Viele Städte verbieten das Betteln auf rechtlichen Umwegen. Dabei tendiert das Bundesverfassungsgerichts dazu, dass Betteln ein Grundrecht sein könnte.
Die Hamburger Hochbahn will das Bettelverbot in U-Bahnen strikter durchsetzen. Das Obdachlosenprojekt Hinz&Kunzt hält das Verbot für grundrechtswidrig.
Hamburgs Senat legt eine Kostenschätzung für die neue U5 vor und hofft, dass der Bund 75 Prozent trägt. Kritiker finden das Vorhaben so oder so zu teuer.