UNO-Generalversammlung: Reform des Sicherheitsrats

In New York kommt am Mittwoch die Die UNO-Generalversammlung zusammen, um die Reform des Sicherheitsrats voran zu bringen. Erstmals wird auch über Zwischenlösungen beraten.

Soll endlich reformiert werden: Der UN-Sicherheitsrat. Bild: dpa

GENF taz Die UNO-Generalversammlung in New York unternimmt ab Mittwoch einen neuen Versuch, ihre bereits seit 1994 laufenden Verhandlungen über eine Reform des Sicherheitsrats endlich zu einem Ergebnis zu bringen. Die Regierungen Deutschlands und anderer Länder, die selber auf einen ständigen Sitz im Rat dringen, aber auch ohne dieses nationale Eigeninteresse eine Reform des Gremiums für überfällig halten, sehen zumindest "die Chance für eine neue Dynamik der Verhandlungen". Denn erstmals wird nicht nur über endgültige, zeitlich unbefristete Reformmodelle beraten, sondern auch über Vorschläge für Zwischenlösungen, die nach einer mehrjährigen Versuchsphase überprüft und korrigiert werden können.

Dem Sicherheitsrat gehörten seit 1945 neben den fünf ständigen, mit Vetorecht ausgestatteten Staaten USA, China, Russland, Frankreich und Großbritannien zunächst sechs weitere Länder für jeweils zwei Jahre an. Die Zahl dieser nichtständigen Mitglieder wurde 1963 auf zehn erhöht. Das war die bislang einzige Reform des Gremiums.

Einen ersten Vorschlag, künftige Reformen zunächst nur als Zwischenlösung zu vereinbaren, hatten Zypern, Deutschland und andere Staaten bereits im vergangenen Jahr gemeinsam unterbreitet. Danach würde jegliche Reformmaßnahme zunächst nur für eine Versuchsphase von etwa 15 Jahren beschlossen und könnte dann auf einer Überprüfungskonferenz korrigiert oder - möglicherweise erneut befristet - verlängert werden. Während dieser Versuchsphase soll der Rat um sieben zusätzliche Staaten ohne Vetorecht erweitert werden - je zwei aus Afrika und Asien sowie je einer aus Lateinamerika, Westeuropa und Osteuropa.

Die sieben "Neuen" gelten im Prinzip als "ständige Mitglieder", sollen von ihrer jeweiligen Regionalgruppe allerdings nach fünf Jahren mit qualifizierter Mehrheit abgewählt und durch ein anderes Land ersetzt werden können. Damit würde auch die Konkurrenz entschärft zwischen den afrikanischen Aspiranten auf einen Sitz im Sicherheitsrat (Südafrika, Nigeria, Ägypten u. a.) sowie zwischen den Bewerbern in Lateinamerika (Brasilien, Argentinien, Mexiko) und jenen in Asien (Japan, Indien, Pakistan, Indonesien).

Durch diese oder andere Zwischenlösungen lassen sich möglicherweise die Blockaden zwischen den Befürwortern der seit 1994 unterbreiteten Modelle für eine endgültige Reform aufbrechen. Dabei gibt es drei Gruppen. Eine spricht sich für eine Erweiterung des Sicherheitsrats um ausschließlich neue ständige Mitglieder mit Vetorecht aus. Auf diese Variante drängten seit Mitte der 90er-Jahre Deutschland, Japan und später auch Indien, Brasilien und Südafrika. Einem zweiten Vorschlag zufolge sollen neue ständige Mitglieder kein Vetorecht haben. Dieses von den fünf heutigen Veto-Inhabern präferierte Modell hatte die Bundesregierung bis 2008 immer als "Mitgliedschaft 2. Klasse" abgelehnt. Nach einer dritten Variante soll es nur neue nichtständige Mitglieder geben. Dieser seit Jahren von Italien propagierte Vorschlag fand bislang die meisten Unterstützer in der Generalversammlung.

Keines dieser Modelle hatte eine Chance auf Durchsetzung. Denn jede Reform des Sicherheitsrats erfordert auch eine Revision der UNO-Charta. Diese ist nur möglich, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Generalversammlung zustimmen - zurzeit also 128 von 192. Darunter müssen auch die derzeitigen fünf Ständigen sein, die die Charta-Revision zudem noch von ihren Parlamenten ratifizieren lassen müssen.

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