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US-Gericht kippt ParteispendenhürdeGebt her die Moneten

Im US-Wahlkampf spielte Geld schon immer eine große Rolle. Jetzt hob das Oberste Gericht die Beschränkung für Wahlkampfspenden auf.

US-Präsident Barack Obama auf Wahlkampftour. Bild: imago/ UPI Photo

WASHINGTON dpa | Im einem aufsehenerregenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof in den USA die Beschränkung für Wahlkampfspenden aufgehoben. Bislang durfte eine Einzelperson in den zwei Jahren vor einer Wahl insgesamt höchstens 123 200 Dollar (knapp 90 000 Euro) an Kandidaten und Parteien spenden. Diese Grenze schränke jedoch die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit ein, urteilte der Supreme Court am Mittwoch in Washington.

Zur Begründung meinte der Vorsitzende Richter John Roberts, es gebe kein wichtigeres Recht in der Demokratie als das Recht, auf Wahlen Einfluss zu nehmen.

Das Urteil fiel mit 5:4 Richterstimmen knapp aus. Sofort wurden kritische Stimmen laut. Der Richterspruch werde „sehr wahrscheinlich die bereits große Rolle des Geldes in der amerikanischen Politik verstärken“, meinte die New York Times. Den Richterspruch mit der Meinungsfreiheit zu begründen, verhöhne die Verfassung, sagte J. Gerald Hebert vom Campaign Legal Center, das sich für eine Reform der Parteienfinanzierung einsetzt, dem National Journal.

Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses, der Republikaner John Boehner, lobte das Urteil hingegen. „Ich bin für Freiheit. Glückwunsch!“ sagte Boehner laut dem Politik-Portal politico.com. Das Recht auf freie Meinungsäußerung schließe auch das Recht ein, sein Geld uneingeschränkt spenden zu können.

Beschränkung für einzelne Kandidaten

Bereits 2010 hatte der Supreme Court die Schleusen für Unternehmen und Gewerkschaften geöffnet, über Spenden an unabhängige Gruppen ungezügelt Geld in Wahlkämpfe zu stecken.

Zwar sieht das Urteil vom Mittwoch vor, dass ein Spender auch künftig nicht mehr als 5200 Dollar an einen einzelnen Kandidaten für Wahlen und Vorwahlen ausgeben darf. Doch es gibt künftig keine Beschränkung mehr, wie vielen Kandidaten ein Einzelspender unter die Arme greift.

Geklagt hatte ein Amerikaner aus dem US-Bundesstaat Alabama, der im zurückliegenden Wahlkampf 16 Kandidaten unterstützte. Eigentlich wollte er noch weitere Kandidaten sowie politische Vereinigungen finanziell fördern, was ihm die Vorschriften untersagten.

Vorangegangene Klage

Der Kläger hatte argumentiert, dass diese Beschränkungen sein verfassungsmäßiges Recht der freien Meinungsäußerung beschränkte. Das Gericht entsprach dem nun und stellte fest, dass Spenden die Ausübung des persönlichen Rechts einer politischen Willensbekundung widerspiegelten.

Richter Roberts unterschied dabei in seiner Argumentation zwischen dem legitimen Einfluss des Geldes bei Wahlen und dem Einfluss des Geldes auf den späteren politischen Entscheidungsprozess.

Das Urteil dürfte erheblichen Einfluss auf die Kongresswahlen Anfang November haben. Die oppositionellen Republikaner wollen dann im US-Senat die Mehrheit der Demokraten von Präsident Barack Obama kippen.

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1 Kommentar

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  • Wenn es um Bestechungsgelder, ..pardon Parteispenden geht, wird das hohe Gut der Meinungsfreiheit als Begründung herangezogen. Meinungsfreiheit ist natürlich ausgeschlossen, wenn sich jemand wie Frau Strasser gegen das Freihandelsabkommen TTIP äußern möchte. (s. Artikel "Unerwünscht in den USA" TAZ von heute) "Shocking!" Soweit geht die Freiheit in diesen "demokratischen" Vereinigten Staaten dann doch nicht. Frau Strasser muss aufpassen. Sie könnte leicht in die Nähe von Terroristen gerückt werden, wenn man bedenkt, dass sogar Umweltschützer, die sich an Bäume ketten, als Ökoterroristen in staatliche Zuchthäuser eingekerkert werden. In diesem Falle: USA? Nein danke.