Überwachung Die FDP und Berliner Bürgerrechtler scheiterten mit ihren Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht: Weg frei für Vorratsspeicherung
Von Christian Rath
Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten der ganzen Bevölkerung anlasslos bei den Telekommunikationsfirmen gespeichert werden. Dabei wird zehn Wochen lang festgehalten, wer wann wen angerufen hat und wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. Der Standort aller Mobiltelefone wird vier Wochen lang gespeichert. Inhalte dürfen dabei nicht erfasst werden.
Gegen dieses Gesetz, das die Große Koalition im Bundestag im Oktober 2015 beschlossen hat, wurden in Karlsruhe zwei Eilanträge eingereicht. Einer kam vom FDP-Bundesverband und 19 liberalen Politikern. Der andere Antrag stammte von 22 Berliner Anwälten, Journalisten und Abgeordneten verschiedener Fraktionen.
Die Anträge hatten keinen Erfolg, erklärte das Verfassungsgericht jetzt in zwei 13-seitigen Beschlüssen. Zwar könne die Vorratsdatenspeicherung einen „erheblichen Einschüchterungseffekt“haben, weil das Gefühl entstehe „ständig überwacht zu werden“. In einer Folgenabwägung sprach sich das Gericht dennoch gegen einen vorläufigen Stopp des Gesetzes aus. Der Grund: Die Daten dürften nur noch zur Aufklärung und Verhütung schwerer Straftaten genutzt werden.
Nur bei SMS-Nachrichten machten die Karlsruher Richter eine wichtige Einschränkung. Die Kläger hatten bemängelt, dass hier Verbindungsdaten und Kommunikationsinhalte technisch gar nicht getrennt werden können. In diesem Fall, so die Vorgabe der Richter, dürften SMS eben gar nicht gespeichert werden.
Wann die Richter in der Hauptsache über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden, steht noch nicht fest. Bisher liegen in Karlsruhe sieben Verfassungsbeschwerden vor. Bis Dezember können aber noch Klagen gegen das Gesetz eingereicht werden. Das Gericht deutete in seinen Eilbeschlüssen aber nicht an, dass die Klagen Erfolg haben könnten.
Derzeit findet noch keine Vorratsdatenspeicherung statt. Die Telekommunikationsfirmen bekamen eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2017, um die nötigen gewaltigen Speicherkapazitäten zu schaffen.(Az.: 1 BvQ 42/15)
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