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Trans*-Aktivistin über BVerfG-Ablehnung„Die Begründung ist abscheulich“

Am Freitag wurde Nicole Faerbers Antrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Sie kämpft für eine Reform des sogenannten Transsexuellengesetzes.

Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung muss ständig neu erkämpft werden – auf der Straße und vor Gericht Foto: Imago/ZUMA Press
Interview von Gundula Haage

taz: Frau Faerber, am vergangenen Freitag wurde in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ihre Beschwerde zum sogenannten Transsexuellengesetz (TSG) nicht zur Verhandlung angenommen wurde. Was war Ihr bisheriger juristischer Weg?

Nicole Faerber: Angefangen hat das alles vor über zwei Jahren. Mit dem Rechtsbeistand der Kanzlei White&Case in Hamburg bin ich zunächst vor das Amtsgericht Dortmund gezogen. Von dort ging es zum Oberlandesgericht und letztlich zum Bundesverfassungsgericht. Leider hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde jetzt nicht einmal angenommen und diese Entscheidung kann auch nicht angefochten werden.

Was genau besagt das aktuelle TSG und was ist ihre Kritik daran?

Das TSG beinhaltet inhaltlich nur noch zwei Bestimmungen: Das eine ist das sogenannte Offenbarungsverbot. Es besagt, dass Transpersonen zusammen mit ihrem Vornamen und rechtlichen Personenstand auch die Möglichkeit haben, ältere amtliche Dokumente wie Zeugnisse ändern zu können. Die zweite Bestimmung betrifft die Begutachtung, der sich Personen unterziehen müssen. Wer seinen Personenstand oder Vornamen ändern lassen möchte, muss sich einer zweifachen psychologisch-psychiatrischen Begutachtung unterziehen lassen.

Das ist im deutschen Rechtssystem völlig unüblich und wird ansonsten höchstens noch bei Schwerverbrechern angewendet. Der Tenor dahinter ist eine längst überkommene Psychopathologisierung von Trans*menschen. Also dass angenommen wurde, dass Trans*menschen fürchterlich gestört seien und man ihnen nur im allergrößten Notfall zugestehen könnte, den Geschlechtswechsel zu machen. Diese Grundannahme ist menschenverachtend, deswegen geht diese Begutachtungspraxis einfach gar nicht.

Wie sehen diese Begutachtungen für gewöhnlich aus?

Das TSG besagt, dass der sogenannte transsexuelle Zwang, also der Zwang“ zum Leben im anderen Geschlecht, seit mindestens drei Jahren bestehen muss und auch nach allen wissenschaftlichen Kriterien nicht mehr weggehen wird. Das Gericht weist einem dann zwei Gutachter zu, die diesen „Zwang“ objektiv belegen sollen. Natürlich gibt es Gutachter, die das auf relativ unkomplizierte Weise über die Bühne bringen. Aber es gibt auch Gutachter, die eine riesige Anamnese aufmachen – von der Kindheit angefangen über Lebenswandel, Eltern und Umfeld bis hin zu intimen Dinge wie explizite Fragen nach dem Sexualleben. Dabei hat das damit ja überhaupt nichts zu tun!

Werden die Gutachten von der Krankenkasse übernommen?

Das ist ein Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, das heißt, es ist komplett selbst zu bezahlen und kostet je nach Gutachter*in von 500 bis 1.500 Euro pro Gutachten.

Der Hintergrund

Das „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“, kurz „Transsexuellengesetz“ (TSG) genannt, existiert in geringfügig veränderter Form seit 1981. Es schreibt unter anderem vor, das sich Trans*menschen einer zweifachen psychologischen Begutachtung unterziehen müssen, um ihren Namen zu ändern. Eine Vorgabe, die von vielen Betroffenen als diskriminierend empfunden wird.

Sie haben sich bisher geweigert, sich diesen Gutachten zu unterziehen. Welche konkreten Folgen hat es für Sie, dass Ihre geschlechtliche Identität momentan nicht offiziell anerkannt ist?

Ich habe zum Glück nicht das Problem, dass ich mich mit Zeugnissen irgendwo bewerben muss, in denen noch meine frühere geschlechtliche Identität festgehalten wäre. Das ist natürlich für jüngere Trans*personen eines der ganz großen Probleme. Das kann zu massiven Diskriminierungen führen. In meinem Fall laufen alle amtlichen Ausweisdokumente noch auf den alten Namen. Wenn ich irgendwo in der Öffentlichkeit unterwegs bin, mir ein Flugticket buche oder in ein Hotel einchecke, dann habe ich jedes Mal Herzklopfen. Ich kann das aber auch nicht unter meinem alten Namen machen, denn das passt ja nicht, wenn ich als Frau mit männlichem Pass im Hotel auftrete. Man hat ständig Angst, infrage gestellt zu werden, oder sich selbst erklären zu müssen.

