: US-Regeln für Al-Qaida-Prozesse
WASHINGTON rtr ■ Die USA haben die Regeln für Militärprozesse gegen gefangene Taliban- und al-Qaida-Kämpfer vorgestellt. Menschenrechtler kritisierten die fehlende Berufungsmöglichkeit vor einem zivilen Gericht. Die Verfahrensregeln seien gerecht und ausgewogen und in ihrer Anwendung werde der Gerechtigkeit genüge getan, sagte US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld. Sie sollen vor Militärkommissionen aus drei bis sieben Soldaten stattfinden. Zur Verurteilung genügt eine Zweidrittelmehrheit, die Todesstrafe können die Kommissionen nur einstimmig verhängen. Ein dreiköpfiges Gremium solle die Urteile überprüfen. Es werde mit US-Offizieren besetzt oder mit Zivilisten, die vorübergehend der Armee beitreten. Eine Verurteilung müsse vom Präsidenten oder Verteidigungsminister bestätigt werden. Für die Angeklagten gelte die Unschuldsvermutung und sie erhielten einen Anwalt, sagte Rumsfeld. Presse und Öffentlichkeit sollen in der Regel zugelassen sein.
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