UN-Bericht zu Burundi: Unterdrückung und Hassdiskurs
Eine Kommission des UN-Menschenrechtsrats wirft dem Regime von Präsident Nkurunziza Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Burundi steckt in der Krise, seit Präsident Nkurunziza sich im Jahr 2015 entgegen der Verfassung eine dritte gewählte Amtszeit sicherte. Ein Putschversuch gegen ihn diente ihm zum Vorwand, sämtliche Opposition zu kriminalisieren und ins Exil oder den Untergrund zu drängen. Über 400.000 Menschen sind inzwischen geflohen.
Der UN-Menschenrechtsrat richtete seine Burundi-Untersuchungskommission im September 2016 ein. Solche Kommissionen gab es ansonsten bisher nur zu Eritrea, Nordkorea und Syrien. Burundi zog sich daraufhin aus dem Internationalen Strafgerichtshof zurück und verweigerte den UN-Ermittlern die Einreise und jede Zusammenarbeit.
Der UN-Bericht basiert auf Befragungen Hunderter flüchtiger Burunder, darunter 45 Opfer sexualisierter Gewalt im Alter zwischen 8 und 71 Jahren.
Kommandostrukturen aus der Bürgerkriegszeit
Nach Einschätzung der Kommission ist der Staat für die Verbrechen der Sicherheitskräfte sowie der Jugendmiliz „Imbonerakure“ der Regierungspartei CNDD-FDD (Nationalkomitee zur Verteidigung der Demokratie) verantwortlich, zumal im Staat zahlreiche Kommandostrukturen der CNDD-FDD aus ihrer Zeit als Hutu-Rebellenbewegung überdauert hätten.
Die „Mobilisierung der Sicherheitskräfte zur Unterdrückung jeder realen oder mutmaßlichen Opposition“, der „Hassdiskurs gegen Oppositionelle von Autoritäten und CNDD-FDD-Vertretern auf allen Ebenen“, die Abwesenheit von Strafverfolgung und der systematische und ausgedehnte Charakter der Verbrechen bedeuteten, dass es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handle.
UN-Vorwurf gegen Burundi
Man habe eine vertrauliche Liste mutmaßlicher Täter auf höchster Ebene und der gegen sie erhobenen Vorwürfe erstellt.
Burundis Regierung reagierte scharf. Der oberste Präsidentenberater Willy Nyamitwe schrieb auf Twitter, die UN-Ermittler „handeln wie Söldner, die dafür bezahlt werden, politisch motivierte Schlussfolgerungen auf Anordnung der EU zu ziehen“. Das burundische Parlament beschloss eine eigene Untersuchung der Arbeit der UN-Untersuchungskommission.
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