausnahmen für gewerbetreibende die ein auto brauchen:dass setzt sofort sehr viel bauland .auf ehemaligen parkplätzen und stadtautobahmen frei.ausserdem trägt es auch viel zum klimaschutz bei

    man verbiete zum zweck des klima natur und tierschutzes die massentierhaltung .dann braucht man für die ernährung der menschheit weniger fläche.ein grosser teil der dadurch eingesparten fläche wird wiederaufgeforstet.ein kleinerer als bauland ausgewiesen.das prinzip dachgarten beweist dass der natur dadurch keine grünfläche verloren gehen muss.eine dachgartenlandschaft trägt auch mehr zur erhaltung der biodiversität bei als industrielle monokulturen auf feldern.

    man schliesse alle flughäfen :und mache sie teilweise zu bauland.auch dies nutzt sowohl dem klimaschutz als auch der zielsetzung der reduzierung der ausbeutung der mieter*innen durch die vermieter*innen

    alles neue bauland sollte in öffentlichem eigentum bleiben beziehungsweise zum wiesenpreis von den kommunen erworben werden .die darauf gebauten häuser können aber teilweise privateigentum sein..das erbbaurecht ermöglicht dies



    mietwohnungen sollten überwiegend von genossenschaften oder vom staat gebaut werden-denn private vermieter*innen haben kapitalinteressen die denen der gesellschaft zuwiderlaufen