Treffen bei Innenminister Schäuble: Datenschutz im Job verzögert sich
Das Treffen bei Innenminister Schäuble (CDU) bleibt ohne konkretes Ergebnis: Ein Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmern soll es geben - aber erst nach der Bundestagswahl.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat eingesehen, dass ein Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern notwendig ist. Offen bleibt jedoch die Frage: Ab wann? Vor der Bundestagswahl soll nichts mehr entschieden werden.
Alle Anwesenden seien sich einig gewesen, dass ein solches Gesetz nicht innerhalb weniger Wochen erstellt werden könne, sagte Schäuble am Montag nach einem Spitzengespräch, an dem unter anderem der DGB-Vorsitzende Michael Sommer, Reinhard Göhner vom Arbeitgeberverband, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der neue Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) teilgenommen hatten. "Es kann kein Schnellschuss sein", sagte Schäuble. Immerhin habe man sich darauf verständigt, bereits jetzt mit der Arbeit zu beginnen, so der Innenminister, damit die künftige Bundesregierung auf die Vorarbeiten zurückgreifen könne. Das Problem dürfe auch nicht auf den "Sankt-Nimmerleins-Tag" verschoben werden.
Nach den Bespitzelungsaffären bei Lidl, der Deutschen Bahn und bei der Telekom war der Ruf nach klaren Regelungen bei der ArbeitnehmerInnenüberwachung laut geworden. Unter anderem haben diese Großunternehmen Telefondaten und Kontobewegungen ihrer Mitarbeiter ausgespäht, sie per Kamera überwacht und massenhaft Stammdaten abgeglichen, ohne dass die Betroffenen davon wussten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hatte verschärfte Sanktionen gefordert. Die Gewerkschaften wollten ein generelles Verbot der Überwachung von Arbeitnehmern. Schäuble hatte sich zwar gegen ein Verbot ausgesprochen, aber strengere Regeln für mehr Datenschutz nicht gänzlich ausgeschlossen. Nur die Arbeitgeber hatten die bestehenden Vorschriften zumindest im Grundsatz für ausreichend befunden. Sie hatten sich lediglich dafür ausgesprochen, dass der konzerninterne Austausch von Personaldaten eingeschränkt werden soll.
Bisher gibt es keine klare Regelung, was den Datenschutz von Arbeitnehmern betrifft. Sie müssen sich überwiegend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlassen. Diese besagt, dass die Überwachung in bestimmten Grenzen nur zulässig ist, wenn ein konkreter Verdacht anders nicht belegt oder entkräftet werden kann. Die aktuellen Datenaffären konnten bis heute nicht vollständig aufgeklärt werden, weil sich die Unternehmen bei der Frage, wie weit sie bei der Mitarbeiterüberwachung gehen dürfen, auf "juristische Grauzonen" berufen.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast zeigte sich enttäuscht über das Treffen. Schäuble sei offenbar nicht bereit, jetzt für einen Schutz der Arbeitnehmerdaten zu sorgen. Das Thema sei nicht erst seit heute entstanden, sondern seit zwanzig Jahren in der Debatte, so Künast. "Der Datenschutzgipfel war in Wahrheit ein Gipfel der Ignoranz."
Ganz ergebnislos blieb das Spitzengespräch am Montag aber nicht: Laut Schäuble hätten sich alle darauf verständigt, dass die ohnehin geplante Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes - die dem Datenhandel einen Riegel vorschieben soll - um eine Klarstellung ergänzt werden soll. Sie soll auch für die Daten von abhängig Beschäftigten gelten.
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