URTEIL: A 281 rechtswidrig geplant

Das Bundesverwaltungsgericht gibt den Klagen der Bürgerinitiativen gegen die weitere Planung der A 281 Recht: Der Monsterknoten in Kattenturm ist "unvollziehbar".

Norbert Breeger (links), BI-Sprecher, hatte Bausenator Reinhard Loske schon vor drei Jahren gewarnt Bild: kawe

Mit einem vollen Erfolg endete die Klage der Bürgerinitiativen um den Bau der A 281: "Rechtswidrig" und daher "nichtvollziehbar" seien die Planungsbeschlüsse des Bremer Senats, hat das Bundesverwaltungsgericht gestern in seinem Urteil festgestellt.

Und sich den Argumenten der Anwälten der Bürgerinitiative in wichtigen Punkten angeschlossen. Die hatten darauf hingewiesen, dass die Trassenplanung nicht dem entspricht, was das Bremer Stadtparlament einmal als gültigen Flächennutzungsplan beschlossen hatte. Das sei lange her und egal, hatte das Bauressort argumentiert. Keineswegs, stellte nun das Gericht fest: Mit dem Flächennutzungsplan beschließt das Kommunalparlament einen gültigen Rechtsrahmen für die Planung, über den sich die Landesbehörde auch dann nicht hinwegsetzen darf, wenn die zuständigen Beamten in einem Stadtstaat zu derselben Behörde gehören. "Hätte die Beklagte erkannt, dass sie an den Flächennutzungsplan gebunden war, hätte sie die Südvariante bereits bei einer Grobanalyse ausscheiden müssen."

Diese Grundsatzfrage ist auch für die Planung des Tunnels in Seehausen relevant. Auch hier war den Anwohnern vor Jahren ein Flächennutzungsplan präsentiert worden mit einem langen Tunnel. Dann wurde ein kurzer Tunnel geplant - näher an den Wohngebieten. Auch die Seehauser Bürgerinitiative klagt in Leipzig gegen die Planung eines "kurzen" Tunnels und müsste, falls der Bremer Senat keinen Rückzieher macht, dort genauso recht bekommen.

Der zweite Punkt, in dem die Leipziger Richter die Bremer Planung beanstanden, betrifft direkt den von den Anwohnern kritisierten "Monsterknoten": Bei der Frage, ob die "Querspange" zur Entlastung der Kreuzung Kattenturmer Heerstraße erforderlich ist, weist der Planfeststellungsbeschluss "Ermittlungs- und Bewertungsdefizite auf", so die Richter. SPD und Grüne hatten schon vor dem Urteilsspruch erklärt, dass diese Querspange nicht gebaut werden dürfe, nun ist sie höchstrichterlich gekippt.

Verkehrssenator Reinhard Loske (Grüne) meinte nach dem Urteil, er wolle nun "eine anwohnerfreundliche Neuplanung des Autobahnknotens" in Auftrag geben. Beim Bund wolle er sich dafür einsetzen, dass die beiden ausstehenden Bauabschnitte - wie von den Anwohnern seit Jahren und nun auch vom Gericht gefordert - gemeinsam geplant werden.

Von einem "Sieg auf der ganzen Linie" sprach BI-Sprecher Norbert Breeger auf der Rückfahrt von Leipzig. Auch für die Übergangsregelung gebe es einen deutlichen Hinweis des Gerichtes: Der Verkehr könne über die bisher nur halb gebaute "Rampe" auf die Neuenlander Straße fließen - bis der neue Knoten mit Anschluss nach Brinkum fertig ist.

Über den "Erfolg der Demokratie" und die "schallende Ohrfeige für die politisch Verantwortlichen in Bremen" freuen sich die Linken. Matthias Güldner (Grüne) äußerte sich zurückhaltender, er spricht von der "Chance", bei der anstehenden neuen Planung "die jahrelangen Anstrengungen der Anwohner" zu würdigen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.