Im Katastrophenfall stehen Ärzt*innen vor einer schrecklichen Entscheidung. Dazu beschließt der Bundestag eine Regelung, die kaum diskutiert wurde und Tabus bricht.
Die Richter:innen in Karlsruhe erklären in ihrem Urteil eine Triage für zulässig. Die Politik ist aufgefordert, Menschen mit Behinderung zu schützen.
Werden Intensivbetten knapp, stehen Ärzt:innen vor harten Entscheidungen. Menschen mit Behinderung müssen dabei besonders geschützt werden, entschied nun das BVerfG.
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