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Türkische Justiz lockert Regeln für AutorinAsli Erdogan darf ausreisen

Die türkische Schriftstellerin Asli Erdogan ist wegen „Terrorpropaganda“ angeklagt, ihr droht lebenslange Haft. Jetzt darf sie das Land verlassen.

Asli Erdogans Verbrechen ist das Schreiben Foto: dpa

Istanbul afp | Die türkische Justiz hat die Ausreisesperre gegen die Schriftstellerin Asli Erdogan aufgehoben, die wegen „Terrorpropaganda“ angeklagt ist. Ein Gericht in Istanbul entschied am Donnerstag, dass auch die Linguistin Necmiye Alpay das Land wieder verlassen darf. Das Verfahren gegen die beiden Intellektuellen gilt als Beispiel für die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Türkei.

Neben Erdogan und Alpay stehen sieben weitere Angeklagte vor Gericht. Ihnen drohen unter anderem wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK lebenslange Haft.

Erdogan bezeichnete die Aufhebung des Ausreiseverbots als „positiven Schritt“, kritisierte aber gleichzeitig die Fortsetzung des Prozesses. „Ich schreibe seit 18 Jahren, und kein Verbrechen ist in meinen Schriften gefunden worden“, sagte die Autorin der Nachrichtenagentur AFP nach der Anhörung. Das Verfahren zeige, dass in der Türkei jeder mit einem Prozess überzogen werden könne.

„Sie geben einem zu verstehen, dass in diesem Land jeder Journalist, jeder Anwalt, jeder Politiker sich jederzeit im Gefängnis wiederfinden kann“, sagte die 50-jährige Autorin, deren Romane wie „Die Stadt mit der roten Pelerine“ auch ins Deutsche übersetzt worden sind. „Dies ist ein schweres Trauma, dem wir ausgesetzt sind.“

Den Angeklagten droht lebenslange Haft

Erdogan und Alpay wird wegen ihrer Arbeit für die prokurdische Zeitung Özgür Gündem „Terrorpropaganda“ vorgeworfen. Die Zeitung war im Oktober per Notstandsdekret geschlossen worden. Die Regierung warf ihr vor, ein Sprachrohr der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein, die im Südosten des Landes seit 1984 gegen den türkischen Staat kämpft.

Der Prozess gegen Alpay und Erdogan wird von Kritikern als Beispiel für die zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit unter der islamisch-konservativen Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan angeführt. Ihre mehr als viermonatige Inhaftierung stieß auch im Ausland auf scharfe Kritik. Ende Dezember wurden die beiden Frauen schließlich unter Auflagen freigelassen.

Das Verfahren gegen sie wurde am Donnerstag auf den 31. Oktober vertagt. Den beiden Intellektuellen sowie ihren sieben Mitangeklagten droht in dem Prozess weiterhin lebenslange Haft. „Ich weiß nur eins: Ich bin unschuldig“, sagte Erdogan. „Ich muss den Preis allein dafür zu zahlen, dass ich im Namen der Gedankenfreiheit meine Meinung gesagt habe.“

Ihr Anwalt Erdal Dogan sagte, Erdogan werde weiter die Zustimmung des Innenministeriums brauchen, um ausreisen zu können. Wegen der Ausreisesperre hatte die Autorin Anfang Mai nicht nach Amsterdam reisen können, um eine Auszeichnung entgegenzunehmen.

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