Sie haben bereits einen langen juristischen Weg hinter sich. Was ist Ihre Motivation, trotz Rückschlägen weiter zu kämpfen?

Ich war schon immer ein sehr politischer Mensch. Ich habe meine eigenen Überzeugungen, trete für sie ein und lasse mich da auch nicht so leicht verwirren. Wenn ich etwas sehe, das ungerecht ist, setze ich mich dafür ein und gebe nicht so leicht auf. Es sei denn, man überzeugt mich eines Tages vom Gegenteil, aber das ist bisher beileibe noch nicht passiert. (lacht)

Wie geht es Ihnen nun nach der Absage des Bundesverfassungsgerichts?

Ich bin natürlich sehr enttäuscht. Dieser Beschluss ist wie ein Salto rückwärts. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Oktober dieses Jahres mit der Begründung zur sogenannten dritten Option deutlich gemacht hat, dass die persönliche geschlechtliche Identität etwas ist, das nicht von Dritten beurteilt werden kann, hatte ich mir große Hoffnungen für meinen Fall gemacht. Aber mit der Absage bin ich am Ende der juristischen Mittel in Deutschland.

Besonders verletzend finde ich den Schlusssatz der Ablehnungsbegründung: „Die beschwerdeführende Person kann durch eine unzulässige Ausgestaltung der Begutachtung in Grundrechten überhaupt nicht verletzt sein, weil sie sich der Begutachtung gar nicht erst unterzogen hat.“ Diese Begründung empfinde ich als abscheulich und menschenverachtend. Wie kann man ernsthaft von mir verlangen, dass ich mich erst einem beschädigenden Verfahren unterziehen muss, um in der Lage zu sein, eine Beschwerde vorzubringen?

Was ist Ihr weiteres Vorgehen?

Im Interview: Nicole Faerber

47, ist Informatikerin, Co-Gründerin einer Software-Firma und arbeitet als Trans*aktivistin unter anderem für den „Bundesverband Trans*“. Sie reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen die verpflichtende zweifache Begutachtung des TSG ein, die am 17. Oktober abgelehnt wurde.

Wie es jetzt weitergeht, weiß ich noch nicht. Ich werde auf jeden Fall weiter aktivistisch tätig sein, auf den Gesetzgeber Druck ausüben, damit endlich etwas passiert. Denn das TSG wird schon seit Jahren kritisiert. In den vergangenen Jahren wurde vor dem Bundesverfassungsgericht sieben Mal gegen das TSG geklagt, mittlerweile ist dieses Gesetz die reinste Ruine. Aber trotzdem hat der Gesetzgeber bisher nichts daran geändert. Der politische Wille ist einfach nicht da. Ich glaube, im Kern ist das Problem, dass viele Menschen wahnsinnig verunsichert werden, sobald man anfängt an der binären Geschlechtlichkeit zu rütteln.

Wie sieht Ihre Vision für einen idealen rechtlichen Umgang mit Trans*menschen aus?

Am wichtigsten ist es, die Selbstbestimmung zu achten. Fremdbestimmung, wie durch solche Gutachten, funktioniert einfach nicht. Die Wissenschaft sagt mittlerweile unisono, dass es nicht möglich ist, die geschlechtliche Identität einer Person in irgendeiner Form objektiv von außen zu belegen. Außerdem müsste überprüft werden, an welchen Punkten der Staat etwas mit der Kategorie Geschlecht zu tun hat. Ist sie für den Staat überhaupt relevant – und wenn ja, wo? Ist es tatsächlich notwendig, dass im Geburtenregister oder in den Pässen ein Geschlecht eingetragen ist? An allen nicht relevanten Stellen sollte diese Kategorisierung endlich verschwinden.

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13 Kommentare

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  • Ob sich das Verfahren aushalten lässt, hängt sehr von der persönlichen Konstitution ab, und die ist bei vielen Antragssteller_innen eher nicht so toll. Fragen der Gutachter zur sexuellen Orientierung, sexuellen Praktiken werden gestellt, und manch Gutachter hat auch keine Bedenken mit diesen Fragen Kinder und Jugendliche Antragstellenden zu nötigen. All das ist beim Verfahren nach TSG irrelevant. Egal wie man die Antragsstellenden bezeichnet: Die Begutachtung ist eine Maßnahme, die der Europarat (Res. 2048) nicht möchte, die große Mehrheit der Community nicht möchte. Wer braucht schon ein Trans* Zertifikat vom Staat ? Die hier gescholtenen Trans*Aktivisten jedenfalls nicht.

  • Den Prozess des Transsexuellengesetz durchlaufen Frauen und Männer mit Transsexualiät einmal in ihrem Leben, dass lässt sich durchaus aushalten. Diese Stigmatisierung durch die sogenannten Trans*-Aktivisten, indem sie diese Frauen und Männer zu einem dauerhaftem Trans*Sein verurteilen ist bei weitem diskriminierender.

