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Twitter-Aktienkäufe nicht gemeldetKlage gegen Elon Musk wegen Twitter-Übernahme

Die US-Börsenaufsicht will, dass der Tech-Milliardär 150 Millionen US-Dollar zurückzahlt. Musk will sich dagegen wehren.

X-Eigentümer Elon Musk auf einer Gala in Mar-A-Lago, Palm Beach, Mitte November 2024 Foto: Carlos Barria /reuters

Berlin taz | Die US-Börsenaufsicht SEC verklagt Elon Musk wegen Verstöße gegen Wertpapiergesetze. Diese wirft dem Tech-Milliardär und Berater von Donald Trump vor, dass er seine Beteiligung bei Twitter (heute X) von über 5 Prozent zu spät gemeldet hat. Er soll dadurch um 150 Millionen US-Dollar günstiger weggekommen sein.

Bereits am 14. März 2022 soll Musk über 5 Prozent der Twitter Aktien besessen haben. Er meldete jedoch erst 11 Tage nach Fristablauf, am 4. April 2022, dass er dann schon 9 Prozent der Twitter-Aktien besaß. Diese gewannen danach um 27 Prozent an Wert.

Durch die fehlende Meldung gelang es Musk, Twitter-Aktien zu künstlich niedrigen Preisen zu kaufen, so die Anklage. Die SEC verlangt nun, dass geschädigte Aktienhändler ihr Geld zurückerhalten und Musk eine zusätzliche Strafe zahlt.

Möglich ist allerdings, dass die Anklage fallen gelassen wird, da der republikanische Anwalt Paul Atkins die Behörde zum Amtsantritt von Donald Trump übernimmt. Der bisherige Chef, Gary Gensler, hat angekündigt, sein Amt niederzulegen. Musk selbst wehrte sich gegen die Vorwürfe. Noch im Dezember schrieb er auf X, die SEC verrichte „politische Drecksarbeit“. Sein Anwalt Alex Spiro nannte den Prozess eine „Farce“. (mit rtr)

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