Trump auf Twitter: Es hat sich ausgeblockt
Der US-Präsident blockiert immer wieder Kommentare unter seinen Tweets. Eine Bundesrichterin entschied nun: Das ist verfassungswidrig.
„45th President of the United States of America“. So steht es im Twitterprofil von Donald Trump. Wer @realdonaldtrump adressiert, wendet sich also nicht an den privaten Donald. Sondern an den US-Präsidenten Trump, der auf der Plattform gern in umstrittener Wortwahl den politischen Alltag kommentiert und andere provoziert.
Das hat Naomi Reice Buchwald, Bundesrichterin in New York, ganz korrekt erkannt. Im Namen der Meinungsfreiheit hat sie entschieden, dass Trumps Twitter-Blockaden gegen die Verfassung verstoßen. Niemand dürfe wegen seiner Äußerungen in einem öffentlichen Forum von politischen Vertreter*innen geblockt werden, so Buchwald. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt also auch auf Twitter.
Das ist keineswegs eine banale Feststellung, sondern hat ganz praktische Relevanz. Was sich auf Trumps Twitter-Profil abspielt, zieht sofort Aufmerksamkeit auf sich und entwickelt sich schnell zum Politikum. Trump twittert schließlich als Präsident, ob es nun um die Androhung eines Atomkriegs mit Nordkorea geht oder um das kryptische Hashtag #covfefe, das die Netzgemeinde tagelang amüsierte.
Ersteres Beispiel hätte dramatische internationale Konsequenzen nach sich ziehen können, zweiteres illustriert ganz deutlich, wie unbedacht der US-amerikanische Präsident sich da äußert. Und das war nicht der einzige Tippfehler: Erst am vergangenen Wochenende schreib Trump den Namen seiner Ehefrau falsch.
Was Trump twittert, gefällt vielen nicht. Solange er weiter als Präsident twittert, hat er die Gegenrede auszuhalten.
Denn es geht nicht um die Frage, mit wem und wessen kritischen Kommentaren sich Trump als Privatperson herumschlagen muss. Er hat sich bewusst entschieden, seinen privaten Account zu behalten und nicht wie seine Vorgänger unter @Potus (President of the United States) zu twittern. Der hat mit 23,2 Millionen ja auch nur halb so viele Follower. Und retweetet vor allem: Donald Trump.
Das Urteil der New Yorker Richterin unterstreicht eine Besonderheit sozialer Medien: Auf so direktem und einfachem Wege ist es sonst kaum möglich, politische Vertreter*innen zu erreichen und ihnen Antworten zu konkreten Themen abzuringen. Eine Chance, die Trump anscheinend nicht ganz in den Kram passt.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Emotionen und politische Realität
Raus aus dem postfaktischen Regieren!