  • Warum wird nur noch von Transmenschen gesprochen? Transsexuelle oder ehemals-TS sind Männer resp. Frauen, die ihren anatomischen Geburtsfehler beseitigen lassen. Sie sind kein drittes Geschlecht! Das mag für Transgender stimmen, aber nicht für Transsexuelle.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat einen wesentlichen Aspekt nicht berücksichtigt: Die im TSG vorgesehene Begutachtung muss sinnhaft sein und eine objektive Beurteilung der Geschlechtszugehörigkeit der begutachteten Person ermöglichen. Eine Studie (Meyenburg, ZfS 3/2016) untersuchte 3200 Begutachtungsfälle, aussagekräftige 15% aller jemals gestellten Gutachten, und kam zu dem Ergebnis: 99% bekommen ein "JA" zur Personenstandsänderung. Damit ist klar, dass letztendlich nur die Selbsterklärung eines Menschen bestätigt wird. Somit wird aus diesem Verfahren eine sinnlose Zwangsmaßnahme, die zu 100% durch Psychiater durchgeführt wird Etwas, dass nach Bekunden des BVerfG keine psychische Krankheit ist, durch Psychiater begutachten zu lassen verstößt m.E. gegen die Persönlichkeitsrechte. Petra Weitzel, 1. Vorsitzende dgti e.V.

  • 8G
    849 (Profil gelöscht)

    Ich finde die Idee prima, kein Geschlecht mehr in die Ausweise einzutragen.

  • Naja in Sachen Gleichberechtigung machen wir ja seit einiger Zeit die Rolle rückwärts. Zunächst hatten wir echte ungleiche Rechte abgebaut. Dann haben wir neue Ungleichheiten mit der Begründung "Chancengleihheit" eingeführt. Nun haben wir "Gleichstellung", was bedeutet, dass bei ungleichem Ergebnis nicht nur ungleiche Rechte sondern auch ungleiche Chancen akzeptiert werden. Das Ideal, dass wir keine Diskriminierung nach Geschlecht mehr haben, ist daher immer weiter weg.

    Wollen wir akzeptieren, dass jemand morgens Frau und abends Mann ist? Warum nicht - aber nur dann, wenn wir vorher die neue Diskriminierung nach Geschlecht wieder zurückdrehen. Das wäre ein konsequentes Ziel für Transaktivist_innen. Denn je mehr das Recht wieder zwischen Frauen und Männer unterscheidet, desto schwieriger wird das Leben für Menschen, für die Geschlecht nicht einfach nur binär ist.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Zumindest bei der Frauenquote gibt es den Zusammenhang zwischen Gesetzgebung und geschlechtlicher Identität. Wenn das nicht mehr im Ausweis steht und der Name willkürlich geändert werden kann, bewerbe ich mich dann als Frau, um bessere Jobaussichten zu bekommen?

    Wobei ich mich frage: ist eine 50%ige Geschlechterquote nicht heteronormativ? Auf welchen Quotenanteil gehen dann Intersexuelle, Androgyne und Asexuelle?

    Das ist das Grundproblem der Queer-Theorie, dass auch (gesetzliche) Schutzräume wieder Ausschlüsse erzeugen.

    Das kann ich auch nur versuchen, dialektisch aufzulösen: Wären wir in einer aufgeklärten Gesellschaft, in der Menschen nicht aufgrund ihres Geschlechtes, d.h. in erster Linie (wegen der großen Zahl) als Frauen diskriminiert wären, dann wäre es auch angemessen, die Geschlechtlichkeit z.B: auf dem Ausweis nicht mehr aufzuführen und staatlich und/oder statistisch zu erheben. Da es aber eine soziale Schieflage in Geschlechtsfragen gibt und es deswegen vielfältige staatliche Maßnahmen zur Förderung auf Geschlechtsbasis gibt (positive Diskriminierung), muss dafür das Geschlecht leider auch irgendwie eindeutig festgelegt werden.

    Ich bin auch der Überzeugung, dass es so viele Geschlechtlichkeiten wie Menschen gibt, aber davon jetzt und hier auch im politischen Handeln auszugehen, würde den bestehenden Repräsentationsbedarf auch negieren (Stich''wort'' LGBTQI - die Aufzählung ist auch unvollständig, es fehlen Asexuelle; wer weiß was für geschlechtliche Identitäten noch gar nicht formuliert wurden, weil uns die Sprache noch dafür fehlt).

    Die deduktive Vernunft ist nicht dialektisch.

