Umstrittene Altersversorgung: Frauen bei Rente mit 63 benachteiligt
Nur jede siebte Neurrentnerin erfüllt die Voraussetzung für die geplante abschlagsfreie Frührente. Grünen-MdB Markus Kurth: „Davon profitiert vor allem dem Facharbeiteradel."
BERLIN dpa | Wie sehr Frauen bei der von Union und SPD vereinbarten abschlagfreien Rente mit 63 für langjährig Versicherte gegenüber Männern benachteiligt sind, zeigt sich nach einem Zeitungsbericht auch in offiziellen Zahlen.
Danach erfüllt jeder zweite männliche Neurentner im Alter von 63 bis 65 Jahren die Voraussetzung für die geplante abschlagfreie Frührente, aber nur jede siebte Frau, schreibt die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf Daten von Bundesregierung und Rentenversicherung.
Enthalten sind die Daten in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Sozialexperten der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth. Voraussetzung für die abschlagfreie Rente mit 63 sind 45 Beitragsjahre. Kurth kritisierte: „Das ist eine Regelung, die vor allem dem Facharbeiteradel zugute kommt." Viele Anspruchsberechtigte hätten zudem Anspruch auf eine Betriebsrente: „Das Vorhaben hat eine eklatante soziale Schieflage.“
Unterdessen wollen aber auch die Beamten in den Genuss der Rente mit 63 sowie der verbesserten Mütterrenten kommen. „Wir fordern die systemgerechte Übertragung von Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Klaus Dauderstädt, der Frankfurter Allgemeine Zeitung. „Alles andere wäre sachlich nicht zu begründen und schlicht ungerecht.“ Der CDU-Rentenpolitiker Peter Weiß sagte zur Forderung des Beamtenbundes, sie sei „logisch“, könne aber insbesondere für die Länder sehr teuer werden.
Erst am Mittwoch hatte der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, die schwarz-rote Rentenbeschlüsse als fatale Fehlentwicklung kritisiert. „Union und SPD handeln im Hier und Jetzt und nicht für die Zukunft des Landes“, sagte er. Die Lebenserwartung der Menschen steige. In naher Zukunft seien eher 100-Jährige der Normalfall. „Die Konsequenz darf deshalb nicht die Absenkung des Renteneintrittsalters von 67 auf 63 Jahre, sondern muss eine Anhebung von 67 auf 69 Jahre sein.“
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