Ukrainische Agrarprodukte: EU deckelt zollfreie Importe
Viele ukrainische Agrarprodukte müssen ab Juni wieder verzollt werden – ab einer bestimmten Menge. Der Zolldeckel gilt aber nicht uneingeschränkt.
Mit der Begrenzung werden die Einfuhrmengen für die betroffenen Waren auf die durchschnittlichen Importmengen der Jahre 2022 und 2023 gedeckelt. Auf Einfuhren, die darüber hinausgehen, sollen wieder Zölle erhoben werden. In einer Mitteilung des Parlaments wird die Maßnahme als „Notbremse“ bezeichnet.
Die nun beschlossenen Einigung stärke einerseits den „den anhaltenden Einsatz der EU an der Seite der Ukraine“ – und verstärke andererseits „die Schutzmaßnahmen, die den Druck auf die EU-Landwirte abschwächen würden, falls sie von einem plötzlichen Anstieg der Importe überwältigt werden sollten“, erklärte die konservative lettische Europaabgeordnete Sandra Kalniete.
Der EU-Ministerrat erklärte, die Zollbestimmungen ermöglichten es der Ukraine weiterhin, Einkünfte aus Exporten in die EU zu erwirtschaften. Diese seien von zentraler Bedeutung, um die ukrainische Wirtschaft unter „extrem schwierigen Bedingungen“ zu stützen.
Das Abkommen muss noch formell von den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie von den Europaabgeordneten in ihrer Plenarsitzung Ende April bestätigt werden. Es wird am 6. Juni in Kraft treten, nachdem die derzeit geltende Zollbefreiung abgelaufen ist.
Bauernproteste wegen vieler Einfuhren in die EU
Die Ukraine exportiert seit Sommer 2022 große Mengen an Agrarprodukten in die EU. Ein Großteil wird etwa in afrikanische Länder weiterverkauft, die große Mengen an Getreide aus der Ukraine beziehen. Nach Darstellung von Bauernverbänden verbleibt aber ein gestiegener Anteil der Einfuhren in der EU. Dies wird als Wettbewerbsverzerrung wahrgenommen, da Landwirte in der Ukraine weniger strikten Regeln unterworfen sind als jene in EU-Staaten – etwa bei der Größe von Tierzuchtbetrieben oder dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
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