Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes: Neue Algorithmenprüfer
Die EU-Kommission will mit einem Institut untersuchen, wie die großen IT-Konzerne technisch arbeiten. Das ist eine wichtige Grundlage für Regulierung.
Die Gründung des Instituts war im europäischen Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Acts, DSA) vom vergangenen Jahr vorgesehen. Mit der Verordnung will die Kommission Onlinedienste effektiver regulieren. Sie soll dabei helfen, die Rechte der Verbraucher zu schützen und einen „klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmen“ für Unternehmen zu schaffen. Dafür muss die EU-Kommission zunächst verstehen, wie die Plattformen technisch arbeiten, und Inhalte kuratieren. Der Artikel 31 des Digitale-Dienste-Gesetzes legt fest, dass die EU-Kommission sowie Wissenschaftler Zugang zu den Algorithmen großer Plattformen bekommen sollen.
Hier kommt das neue Zentrum Ecat ins Spiel. Etwa 30 Mitarbeiter, unter ihnen Expertinnen für künstliche Intelligenz sowie Daten- und Sozialwissenschaftler, sollen diese Algorithmen erforschen und die Kommission beraten.
Renate Nikolay von der EU-Kommission sprach am Dienstag von großen Erwartungen an die EU. Der Staatenbund müsse zeigen, dass er nicht nur gut darin sei, Regeln aufzustellen, sondern auch Änderungen bringe. „Die Welt schaut uns zu“, sagte sie.
Eigene Konzerninteressen
John Albert von der Organisation Algorithm Watch hält das neue Zentrum für eine gute Idee. „Wenn die Kommission es mit der Durchsetzung des DSA ernst meint, ist das ein notwendiger Schritt, um echte Fachkenntnisse für die Prüfung algorithmischer Systeme quasi im Haus zu haben“, sagte er der taz am Telefon.
Allerdings solle man davon ausgehen, dass die Konzerne versuchen werden, wichtige Daten vorzuenthalten. „Sie haben nämlich ein geschäftliches Interesse daran, sich vor Haftungsansprüchen zu schützen, sei es bei der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder Daten, die ihrem Ruf schaden würden“. (mit dpa)
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