  • Ich denke mal das 1 Gutachten völlig ausreichen würde und zwar von seinem Therapeuten in dem Mann oder Frau ja eh schon in Behandlung ist um die ganzen MDK Hürden meistern zu können ... würde Zeit .. Geld und Ärger ersparen .. und das Gutachten wäre genauso hieb und stichfest ...

  • Es ist ein Trauerspiel, wenn die von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, die im Jahr 2017 veröffentlicht wurden und die dem Transsexuellengesetz ein vernichtendes Urteil geben, nicht vom Bundesverfassungsgericht aufgegriffen werden. Was den Kommentar von Hessebub betrifft: Die Identität eines transsexuellen Menschen im Blick auf rechtliche Verpflichtungen bleibt unangetastet - d.h. es geht nicht um eine "Negation der Lebensgeschichte". Es geht vielmehr um ein unbürokratisches Sein-Könnnen-wer-man-ist. Und das - so die Neuroforschung (z.B. V.S. Ramachandran) ist ein angeborenes und im Gehirn verankertes Bewusstsein, das eben nicht objektivierbar ist (Hessebub bringt ja auch keine Belege für seine eigene Meinung). Wer sích dazu informieren will, sollte z.B. mal nach "Neurowissenschaft Transsexualität Theologie" googeln und sich auf der Internetseite der Goethe-Universität oder im entsprechenden Fachbuch von G. Schreiber schlau machen.

  • Es ist vielleicht sinnvoll in Erinnerung zu rufen, dass die von dieser Person vertretenen Positionen keinen Konsens darstellen, weder innerhalb, noch außerhalb der Transgender Community. Die rückwirkende Auslöschung einer früheren Identität auf Zeugnissen und dergleichen mag unter dem Aspekt von Diskriminierungsbefürchtungen nachvollziehbar sein, psychologisch betrachte ich eine solche Negation der eigenen Lebensgeschichte als absolut katastrophal. Und das Statement "Die Wissenschaft sagt mittlerweile unisono, dass es nicht möglich ist, die geschlechtliche Identität einer Person in irgendeiner Form objektiv von außen zu belegen" ist Wunschdenken einer Aktivistin, entspricht aber nicht der komplizierten Realität der Transgenderforschung.

    • @hessebub:

      Da ich (Jahrgang 1950) aufgrund der Genitalien falsch zugeordnet wurde, spielte ich die "männliche Rolle", um das enge Weltbild nicht zu stören, bis ich schwer erkrankte. - Dann informierte ich die Umwelt, indem ich die diskriminierenden Prozeduren des TSG durchlief. Männlich war ich nie, das wissen heute alle, die mich kennen. Ich stehe zu meiner Lebensgeschichte und änderte wenig. (Es war mir persönlich nicht wichtig.) Die Änderung der Daten hilft den Mitmenschen, welche die biologischen Grundlagen nicht verstehen und erleichtert transsexuellen Menschen den Alltag. --- So kompliziert ist die Realität übrigens nicht. - In meinem Unterricht am Gymnasium (Mathematik, Physik) verstanden es die Schüler, ohne(!) dass ich darauf einging. Es ist ein Problem der Empathie bzw. angemessener Vorbildung. -- In meinen Augen verletzt ein Sondergesetz für transsexuelle Menschen die Grundrechte dieser Menschen und spezielle Gutachten über das Geschlecht ergeben keinen Sinn. Wenn man diese Menschen fragen würde, wäre es einfacher...

    • @hessebub:

      Ja, es gibt diejenigen, die sich mit den Anforderungen des Gesetztes identifizieren. Das rechtfertigt aber doch nicht das Gesetz auch denen aufzuzwingen, die sich nicht damit identifizieren.

      Desweiteren muss in den Gutachten der Beweis erbracht werden, sich schon immer als Mann bzw. Frau gefühlt zu haben. Also handelt es sich NICHT um eine Auslöschung sondern um eine Berichtigung der Identität. Vor allem, da ja bis auf Name und Geschlechtseintrag NICHTS verändert wird.

      Je leichter eine offizielle Änderung von Namen und Geschlechtseintrag gemacht würde, desto mehr Raum hätten Menschen auch zu experimentieren und hätten so weniger psychischen und physischen Druck. Im digitalen Zeitalter sollte das doch möglich sein.

    • @hessebub:

      Liebe_r Hessebub,

       

      unter Anderem könnte sich die Interviewte z.B. auf die hier auffindbaren wissenschaftlichen Aussagen bezogen haben

      https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4687544/ https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/25129138/

       

      in denen Wissenschaftler_innen feststellen, dass nichtmal mehr die binäre Unterscheidbarkeit der biologischen (früher mal als geschlechtsspezifisch betrachteten) Eigenschaften von Menschen als gesichert gelten kann.

       

      Auf welche Quellen stützen Sie ihre Behauptung, dass es sich bei dem Statement von Frau Färber um Wunschdenken handelt?

       

      M. Marielle