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UN-Rechtsexperten über Julian AssangeOpfer willkürlicher Inhaftierung

Das Botschaftsexil des Wikileaks-Gründers ist laut UN-Experten Freiheitsberaubung. Das britische Außenministerium wehrt sich gegen die Stellungnahme.

Von der Presse umringt: Die ecuadorianische Botschaft in London, in der sich Assange aufhält. Foto: reuters

Genf dpa | UN-Rechtsexperten haben die jahrelange Botschaftszuflucht des Wikileaks-Gründers Julian Assange in London als Freiheitsberaubung und eine Form der willkürlichen Haft eingestuft. Verantwortlich dafür seien die juristischen Aktionen Schwedens und Großbritanniens, erklärte die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am Freitag in Genf.

Die Arbeitsgruppe „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong.

Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie zuvor eine Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heißt es in einer UN-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.

Großbritannien wehrt sich gegen die Stellungnahme der UN. „Julian Assange ist im Vereinigten Königreich nie willkürlich verhaftet worden“, sagte ein Sprecher des britischen Außenministeriums am Freitag der BBC.

Verhinderung der „rechtmäßigen Verhaftung“

Das britische Außenministerium erklärte, die Arbeitsgruppe ignoriere Fakten und Schutzmaßnahmen des britischen Rechtssystems. Assange verhindere „freiwillig seine rechtmäßige Verhaftung, indem er sich entschlossen hat, in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben“.

Die schwedische Regierung erklärte, Assange könne die Botschaft jederzeit verlassen und werde seiner Freiheitsrechte nicht beraubt. Die britische Polizei teilte mit, sie werde Assange trotz der Einschätzung der UN-Arbeitsgruppe verhaften, sollte er die Botschaft verlassen.

Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, er sei „willkürlich inhaftiert“, da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu werden.

Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäische Haftbefehl gegen ihn vor. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.

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1 Kommentar

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  • Ecuador muss Assange unverzüglich freilassen und ihn für die Zeit der Festnahme entschädigen!

     

    Ne aber mal im Ernst: Es existiert ein Haftbefehl gegen Assange, als Rechtsstaat kann man sowas nicht einfach ignorieren "weil er sich jetzt ja schon so lange versteckt". Unabhängig davon ob der Haftbefehl jetzt berechtigt ist oder nicht (ich denke das kann keiner von uns abschließend beurteilen), wie kann man GB für die Inhaftierung eines Menschen belangen der sich gar nicht im Gewahrsam oder Zugriffsgebiet des Staates befindet?